Diskussion:Phenazon

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Mai 2019 um 11:26 Uhr durch imported>Anonym~dewiki(31560) (Neuer Abschnitt →‎Verbot des Handverkaufs von Antipyrin fehlt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

bei Metamizol wurde angegeben, dass es das EINZIGE spasmolytische Analgetikum aus der Gruppe der Nicht-opioid-analgetika sei... . Was stimmt jetzt...?!?

--Mario Rebhan82.130.82.214 13:01, 12. Aug. 2008 (CEST)

Da im Text nicht weiter belegt, habe ich die "spasmolytische" Wirkung entfernt. Phenazon ist ja nicht identisch mit Aminophenazon. MfG, Georg Hügler (Diskussion) 14:32, 20. Apr. 2017 (CEST)

Die spasmolytische Wirkung ist Tatsache, das wirkt nämlich hervorragend bei Migräne und Menstruationsbeschwerden. Ist Erfahrung, kann ich nicht belegen. Dass etwas als einzig bezeichnet wird, ist allerdings Dummheit, das setzt voraus, dass man sich anmaßt, den gesamten Rest der Welt zu kennen.--Plappern (Diskussion) 12:48, 10. Okt. 2017 (CEST)

Verwendung

Lt. Beipackzettel ist das Präparat in den Ohrentropfen Otalgan enthalten. Horst Emscher (Diskussion) 21:52, 20. Jul. 2017 (CEST)

Risiken

Ähnlich dem anderen Pyrazol Metamizol kann auch Phenazon lebensbedrohliche Schockreaktionen und Granulozytose auslösen. Dafür ist der Wirkmechanismus als Analgetikum unbekannt und es gibt keine Studien, die die Wirksamkeit nachweisen. Solche Hinweise finden sich haufenweise in der Fachliteratur.

Verbot des Handverkaufs von Antipyrin fehlt

Antipyrin wurde 1891 durch die Verordnung über starkwirkende Arzneimittel vom lukrativen Handverkauf in den Apotheken ausgeschlossen. Hoechst reagierte mit der Entwicklung und - seit 1894 - der massiven Vermarktung des Schmerzmittels Migränin, obgleich dieses gleichfalls nur noch auf ärztliches Rezept werden durfte. Obwohl das Reichsgesundheitsamt das Verbot einer Verabreichung des Antipyrin in Gestalt eines neuen Mischpräparates bestätigte, wurde die Werbung auch in Publikumszeitschriften ein Druck der Konsumenten auf Apotheker und Regulierungsbehörden aufgebaut - und das Verbot letztlich unterlaufen. Vgl. C[arl] Bedall, Das Mysterium des Migränin, Süddeutsche Apotheker-Zeitung 37, 1897, 905.