Diskussion:Eprimo
Fehlende Relevanz
In meinen Augen fehlt diesem Artikel eindeutig die Enzyklopädische Relevanz. Ich frage mich, wie man sowas sichten kann.
Goldener Käfer (Diskussion) 23:43, 20. Aug. 2014 (CEST)
Naja, eprimo ist teilweise auch ein Grundversorger Wikipedia:Relevanzkriterien#Unternehmen_mit_Staatsauftrag und hat einen Umastz von mehr als 100 Mio Euro Wikipedia:Relevanzkriterien#Wirtschaftsunternehmen.Kontrollinski (Diskussion) 12:37, 22. Aug. 2014 (CEST)
"Beigeschmack"
Kann mir jemand mal bitte erklären was das bedeuten soll: "... einen komischen Beigeschmack" ? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 153.100.131.14 (Diskussion • Beiträge) 14:29, 7. Mar 2008) Jón + 16:24, 7. Mär. 2008 (CET)
Der komische Beigeschmack meint den Etikettenschwindel, den die großen Stromkonzerne (E-ON. RWE, Vattenfall, EnBW) und ihre Tochtergesellschaften betreiben.
Bei den Ökotarifen dieser Anbieter wird das Stromangebot nur neu sortiert. Die Wasserkraftwerke der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-AG gibt es schon sehr lange. Früher gab es für alle Stromverbraucher den gleichen Strommix. Wenn heute Kunde A den angebotenen Ökotarif bucht, erhält er auf dem Papier 100% Strom aus Wasserkraft. Für den Kunden B wird der Strommix jetzt schlechter, weil die saubere Wasserkraft bereits vergeben ist. Insgesamt ändert sich gar nichts. Die Konzerne kassieren einen Extraprofit. Das freut in erster Linie deren Aktionäre.
Wenn ich als Kunde schon einen Ökotarif haben will, dann sollte ich zu den wirklichen Ökoanbietern wechseln. Das sind Lichtblick, Greenpeace Energy, EWS Schönau und Naturstrom AG. Diese bauen neue ökologische Kraftwerke und verändern damit langfristig den Energiemarkt.
-- E-ing 19:40, 9. Aug. 2010 (CEST)
Belege und Werbung
letzteres hatte ich entfernt, für ersteres fehlen Belege um eine Löschung gemäß WP:RK#Wirtschaftsunternehmen abzuwenden. WP ist kein Werbe- oder Promotionsportal--in dubio Zweifel? 01:28, 10. Nov. 2010 (CET)
Informationen zu Rechtsstreitigkeiten
Hier zwei Links:
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Bundesgerichtshof kassiert unfaire Bedingungen in Stromlieferverträgen vzbv klagt erfolgreich gegen RWE-Tocher eprimo
- op-online.de Wegen unsauberer Inkasso-Methoden - Gericht mahnt Billigstromanbieter ab
Kontrollinski (Diskussion) 16:25, 27. Jul. 2014 (CEST)
Nicht-Sichtung v. 27. Febr. 2016
Entgg. der Meinung des Benutzers Neudabei ist der Weblink gem. WP:WEB zulässig und begründet. AaO: "Falls der Inhalt einer externen Seite nicht einfach in den Artikel übertragen werden kann, kann unter der Überschrift „Weblinks“ ein Link zu dieser Seite hinzugefügt werden. Die enzyklopädische Relevanz der dort vorgehaltenen, weiterführenden Informationen und ggf. Veranschaulichungen und Beispiele zum Artikelgegenstand sollte mittels einer kurzen Begründung unter Zusammenfassung und Quellen dargestellt werden." In der Tat kann der wesentliche, weitergehende Inhalt, Zusammenstellung verschiedener, aus Verbrauchersicht wichtigen Bewertungen und Kritiken und Bewertung der AGB als "verbraucherunfreundlich" etc hier nicht übernommen werden, zum einen ist die Wikipedia kein Verbraucherportal (NPOV auch hier), zum anderen würde eine ggf. erforderl. Umformulierung den Inhalt dominieren. Es kann aber gerne unter Beachtung der Neutralität (eben kein Verbraucherportal hier) versucht werden, und dann wäre der Weblink entbehrlich.
Im weiteren aber sagt WP:WEB: "Ein weiterführender Weblink am Ende eines Artikels muss sich direkt auf das im Artikel besprochene Thema beziehen, also weder auf einen Oberbegriff noch auf einzelne Teilaspekte." Dem ist so. Das Lemma wird nicht nur in Teilaspekten behandelt, und das Linkziel bezieht sich direkt auf das Lemma. Auch die weiterführenden Inhalte sind relevant und überwiegend als Sekundärquelle dargestellt, wir sind zwar kein Verbraucherportal, aber Verbraucher lesen die Wikipedia, und sowohl die Struktur der Seite wie auch deren weiterer Inhalt begründen die Relevanz der Seite und damit den Weblink.
Soweit in der Zusammenfassg der Rücksetzg durch Neudabei "Werbung" behauptet wird: auch dies ist unzutreffend, zum einen wie soeben: es werden auf der verlinkten Seite auch Kritik und negative Bewertung genannt und zitiert, zum anderen ist, etwas weitergehende Beschäftigung wmit dem Gegenstand wäre m.E. angeraten, 89% keineswegs werbend, sondern eher durchschnittlich. Vor evtl. erneuter Rücksetzung ist m.E. Erwiderung und Widerlegung meiner Begründg erforderlich, ansonsten wäre ein Meldung auf WP:VM m.E. zu prüfen. Wie stets vorbehaltlich besserer Erkenntnis. +verneig+. Botulph 11:56, 27. Feb. 2016 (CET).
Tabelle Strommix ist nicht aktuell
Die Tabelle "Strommix" von 2012 ist nicht mehr aktuell uns sollte aktualisiert oder gelöscht werden. (nicht signierter Beitrag von 153.100.131.96 (Diskussion) 17:12, 16. Nov. 2016 (CET))
Gehört Eprimo nun zu RWE oder zu E.ON ???
Im Artikel stehen (zumindest scheinbar!?) widersprüchliche Informationen:
- »Eprimo (Eigenschreibweise eprimo) gehört als Tochterunternehmen der innogy SE zum E.ON-Konzern«
- »Eprimo gehört zu 100 Prozent dem RWE Konzern«
Ja was denn nun? Ich werde nach Recherche auch nicht ganz schlau darauf, wie verflochten nun E.ON und RWE nach der Innogy-Aufsplittung genau sind. So aufjedenfall ist der Artikel irreführend, jenachdem, welche Passage gelesen wird. (nicht signierter Beitrag von Duracel (Diskussion | Beiträge) 15:29, 18. Okt. 2019 (CEST))
Also: RWE war die Muttegesellschaft der innogy SE. Und innogy SE war und ist die Mutter von Eprimo. Nunmehr hat RWE die innogy SE an EON verkauft. Damit sind nunmehr innogy SE und auch Eprimo teile des EON-Konzerns (nicht signierter Beitrag von L1b3rtas 4E (Diskussion | Beiträge) 17:47, 18. Okt. 2019 (CEST))