Diskussion:Selektivvertrag

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Begriff Selektivvertrag

M.E. ist der Begriff in der Erklärung zu kurz gefasst. Wesentliche Merkmale des Selektivvertrags sind: Freiwilligkeit und Direktabrechnung

Das trifft in einer Vielzahl von Verträgen zu. Diese bilden das Gegenstück zum Kollektivvertrag. Als weitere Beispiele sind m.E. zu nennen: SPZ, MZEB, PIA, HSA u.a.

In der Erläuterung werden lediglich die Verträge der integrierten Versorgung genannt. Diese gehören dazu, sind aber "nur" speziellere Direktverträge.

Die Innovationsfondsprojekte des GBA werden zwar mittels Direktverträgen ausgeführt, müssen aber keine sein. Die Konsortialverträge können mit Hilfe von Direktverträgen umgesetzt werden. Bei reiner Evaluationsforschung ist dies z. B. nicht erforderlich.

Entscheidendes Abgrenzungsmerkmal ist somit der Kollektivvertrag. Dies sollte m.E. genauer differenziert werden.

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