Ludwig von Mannsbach

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Ludwig Freiherr von und zu Mannsbach (* 25. August 1794 in Teichwolframsdorf; † 24. März 1872 in Naumburg (Saale)) war ein deutscher Verwaltungsjurist im Fürstentum Reuß älterer Linie.

Leben

Mannsbachs Vater Ehrhard Friedrich von und zu Mannsbach war Kreishauptmann im Kurfürstentum Sachsen, das 1806 im Frieden von Posen zum Königreich Sachsen erhoben wurde. Ludwig immatrikulierte sich an der Universität Leipzig für Rechtswissenschaft. Mit Heinrich Linstedt und Eduard von Rabenau wurde er 1814 im Corps Lusatia Leipzig recipiert.[1] Sein Stammbuch enthält Eintragungen von Linstedt, Georg Gottlieb Pusch, Gustav Adolf von Tzschoppe, Bernhard von Patow, Eduard von Broizem und Alfred von Seckendorff. Nach dem Stammbuch war Mannsbach wahrscheinlich bis zum 29. Mai 1818 Student in Leipzig. Im Fürstentum Reuß älterer Linie wurde Mannsbach Regierungs- und Konsistorialpräsident (1841–1848), Kanzler und Dompropst des Hochstifts Naumburg. Er war Ehrenritter des Johanniterordens. Die 1821 geschlossene Ehe mit Charlotte Luise von Grün (vermutlich eine Tochter des Regierungs- und Konsistorialpräsidenten Franz Christian Ferdinand von Grün) wurde 1825 geschieden. 1832 heiratete v. Mannsbach in zweiter Ehe Pauline von Henning. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Kösener Korps-Listen 1910. 149/94.
  2. 94. Freiherr von und zu Mannsbach, Ludwig, in: Egbert Weiß (Hrsg.): Aktiv in der Monarchie. Leipziger Corpsstudenten 1807–1918. Lebensläufe der Leipziger Lausitzer. Festschrift zum 210. Stiftungsfest des Corps Lusatia, Leipzig 2017. Verlagsdruckerei Schmidt, Neustadt an der Aisch 2017. ISBN 978-3-96049-017-3, S. 66.