Mort pour la France

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Mort pour la France (dt.: „Gestorben für Frankreich“) ist ein französischer Rechtsbegriff, der zumeist auf Personen angewandt wird, die in bewaffneten Konflikten im Militärdienst starben.

Eine Ehrentafel für gefallene Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg am Friedhof Montaigut-le-Blanc
Glasmalerei zu Ehren der Gefallenen des 1. Weltkriegs in Fermanville, 1922 gestaltet von Georges Merklen nach dem Gemälde La vierge consolatrice von William Adolphe Bouguereau.[1]

Definition

Der Begriff wird in L. 488 bis L. 492 bis des Code des pensions militaires d’invalidité et des victimes de guerre definiert.[2] Er schließt Mitglieder der französischen Streitkräfte ein, die in Kampfhandlungen oder an Verletzungen oder Krankheiten im Ersten Weltkrieg, Zweiten Weltkrieg, Indochinakrieg, Algerienkrieg, bei Kämpfen in Marokko und im Tunesischen Unabhängigkeitskrieg starben. Zum Teil vom Begriff umfasst werden Zivilpersonen, die in diesen Konflikten starben.

Urheberrecht

Das französische Urheberrecht verlängert das Urheberrecht von Künstlern mit dem Status Mort pour la France um 30 Jahre zusätzlich zu den normalen Schutzfristen (vgl. Artikel L. 123-10).[3]

Die normalen Schutzfristen beginnen am 1. Januar nach dem Tod des Urhebers zu laufen und betragen:

  • 94 Jahre und 272 Tage für Werke, die vor dem 1. Januar 1921 veröffentlicht wurden;
  • 88 Jahre und 120 Tage für Werke, die zwischen 1. Januar 1921 und 31. Dezember 1947 veröffentlicht wurden;
  • 80 Jahre für Werke, die nach dem 31. Dezember 1947 veröffentlicht wurden.

Die Werke der ersten Urheber, die dem Status Mort pour la France unterliegen und im Jahr 1914 starben, gelangten mit 1. Oktober 2009 in die domaine public.

Autoren

Folgende Autoren tragen den Status Mort pour la France:

Komponisten

Folgende Komponisten tragen den Status Mort pour la France:

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Philippe Chéron und Sophie Delauney: Vitraux de Normandie, une histoire de la Grande Guerre. Lieux Dits, Lyon 2018, ISBN 978-2-36219-150-3, S. 19.
  2. Code des pensions militaires d’invalidité et des victimes de la guerre – Chapitre Ier : Mention »Mort pour la France«. Codes-et-lois.fr. Abgerufen am 2. Mai 2014.
  3. Code de la Propriété Intellectuelle (Livre I – Titre II). Celog.fr. Archiviert vom Original am 29. August 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.celog.fr Abgerufen am 2. Mai 2014.