Diskussion:Exekution

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Oktober 2018 um 12:57 Uhr durch imported>Orik(394993).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Exekution, auch als Synonym für Hinrichtung, hat stets den Anspruch eines offiziellen, staatlich oder juristisch sanktionierten Handelns an Menschen die sich zumindest formalrechtlich in der Gewalt der jeweiligen Obrikeit befinden. Der Begriff darf deshalb m.E. auf keinen Fall für Mordtaten von Terroristen oder anderer Verbrecher eingesetzt werden. Entführer können nach dieser Begriffsauffassung deshalb ihre Geisln niemals exekutieren, höchstens ermorden. Auch ein Amokläufer, in diesem Zusammenhang bin ich bei Wikipedia auf Exekution gestossen, nimmt keine Exekution vor.

Peter M. Gehrig

(nicht signierter Beitrag von 213.61.184.253 (Diskussion) Uhrzeit, 2004)
Exekution ist kein Synonym für Hinrichtung, sondern eine besondere For!. S. mein Beitrag hier.[1] Ich werde die m.E. falsche Gleichsetzung in einer Woche löschen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Gruß --Orik (Diskussion) 14:57, 10. Okt. 2018 (CEST)