Diskussion:Normverbrauchsabgabe
Übertrag von Diskussion:Kraftfahrzeugsteuer (Österreich) in der Version zuletzt bearbeitet am 11. Oktober 2011 um 18:37 Uhr durch CopperBot (Versionsgeschichte).
Zur Frage der Steuerpflicht bei Mietwagen und Fahrschulkraftfahrzeugen: Eine "echte" Steuerbefreiung so wie bei Vorführfahrzeugen steht nicht im Gesetz. Mietwagenfirmen und Fahrschulen bekommen das Fahrzeug vom Händler ganz normal inklusive NoVAG fakturiert und müssen diese auch bezahlen. Zudem ist bei der Zulassung die Bestätigung des Händlers über die Abfuhr der NovAG vorzulegen. Erst nach der Zulassung (bei der als Verwendungszeck in der Zulassungsbescheinigung entweder "Mietwagen" oder "Schulfahrzeug im Sinne des § 112 KFG" eingetragen sein muss, kann dann im Antragswege vom Finanzamt die Rückerstattung (!!!) der NoVAG aus diesem Grund begehrt werden. Beim Weiterverkauf des Fahrzeuges wird - egal ob an einen Händler oder eine Privatperson verkauft wird - ohne NoVAG fakturiert; allerdings ist dann die NoVAG vom zu diesem Zeitpunkt gegebenen "gemeinen Wert" auszurechnen und an das Finanzamt abzuführen - also eine "unechte" Steuerbefreiung. Daher ist m. E. die Aufzählung dieser beiden Fahrzeugkategorien bei den (gesetzlichen) Ausnahmen von der NoVAG nicht richtig. LG Kksen 19:29, 14. Nov 2005 (CET)Kksen
- Das ist so meiner Meinung nach nicht ganz richtig. Deine Darstellung der Rückerstattung für unecht-Novabefreite ist zwar richtig, die Fakturierung von einem unecht-Novabefreiten innerhalb Österreichs, egal ob Privatperson oder Unternehmen (auch bei Händlern) hat jedoch immer MIT nova zu erfolgen - übrigens in diesem Fall ohne Novabonus oder Novamalus. Nur bei Fakturierung an ein ausländisches Unternehmen ist eine Faktura ohne Nova zulässig.Seis wie es sei, ich denke der Artikel beschreibt die Nova gut genug, Wir sind ja schließlich eine Enzyklopädie und keine Steuerberatungskanzlei. lg Tiberius Claudius Nero 19:44, 16. Jun 2006 (CEST)
- Wie wahr! Selbst die FinanzbeamtInnen schwitzen über die diversen Formalfragen in dieser Angelegenheit. Kksen 08:13, 17. Jun 2006 (CEST)
- "Wie wahr, wie wahr!" zurück. Erst jetzt zeigen sich die Tücken der Nova-Bonus-Malus Regelung. Komplizierter hätte es nicht werden können. Unmöglich diesen Sachverhalt in wenigen Absätzen schlüssig zu erklären. Mit Spannung erwarte ich den letzten Schritt des Novagesetzes am 1.7.06. - ich denke wir sollten erst nach ein paar Monaten des "Einwirkens" des letzen "NoVA-Novums" über allfällige Änderungen weiterdiskutieren. Tiberius Claudius Nero 21:23, 23. Jun 2006 (CEST)
- Wie wahr! Selbst die FinanzbeamtInnen schwitzen über die diversen Formalfragen in dieser Angelegenheit. Kksen 08:13, 17. Jun 2006 (CEST)
Hallo,
habe den Link zum Uniqa-Versicherungsrechner entfernt - "Page not found"
Infos über NoVa bei Fahrzeugen zugezogener Ausländer fehlt
Es fehlt m.E. eine Ausnahme: Fahrzeuge von Zugezogenen aus der EU, die ihr Kfz als Umzugsgut mitbringen, müssen m.W. keine NoVa zahlen. Richtig?
- Meines Wissens ist auch Eigenimport eines gebrauchten Kfz, das im Ausland erstzugelassen worden ist, ein steuerlicher Spezialfall. --Helium4 14:34, 15. Jun. 2010 (CEST)
Komplizierte Bestimmungen sind transparenzfeindlich doch wirken arbeitsbeschaffend für Steuerberatung und -eintreibung, Spezialkonstruktionen
Offen sind: Antrieb per Erdgas CNG, Flüssiggas LPG, Wasserstoff, Holzgas, Ethanol E85.
Was ist bei Nicht-nur-Elektroantrieb, weil auch Pedale zur Erbringung von Muskelarbeit wie beim Twike vorliegen?
Oder wie wärs mit einem rein elektrisch betriebenen Kfz mit kleinem Akku, das optional - etwa für längere Strecken - einen Anhänger mit Verbrennungsmotor plus Generator als Stromquelle zieht? Oder ein Anhänger, der selbst (mit) antreibt? --Helium4 20:24, 16. Mär. 2010 (CET)
www.nova-rechner.at
hallo, unter www.nova-rechner.at kann man sich die nova kostenfrei ausrechnen lassen - sollte man vielleicht mit in die seite einbauen? ich weiß leider nicht wie das geht und möchte nichts verändern weshalb ich einen wissenden bitten würde, diesen link einzupflegen :) lieben Dank (nicht signierter Beitrag von 194.107.108.10 (Diskussion) 18:07, 11. Okt. 2011 (CEST))
Ende Übertrag. --Elisabeth (Gegen Sexismus und Misogynie in der Wikipedia.) 15:19, 8. Jul. 2012 (CEST)
Update NoVA Artikel
Hallo, seit 01.03.2014 gibt es eine stark überarbeitete Version des NoVA Gesetzes - https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004698
Ich habe mich als Autor versucht bin aber relativ kläglich an der Formatierung gescheitert (wie ihr sicherlich sehen könnt).
Meiner Ansicht nach müsse man das Thema gänzlich neu aufrollen und die Rechtsentwicklung berücksichtigen. Schließlich hat sich von 1992 bis heute etliches in der NoVA getan die durch das EuGH Urteil (https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1) auch noch heute Relevanz haben da bei Importen von KFZ aus der EU immer jene Gesetzestextversion Anwendung findet, die zur EZ in der EU des Fahrzeuges auch in Österreich gültig war. Somit sind Fahrzeuge mit EZ in der EU vor 1992 gänzlich NoVA-befreit Fahrzeuge mit EZ vor 07/2008 bezahlen demnach keine CO2 Steuer Fahrzeuge nach 07/2008 bezahlen je nach exakter EZ in der EU CO2 Malus (anteilig)
Insofern würde ich mit euch gerne Diskutieren, wie man das strukturiert und einfach an den Leser kommunizieren kann. lieben Gruß djasmaron (14:09, 3. Mär. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Mahlzeit!
Meine Antwort ist zwar etwas spät, stimme dir aber zu. Besonders ab dem Abschnitt Höhe der NoVA bei PKW und Kombi gültig bis 28. Februar 2014 und bei Importen von Gebrauchtfahrzeugen wird die Sache für einen durchschnittlichen Leser relativ sachlich und eigentlich sind diese Angaben teilweise auch gar nicht relevant. Werde mich daher in den nächsten Tagen an eine Überarbeitung wagen (stelle mir als Grundstruktur Geschichte oder Hintergrund, Prinzip und Situation vor dem 1. März 2014 als Abschnitte vor). Werde einen Überarbeiten-Baustein im Artikel einbauen.
Beste Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 11:43, 31. Aug. 2018 (CEST)
Rundung
"... der Berechnung des Prozentsatzes sind kaufmännisch zu runden."
Auf ganze oder Zehntel Prozent? --Helium4 (Diskussion) 13:15, 6. Sep. 2019 (CEST)