Diskussion:Österreichische Galerie Belvedere

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Die Sache mit der Restitution und Rückgabe von Bildern

Die Sache mit der Restitution und Rückgabe von Bildern, die längst zum kulturellen Eigentum Österreichs gehören, ist eine Schande! Wieviele Millionen von Menschen mussten unter dem II. Weltkrieg leiden und wieviele wurden für ihre Leiden entschädigt? Da ist es doch grotesk, einer amerikanischen Millionärin ein Bild im Wert von 100 Millionen Euro zurückzugeben, zumal Adele selbst verfügte, dass das Gemälde in einem österreichischen Museum hängen solle. Moderner Ablasshandel, den der heutige Staat Österreich auf Kosten seiner Steuerzahler leistet, um sich die Seele sauber zu waschen für Verbrecher, die längst alle gestorben sind.

Zwischen Eigentum im juristischen Sinn und vermeintlichem kulturellen Eigentum Österreichs besteht ein wesentlicher Unterschied. Es war das Versäumnis der Belvedere-Direktion, Ferdinand Bloch-Bauer die ihm entzogenen Gemälde nicht im Sommer 1945 zurückzugeben, obwohl völlig klar war, dass sie zu seinem Privateigentum gehörten. Diese Rückgabe ist nun, Jahrzehnte zu spät und nach ungeheuren juristischen Krämpfen der Republik Österreich, nachgeholt worden. Es ist absolut keine Schande, Gestohlenes zurückzugeben.
Die Tatsache, dass viele, die unter dem Zweiten Weltkrieg gelitten haben, keine Entschädigung erhalten haben, konnte kein Hindernis sein, hier der Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Man wird einen Mörder nicht freisprechen, nur weil man nicht alle Mörder erwischt.
Ob die Nachkommen Bloch-Bauers, die nun etwas zurückerhalten haben, Millionäre sind oder nicht, ist belanglos. Auch Millionäre darf man nicht bestehlen.
Adele Bloch-Bauer hat nicht verfügt, sondern sich in ihrem Testament etwas gewünscht, wie Hubertus Czernin in seinem Buch über den Fall dokumentiert hat. Adele war nämlich nicht die Eigentümerin der Bilder und hatte daher nichts zu verfügen.
Es handelt sich um eine zivilrechtliche Sache. Verbrecher können sterben, aber ihr Diebsgut bleibt meist erhalten und muss, wo immer möglich, an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Das ist nicht Ablasshandel, sondern Anständigkeit. Der österreichische Staat hat auch ohne Diebsgut genug erstrangige Kunstwerke, und wenn nicht, kann er sich welche kaufen. Statt dessen Diebsgut zu behalten wäre eine unzivilisierte Lösung und unpraktisch: Denn was tun, wenn einmal der Staat bestohlen wird und die Nutznießer dann genau so argumentieren?
--Wolfgang J. Kraus 16:26, 12. Mär. 2009 (CET)

Überarbeiten

Unabhängig davon nimmt die affaire einen vollkommen übermässigen Raum ein, und da wir mit Adele Bloch-Bauer I einen eigenen artikel haben, kann das hier gestrafft werden - die ganze Restitution (Österreich) ist ebenfalls breit abgehandelt
dafür erfahren wir hier kaum was über das musseum selbst, der bestand abseits der strittigen bilder beschränkt sich auf eine blasse gallery --W!B: 18:19, 5. Apr. 2009 (CEST)

Restitution

Nicht nur ich allein sehe den Schwerpunkt dieses Artikels, in dem es um eines der schönsten Barockenensembles und das Belvedere als Museum gehen sollte, in den abgehandelten Restitutionen. Schon der einzige (!) Literaturhinweis ist auf die Restitution bezogen. Schlage daher vor in einem Absatz die Restitutionen zusammenzufassen und einen eigenen Artikel dafür anzulegen. Der sollte dann sehr genau sein und auf die einzelnen Fälle eingehen. (nicht signierter Beitrag von Anteros01 (Diskussion | Beiträge) 10:19, 25. Jul 2010 (CEST))

Aktuelle Ausstellungen?

Ich habe bei anderen Lemmata gelesen, dass die Nennung aktueller Ausstellungen unerwünscht ist. (WP ist kein Eventkalender.) Gilt das hier nicht? -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 18:12, 12. Mai 2014 (CEST)

Das hat sich meiner Meinung nach geändert, da es sogar eigene Artikel über verschiedene Einzelausstellungen gibt (von wegen "Eventkalender"). Eine generelle Regelung dazu kenne ich aber nicht. Die Ausstellungstätigkeit sollte natürlich nur ein kleiner Ausschnitt im Artikel bleiben. MfG --Regiomontanus (Diskussion) 18:51, 12. Mai 2014 (CEST)
Allerdings sehe ich das Problem so: Dieser Artikel ist nicht der Artikel über das Schloss Belvedere, sondern über die Österreichische Galerie Belvedere. Er wurde kürzlich nach "Belvedere Wien" verschoben, einen Namen, unter dem man sich natürlich nicht nur Angaben über den Galeriebetrieb und aktuelle Ausstellungen erwartet. Bis zur Klarstellung, wie man hier eine Aufteilung der Inhalte und eine treffende Benennung realisieren kann, habe ich zurück verschoben. --Regiomontanus (Diskussion) 19:04, 12. Mai 2014 (CEST) P.S.: Eigene Kapitel für die aktuellen Ausstellungen braucht man sicherlich auch nicht.

Umbenennung

Die unangekündigte Umbenennung des Lemmas in "Belvedere Wien" halte ich aus zwei wichtigen Gründen für irreführend:

  1. Der Hauptgrund ist der, dass es sofort zu Verwechslungen mit dem Schloss Belvedere (dem UNESCO-Weltkulturerbe) kam. Der Artikel zum Museum tat nach der Verschiebung in seiner Einleitung zwar umfassend kulturhistorisch, kann aber der historischen Bau- und Nutzungsgeschichte der Schösser (man denke nur an die Militärkanzlei des derzeit diskutierten Erzherzogs Franz Ferdinand oder die Unterzeichnung des Staatsvertrags) keineswegs gerecht werden (und das soll er auch nicht). Es muss aus dem Lemma deutlich werden, dass es sich um eine Kunstsammlung, besonders zur Kunst aus Österreich handelt, die übrigens nicht nur in den Gebäuden des Belvedere Ausstellungen organisiert. Da kommt der offizielle Name, den das Museum trägt, gerade recht. Ich habe den entsprechenden Erlass unter Fußnote 1 in den Einzelnachweisen zitiert.
  2. Der 2. Grund ist nicht weniger wichtig: Wir sollten uns nicht nach den jeweiligen marketingtechnischen Überlegungen einzelner Direktionen richten, die dann je nach Zeitströmung und Publikum ohnehin wieder geändert werden, auch nicht nach dem Logo, das wir ja im Artikel zeigen können, mehr aber nicht. Es wird schon seinen Grund haben, warum der Gesetzgeber den Namen des Museums nicht geändert hat. Der Artikel hat schon jetzt inhaltlich die Tendenz zur geschönten Geschichtsschreibung ohne Ecken und Kanten. PR soll und kann auf den Webseiten des "belvedere" (meinetwegen klein geschrieben) stattfinden, auf die wir ohnehin verweisen, nicht aber in einer Enzyklopädie. Die "Geschichte" des Namens "belvedere" ist kaum 7 Jahre alt und rechtfertigt nicht die Unterordung des gesamten Themas unter diese Bezeichnung.

Ich habe daher auf das ursprüngliche Lemma zurück verschoben. MfG --Regiomontanus (Diskussion) 13:06, 13. Mai 2014 (CEST)

Bebilderung

In den letzten Tage wurde durch Benutzer Anzi9 der Artikel nachträglich sehr umfangreich bebildert. Hierbei wurde Wikipedia:Artikel illustrieren leider völlig aus den Augen verloren. Unter „Ziel: sinnvolle Textergänzung“ findet sich der Satz „Eine Überfrachtung mit Bildern ist zu vermeiden.“ Daher habe ich die Bebilderung im Artikel wieder auf ein sinnvolles Maß reduziert. Bitte vor erneuter Einfügung von zahlreichen Bildern erst die Diskussionsseite suchen. Danke --Rosecliff (Diskussion) 15:02, 18. Apr. 2019 (CEST)

seit dem Jahr 2000 …

Im letzten Satz der Lemmadefinition heißt es: „Die Österreichische Galerie Belvedere gehört heute zu den österreichischen Bundesmuseen und ist seit dem Jahr 2000 eine vollrechtsfähige ‚wissenschaftliche Anstalt‘.“ Im angegebenen Einzelnachweis ist allerdings vom Jahr 2000 keine Rede, nur von 2002. Ist das ein Fehler im Text, oder fehlt nur ein weiterer Beleg? --W.E. 13:41, 11. Sep. 2019 (CEST)