Diskussion:Minderheitensprache

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Plattdeutsch als bundesweite Amtssprache

Benutzer:Tusculum, Du hast den nicht nach WP:Q belegten Textteil "und nach einem Teil der juristischen Literatur und Rechtsprechung im gesamten Deutschland neben Standarddeutsch Amtssprache ist" wieder eingefügt. Der genannte Beleg "Siehe dazu u.a.: Amtssprachen innerhalb Deutschlands, Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein" reicht nicht aus: Grobe Verweise auf andere Wikipedia-Artikel reichen nicht aus, zumal die Behauptung auch durch die genannten Artikel nicht gedeckt bzw. nach WP:Q belegt ist. Bitte bringe zeitnah einen Einzelnachweis bei, sonst lösche ich das erneut. --Rudolph Buch (Diskussion) 11:33, 29. Nov. 2017 (CET)

Abschnitt Definitionsprobleme

Ein Großteil dieses und des folgenden Abschnitts sind löschwürdig. Begriffliche Struktur hat diese Bezeichnung im europäischen Recht, dazu für die deutsche WP etwa im Recht und politischen Leben des DACH-Bereichs (mit Luxemburg) oder allen Ländern, in denen das Deutsche einen offiziellen, auch regionalen Status besitzt oder dieser angestrebt wird. Darüber hinaus ist die Bezeichnung Minderheitensprache begrifflich indifferent, gerade auch weil schon die begriffliche Definition von Minderheit und Sprache fehlt bzw. die Verwendung und konkrete Bedeutung situations- oder sprechergebunden ist. Einer allgemeinen, allenfalls möglichen Definition des Typs: „Minderheitensprache ist die Sprache einer Minderheit.“ würde ich die enzyklopädische Relevanz absprechen. Entsprechend sollte der Abschnitt „Beispiele“ in „Einzelfälle in ...“ abgeändert werden.--Hajo-Muc (Diskussion) 10:08, 12. Jan. 2019 (CET)