Diskussion:Evangelische Heimstiftung Pfalz
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"Die Kirchenregierung der Landeskirche ist ermächtigt, weitere diakonische Aufgaben zu übertragen, wovon sie inzwischen auch Gebrauch gemacht hat." Wenn das so ist, wenn die Kirchenregierung in der Vergangenheit tatsächlich "davon" Gebrauch gemacht hat, dann kann dieses Geschehen der Vergangenheit natürlich nicht durch eine "Anpassung" an eine Änderung der Satzung ungeschehen gemacht werden. Bitte anders formulieren. Typischer Fall der in der dt. Wikipedia so häufigen "Verschlimmbesserung": mit der einen Hand wird verbessert, gleichzeitig mit der anderen verschlechtert. Das kann man nicht einfach so sichten, wird aber gern gemacht. --Peewit (Diskussion) 19:28, 1. Sep. 2019 (CEST)