Heike Dieball

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Heike Dieball (* 1959) ist Professorin für Zivil- und Arbeitsrecht an der Hochschule Hannover.

Leben

Dieball begann Ende der 70er Jahre ihr Studium in Rechtswissenschaften in Süddeutschland. Anfang der 1980er Jahre wechselte sie an die Universität Bremen. 1984 legte sie ihr Staatsexamen ab und arbeitete von 1986 bis 1988 als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Bundestag, wo sie an Gesetzesentwürfen mitarbeitete und auch Anhörungen vorbereitete.

Bevor sie Mitte der 1990er-Jahre selbstständig als juristische Beraterin tätig wurde, arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bremen. Seit 2001 ist sie Professorin für Zivil- und Arbeitsrecht an der Hochschule Hannover. Als Studiendekanin betreut sie die Abteilung Soziale Arbeit, ebenso ist sie Vorsitzende der Studienkommission.[1][2]

Am 13. Mai 2014 wurde Dieball zur nebenberuflichen Vizepräsidentin für Soziale Öffnung, Weiterbildung und Internationales der Hochschule Hannover gewählt.[3]

Publikationen

  • Dieball, Heike: Bundesverfassungsgericht stärkt das Diskriminierungsverbot des § 611a BGB. Hannover 1994, urn:nbn:de:bsz:960-opus-744.
  • Dieball, Heike: Urteil des EuGH : Gleichbehandlung, Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, Marshall II. Hannover 1994, urn:nbn:de:bsz:960-opus-738.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Frauen in der Lehre (PDF; 4,5 MB) Broschüre
  2. Lebenslauf von Heike Dieball (Memento des Originals vom 20. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hs-hannover.de auf hs-hannover.de. Abgerufen am 15. Juli 2014.
  3. HsH hat zwei nebenberufliche Vizepräsidentinnen. Pressemitteilung der Hochschule Hannover vom 13. Mai 2014. Abgerufen am 14. Mai 2014.