Plaumann-Entscheidung
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Plaumann & Co / Commission (1963), die Entscheidung zur Rechtssache 25/62[1] ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezüglich der Voraussetzungen für eine Nichtigerklärung eines Beschlusses innerhalb der Europäischen Union durch eine Einzelperson.
Hintergrund
Plaumann & Co ist ein Importeur von Clementinen. Die deutschen Behörden haben eine Aufhebung des Zolls auf den Import gefordert, aber die Europäische Kommission hat den Antrag abgelehnt. Herr Plaumann legt ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommission ein.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Plaumann & Co keine Aktivlegitimation gegen die Entscheidung der Kommission hatte, denn er ist nicht „individuell betroffen“.
Siehe auch
Literatur
- Matthias Pechstein: Entscheidungen des EuGH: Kommentierte Studienauswahl. UTB, 2016, ISBN 978-3-8252-4604-4, S. 263/264 (books.google.de).
Weblinks
- EuGH – Plaumann eSolDE
- Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963: Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Rechtssache 25-62. eur-lex.europa.eu