Diskussion:Deutscher Richterbund

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Sowohl der Artikel zu dem Stichwort "Deutscher Richterbund" als auch der Artikel zum dem Stichwort "Amtsrichterverband" sind bzw. waren in ihrer vorherigen Fassung sachlich nicht ausgewogen, sondern gaben nach der Ansicht des Deutschen Richterbundes NRW nur einseitig die Sicht des Amtsrichterverbandes wieder. Nach Rücksprache mit und im Namen des Landesvorstandes des DRB NRW habe ich den Text beider Stichwörter leicht geändert; ich hoffe, dass jetzt alle Beteiligten mit den Einträgen leben können. Es sollte Konsens bestehen, dass ein Lexikonartikel nicht zum Spielfeld der politischen Auseinandersetzung gemacht werden darf, sondern sachlich bleiben muss.

Ergänzung vom 05.02.2007: Auf ausdrückliche Bitte des Bundesvorstandes des DRB wurde heute auch noch den Link auf den Amtsrichterverband als irreführend entfernt.
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von JoachimUnger (DiskussionBeiträge) --MaBoSeine WerftDisku 18:20, 17. Sep. 2007 (CEST))

politische richtung

man könnte noch ergänzen, dass der dt richterbund politisch tendenziel eher rechts steht.
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.136.174.246 (DiskussionBeiträge) --MaBoSeine WerftDisku 18:18, 17. Sep. 2007 (CEST))

Sofern es sich um denselben Richterbund handelt:
Doch ganz entsagen kann Radbruch der Politik nicht; er sieht sich weiterhin verpflichtet, das reaktionäre Richtertum der Weimarer Republik zur Demokratie zu erziehen. In dessen Standesvertretung, dem Deutschen Richterbund, gehört die Verachtung der Republik zum guten Ton. Schon 1921 wirft der Vorsitzende, Johannes Leeb, außer einer derben Polemik gegen den »Lügengeist« und das »Bastardrecht« des parlamentarischen Gesetzgebers die sehnsuchtsvolle Frage in den Raum: »Wo ist ein Führer?«
Quelle: "Aus Juristen Demokraten machen" (http://www.zeit.de/2009/46/A-Radbruch?page=4)
--87.183.129.26 20:25, 11. Nov. 2009 (CET)

Rechtsform

Ein "e.V." finde ich beim Namen nicht, es scheint sich also wohl nicht um einen eingetragenen Verein zu handeln. Interessant das in einem Artikel über eine Juristenvereinigung (noch dazu von Richtern) nichts zu seiner Rechtsform steht ;-) --88.152.153.89 23:34, 13. Feb. 2012 (CET)


Er ist "unter der Nr. VR 19853Nz in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen" - § 1 Abs. 2 der Satzung. Der Zusatz "e.V." ist rechtlich nicht vorgeschrieben; auch andere Organisationen führen ihn nicht: niemand spricht von "ver.di e.V." oder von "Die Linke e.V.", obwohl beide als Vereine eingetragen sind (so Wikipedia zu ver.di und politische Parteien). --WJT (Diskussion) 09:31, 13. Mär. 2012 (CET)

ESM

Wäre es erwähnenswert, dass der Deusche Richterbund seiner Webseite zufolge den Europäischen Stabilitätsmechanismus für verfassungswidrig hält?

http://www.drb.de/cms/index.php?id=783 (nicht signierter Beitrag von 77.20.64.85 (Diskussion) 19:19, 27. Sep. 2012 (CEST))

Gedenktafel?

Ohne zusätzliche Informationen und ohne jegliche Erwähnung im Artikel steht das Bild der Gedenktafel etwas verloren da. Man wünscht sich mehr Informationen über Geschichte und Bedeutung der Gedenktafel. Wer weiss mehr? --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 09:44, 1. Dez. 2016 (CET)

Gerade gestern für die WP:Auskunft herausgesucht - [1].Oliver S.Y. (Diskussion) 11:02, 1. Dez. 2016 (CET)

Andere Richterverbände

Im Abschnitt "Weitere Interessenvertretungen der Richter" steht: "Weitere Interessenvertretungen der Richter in Deutschland sind der Republikanische Richterbund, [....]."
"Sind" impliziert, dass die aufgeführten Verbände noch bestehen. Aus dem Artikel über den Republikanischen Richterbund geht jedoch hervor, dass dieser nicht mehr existiert. 2003:E0:4712:901:75A9:2A91:5DC9:DB8F 15:10, 23. Aug. 2019 (CEST)