Diskussion:Schlichtung
Verbindlichkeit der Schlichtung im öffentlichen Dienst nicht mehr aktuell
Die Aussage "So gilt im Öffentlichen Dienst seit dem Arbeitskampf von 1974 auf Bundesebene für Lohn- und Tarifgehaltsvereinbarungen ein verbindliches Schlichtungsabkommen." ist nicht mehr zutreffend. Jedenfalls besteht für den Bereich TV-Länder mindestens seit 2009 keine Schlichtungsvereinbarung mehr. Entsprechende Quellenangaben liegen mir jedoch derzeit nicht vor. Hier wäre eine entsprechende Überarbeitung notwendig. --Mkomko8 (Diskussion) 21:03, 13. Apr. 2019 (CEST)
Ich muss gestehen, als ich den Schlichten-Artikel geschrieben habe, habe ich nicht geschaut was unter Schlichtung steht. Das beides aber so einfach zusammenzukleben finde ich auch nicht optimal. (nicht signierter Beitrag von 84.57.3.145 (Diskussion) 02:59, 16. Jul. 2005)
- ich habe diesen artikel geschrieben und findes ist auch nicht optimal - aber sei mutig un verändere ihn in deinem sinne--Ot 06:47, 16. Jul 2005 (CEST)
Nicht gleiche Bedeutung
Google, Englischübersetzer und weitere Quellen bestätigen mir, dass Schlichten und Schlichtung nicht das gleiche ist. Schlichtung gibt es nur in Form von Streitschlichtung, während Schlichten zusätzlich Glätten von Oberflächen bedeutet. Deshalb habe ich den Redirect bei Schlichten herausgenommen und beides wieder getrennt. (nicht signierter Beitrag von 84.57.1.175 (Diskussion) 10:30, 17. Jul. 2005)
(Sehr streitbare) politische Einschätzung statt Fakt
Ich beziehe mich auf "Im Öffentlichen Dienst sind Schlichtungen weniger verbreitet, weil den öffentlichen Arbeitgebern Steuergelder zur Verfügung stehen und wirtschaftliche Erwägungen deswegen erst in zweiter Linie zum Tragen kommen.". Das ist m.E. nur eine Meinung. (Wenn überhaupt, wahrscheinlich so einfach falsch). Der eigentlich Grund liegt doch viel mehr darin, das es meistens keinen -resp. einen mit dem Erfolg des öffentlichen Arbeitgebers verglichenen geringeren- finanziellen Schaden für den öffentlichen Arbeitgeber gibt. Die Problematik für den öffentlichen Arbeitgeber ist viel mehr: höhere Kosten vs. Bürgerunzufriedenheit wegen Ausfall z.B. der Müllabfuhr, des öffentlichen Nahverkehrs, etc. Liegen Wahlen näher ist folglich der Streik im öffentlichen Dienst WOHL (statistische Quellen liegen mir nicht vor -> soll nicht in den Artikel) erfolgsversprechender.
Würden Kosten für den öffentlichen Arbeitgeber unerheblich sein käme es garnicht zum Streik. Wenn wirtschaftliche Erwägungen erst in zweiter Linie zum Tragen kommen, was kommt dann in erster Linie zum Tragen. In Frage kommt nur die Beilegung des Streiks. Diese Beilegung währe unter der -m.E. falschen und politisierten Ansicht- unproblematisch währen wirtschaftliche Erwägungen nachranig.
Da die Aussage im Text schlicht Falsch -resp. eine FÜR MICH absonderliche politische Äusserung- ist bitte ich um Neutralität. (resp. Quelle und möglichst Gegenansicht mit Quelle) (nicht signierter Beitrag von 212.23.126.16 (Diskussion) 09:53, 4. Mai 2007)
- Habe das mit einer Quelle abgeändert. --Alex1011 (Diskussion) 22:53, 28. Aug. 2016 (CEST)