Diskussion:Antonio Nibby

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Staatsangehörigkeit

Die Formulierung war ein italienischer Archäologe ist natürlich Humbug. Italien als solches gibt es erst seit 1866 und erst seit 1870 verfügt es auch über das Territorium des Kirchenstaates. Korrekt müsste es heißen war ein vatikanstaatlicher Archäologe oder war ein kirchenstaatlicher Archäologe... Fiel mir auch erst auf, als ich Wikipedia Personensuche aktivierte und mir die Tricolore entgegenleuchtete... --Hartmann Linge (Diskussion) 18:17, 14. Nov. 2018 (CET)

Vatikanstaat geht überhaupt nicht für diese Zeit. --Enzian44 (Diskussion) 03:17, 15. Nov. 2018 (CET)

Accademia Ellenica

Das ist die eigentliche Bezeichnung, der Rest ist eine Erklärung des Zweckes, nicht Bestandteil des Titels der Institution, aus der dann die Accademia Tiberina wurde. --Enzian44 (Diskussion) 05:22, 19. Nov. 2018 (CET)

Danke sehr für die Aufklärung. Ich habe es umformuliert. Hartmann Linge (Diskussion) 06:21, 19. Nov. 2018 (CET)
Auch das DBI ist in seiner Formulierung mißverständlich; sogar ich kam erst nach einiger Zeit darauf, daß derartige Formulierungen in einem Statut ihren Platz haben, aber bicht im Titel, vor allem ein Verbum paßt da nicht hinein. Gruß --Enzian44 (Diskussion) 10:16, 19. Nov. 2018 (CET)