Inventar (Begriffsklärung)
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Inventar (von lateinisch invenire ‚auffinden‘, ‚ermitteln‘) steht für
- ein Inventar nach den Vorschriften des Handelsrechts
- ein Nachlassinventar im Erbrecht, siehe Nachlassverzeichnis
- ein publiziertes Findbuch im Archivwesen, siehe Repertorium
- historischer Begriff für einen Systematischen Katalog von Bibliotheken, siehe Systematischer Katalog
- ein publiziertes kunstgeschichtliches Verzeichnis, siehe Inventarisation
- die historische Ausstattung eines Baudenkmals, siehe Baudenkmal
- die Gesamtheit einer archäologischen Fundstätte vor allem in der Ur- und Frühgeschichte, siehe Ur- und frühgeschichtliche Terminologie und Systematik#Inventar
- den Hausrat in einer Wohnung,
Landwirtschaft:
- das lebende Inventar, insbesondere das Vieh und die Haustiere, siehe lebendes Inventar
- das tote Inventar, insbesondere die Einrichtungsgegenstände und Betriebsmittel, siehe totes Inventar
Psychologie:
- ein Verzeichnis bestimmter Kriterien zur Durchführung von Tests, z. B.
Computerspiele:
- die Gesamtheit aller Spielgegenstände, die eine Spielfigur mit sich trägt, siehe Item (Computerspiel)
Siehe auch:
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