Wolfgang Lorenz (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. April 2019 um 17:48 Uhr durch imported>InternetArchiveBot(2458679) (InternetArchiveBot hat 1 Archivlink(s) ergänzt und 0 Link(s) als defekt/tot markiert. #IABot (v2.0beta14) (Cirdan)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wolfgang Lorenz (* 1944) ist ein deutscher Jurist.

Lorenz promovierte 1974 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main mit einer Arbeit über Falschbeurkundung.[1] Er ist heute Professor für Rechtswissenschaft an der Hochschule Darmstadt.[2]

Schriften

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Falschbeurkundung. Ein Beitrag zur historischen, strafrechtlichen und kriminologischen Problematik der §§ 348, 271, 272, 273 StGB. Mit einem rechtsvergleichenden Überblick.
  2. Wolfgang Lorenz (Memento des Originals vom 28. Januar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fbw.h-da.de auf der Webseite der Hochschule Darmstadt