Diskussion:Produkthaftungsgesetz (Deutschland)

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Das Produkthaftungsgesetz [...] regelt in Deutschland die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten. Darunter versteht das Gesetz alle beweglichen Sachen und elektrische Energie.

Und was ist mit Software, z.B. einer fehlerhaften Flugzeugsteuerung? --Abdull 17:55, 28. Jul 2006 (CEST)

Ich vermisse einen Hinweis darauf, dass die Ansprüche von Geschädigten 10 Jahre nach dem "Inverkehrbringen" erlöschen. --Mheimberg 11:30, 5. Okt 2006 (CEST)

Der §11 hat sich in der Eigenbeteiligung geändert. § 11 Selbstbeteiligung bei Sachbeschädigung

Kann man nicht inzwischen wegen des §8 und §9 Schmerzensgeld nach dem ProdHaftG verlangen? "Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann auch eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden"(§8 S. 2 ProdHaftG)