Fischverträglichkeit

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Der Begriff der Fischverträglichkeit bezieht sich auf Wassertriebwerke, insbesondere Wasserturbinen, um die Verletzungsrisiken für flussabwärts migrierende Fische, die in die Turbinen geraten, zu klassifizieren.

Kriterien für Fischverträglichkeit[1] bei Turbinen und Wasserkraftschnecken sind zum Beispiel:

  • spaltfreie Verbindungen zwischen den Rotorblättern und der Nabe
  • langsame Drehzahlen
  • keine scharfen Schaufelkanten an der Eintrittskante des Triebwerks
  • geringe Anzahl an rotierenden Schaufeln.

Als fischverträgliche Turbinen gelten daher zum Beispiel Propellerturbinen mit festen Laufradschaufeln oder spezielle Bauformen von Wasserkraftschnecken.

Einzelnachweise

  1. Dr. Guntram Ebel: Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen. Handbuch Rechen- und Bypasssysteme. Hrsg.: BGF Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie. Halle (Saale) 2013, S. 133.