Beschlag (Begriffsklärung)
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Beschlag bedeutet:
- metallisches Verbindungs- oder Bedienelement von Möbeln und Bauteilen, siehe Beschlag
- metallisches Verbindungselement von Bucheinbänden, siehe Buchbeschlag
- metallisches Ornament auf Uniformen, siehe Beschläge (Uniform)
- Hufbeschlag, Schutzanbringung bei bestimmten Huftieren
- Schicht aus kondensierter Flüssigkeit, siehe Niederschlag oder Taupunkt
Siehe auch:
- Beschlagen
- Beschlagmarke
- Beschlagnahme
- Beschlagwerk
- Baubeschlag-Taschenbuch
- Schlag
- Tricouni-Beschlag
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