Personalbedarfsplanung in Brandenburg

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Als Personalbedarfsplanung in Brandenburg wird das von der brandenburgischen Landesregierung jeweils für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren beschlossene Konzept zur Anpassung des Stellenbestanden in der Landesverwaltung Brandenburgs verstanden.[1]

Die Pflicht zur Aufstellung einer Personalbedarfsplanung ist in § 3 des Gesetzes über finanzpolitische Leitlinien und Vorgaben des Landes Brandenburg[2] verankert.

Die erste Personalbedarfsplanung für die brandenburgische Landesverwaltung wurde am 1. April 2001 mit einem Planungszeitraum bis zum 31. Dezember 2005 beschlossen[3].

Aktuell gilt die Personalbedarfsplanung 2018, die am 10. Juli 2012 von der Landesregierung beschlossen wurde.[4] Sie sieht eine Reduzierung des Bestandes der aus Landesmitteln finanzierten Stellen von 49.427 (Stand: 1. Januar 2010) auf 42.970 zum 31. Dezember 2018[veraltet] vor. Bis Anfang 2022[veraltet] wollen die Regierungsparteien SPD und die Linken eine Zielzahl von maximal 40.000 Stellen für die brandenburgische Landesverwaltung erreichen, wie Finanzminister Helmuth Markov am 27. Januar 2012 bekannt gab.[5]

Die jeweils gültige Personalbedarfsplanung wird durch die Ausbringung von kw-Vermerken (künftig-wegfallend-Vermerke[6]) im folgenden Landeshaushalt in grundsätzlich gleichmäßigen Jahresscheiben umgesetzt.

Für die Aufstellung, d. h. den Entwurf der Personalbedarfsplanung, ist die Stabsstelle Personal im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg zuständig.[7]

Zur Absicherung eines sozialverträglichen Personalabbaus wurde der Tarifvertrag über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg für die brandenburgische Landesverwaltung abgeschlossen.[8]

Einzelnachweise