Justizbehörde
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die
aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Oktober 2018 um 20:52 Uhr durch
imported>Neufund(2867421) .
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch wichtige Informationen. Hilf der Wikipedia, indem du sie
recherchierst und
einfügst.
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit
Belegen (beispielsweise
Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und
gute Belege einfügst.
Als Justizbehörde bezeichnet man die für die Justiz zuständige Behörde eines Staates oder Landes (beispielsweise ein Justizministerium), mit dem Plural Justizbehörden wird häufig auch die Gesamtheit der nachrangigen Dienststellen bezeichnet.
Siehe auch