Verhältnismäßigkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Februar 2019 um 14:11 Uhr durch imported>W!B:(91108) (..).
Verhältnismäßigkeit steht für:
- Ausgewogenheit der Maßnahmen in der Rechtswissenschaft, siehe Verhältnismäßigkeitsprinzip
- ein entscheidungstheoretisches Problem, siehe Nutzwertanalyse
- sinnvollen Einsatz der Betriebsmittel in der Betriebswirtschaftslehre, siehe Wirtschaftlichkeit
Siehe auch:
__DISAMBIG__