Diskussion:Hoch auf dem gelben Wagen

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Nationalhymnenersatz?

Wurde das nicht mal anno dunnemal bei irgendeinem Staatsempfang in Afrika von der Kapelle fälschlicherweise als Deutsche Nationalhymne geblasen? --Spuerhund 21:05, 29. Sep 2006 (CEST)

Nee, ich glaube, Du meinst den Umstand, dass irgend ein findiger Wessi- Journalist der Ägyptischen (?) Staatsempfangskapelle beim Besuch von Walter Ulbricht die Noten von "Guter Mond, du gehst so stille" untergejubelt haben soll, als "die heimliche deutsche Nationalhymne" - und, so sagt die Legende, die haben das dann wirklich gespielt. Das muss so 1968 gewesen sein. --Ginness 22:36, 4. Jun. 2009 (CEST)

Zumindestens kam da erst gestern auf Phoenix die Aussage von Walter Scheel, der meinte, dass er mal mit diesem Lied als Nationalhymne empfangen wurde. Er hätte es aber, um niemanden zu beschämen damals nicht angemerkt. --138.246.2.137 13:31, 21. Feb. 2012 (CET)

Die Reportage habe ich ebenfalls gesehen ("Historische Momente" war's glaub ich), dabei wurde auch die Blaskapelle gefilmt. Dass das allerdings nachgestellt war, und die Reportage hier ebenfalls einer "urbanen Legende" aufgesessen ist, möchte ich allerdings nicht ausschließen, Scheel war in dem Fimlausschnitt nicht mal zu sehen. Gruß, --Wiebelfrotzer 13:34, 21. Feb. 2012 (CET)
Unter Deutsche Nationalhymne ist u.a. Rede von Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien oder gar Heidewitzka, Herr Kapitän.Hasselklausi ::(Diskussion) 17:39, 19. Okt. 2015 (CEST)
Und was hat das jetzt mit Hoch auf dem gelben Wagen zu tun?FordPrefect42 (Diskussion) 17:48, 19. Okt. 2015 (CEST)
Siehe ersten Beitrag in diesem Abschnitt !Hasselklausi (Diskussion) 11:10, 20. Okt. 2015 (CEST)

dpa/focus.de 24.01.2012: „In dem Begleitheft erinnert sich die „rheinische Frohnatur“ Scheel, der gern belächelte „gelbe Waahaagen“ sei so berühmt geworden, dass er bei einem Besuch in Mali von den Gastgebern anstelle der deutschen Hymne intoniert worden sei.“ --Vsop (Diskussion) 16:19, 20. Okt. 2015 (CEST)

Textvarianten

Der erwähnte Walter Scheel singt einen anderen Text.

Er läßt den 4. Vers ganz weg. Nur der 3. Vers ist gleich.

anstelle von

   Berge und Wälder und Matten,
   Wogendes Aehrengold. —
   Möchte wohl ruhen im Schatten,
   Aber der Wagen rollt.

singt er ungefähr: Berge, Wiesen und Wälder rauschen an mir vorbei ich möchte ja so gerne noch bleiben

Genau weiß ich es nicht, ich kenne es von durch eine Schallplatte von meiner Oma, die habe ich seit den 80er-Jahren nicht mehr gehört.

Kann jemand den genauen Walter Scheel-Text wiedergeben? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.150.45.196 (DiskussionBeiträge) 03:35, 8. Mai 2008)

Das Problem ist wohl glaube ich, dass der Artikel das originale Gedicht von Baumbach wiedergibt, während die "Quasi-Volkslied"-Fassung in der Regel davon abweicht. [1] ist näher an der Lied-Fassung. Soweit ich mich entsinne, ist es diese Textfassung, die von Scheel gesungen wurde; ob er alle vier Strophen sang, weiß ich jetzt nicht mehr. --FordPrefect42 13:56, 8. Mai 2008 (CEST)

Scheels Fassung lautet:

Hoch auf dem gelben Wagen Sitz' ich bei'm Schwager vorn. Vorwärts die Rosse traben, Lustig schmettert das Horn. Felder, Wiesen und Auen, Leuchtendes Ährengold. — Ich möcht´ so gerne noch schauen, Aber der Wagen rollt.

Kokp18 (falsch signierter Beitrag von Kokp18 (Diskussion | Beiträge) 11:45, 29. Sep. 2008)

So, jetzt nochmal langsam und zum Mitschreiben: die Behauptung, es gäbe eine eigene Textfassung in der Aufnahme von Walter Scheel, ist schlicht nicht haltbar. Es gibt eine Textfassung, die in Volksliederbüchern weit verbreitet ist, und die von Baumbachs Originaltext abweicht. Genau diese Textfassung ist z.B. im Liederbuch Unser fröhlicher Gesell, Möseler/Wolfenbüttel, Auflage von 1964 abgedruckt, also 10 Jahre vor Scheels Aufnahme (Scheel läßt lediglich die letzte Strophe weg). Diese Textfassung wird in der Regel mit dem Vermerk "© 1923 Verlag Richard Birnbach, Berlin" abgedruckt. Da Höhnes Vertonung auf 1922 datiert ist, ist es plausibel anzunehmen, dass die Textänderungen vom Komponisten bei der Vertonung vorgenommen worden. Dies würde dann ferner bedeuten, dass diese Textfassung nicht so ohneweiteres abgedruckt werden darf, da sie als Bearbeitung durch das Copyright geschützt ist (Höhne starb 1968, Schutzfrist läuft also 2038 ab). Wenn jemand etwas anderes zur Quellenlage beitragen kann, bitte hier mit Beleg posten. --FordPrefect42 18:25, 24. Mai 2009 (CEST)


Der Link steht schon bei den Weblinks, nämlich bei [*http://www.ingeb.org/Lieder/HochAufD.html] --Ginness 22:47, 4. Jun. 2009 (CEST)


Mir ist grade aufgefallen, dass in der populären Version öfters die Interjektion "ja" auftaucht, wohl aus rhythmischen Gründen ("Ich möchte ja sogerne noch schauen", "Ich bliebe ja so gerne bei der Linde" etc. Weiß jemand, ob das von Höhne so vorgesehen war, er hat ja ein Gedicht vertont, da macht man so was öfters... --Ginness 23:11, 4. Jun. 2009 (CEST)

Sinnlos im Weltraum

Wird dort auch gesungen....könnte man ja erwähnen...Das fehlende Fragment. (nicht signierter Beitrag von 87.161.237.106 (Diskussion) 02:20, 25. Jun. 2008)


etwa so?

Tief in der Untertasse

sitz ich beim Alien vorn

Und weil ich den Weltraum hasse

Fühl ich mich hier ganz schön verlor'n

Kometen und Asteroiden, leuchtende Galaxien

sinnlos im Weltraum gebliehihihben,

Aber das Raumschiff fliegt hin

Stegreifdichtung vom--Ginness 22:59, 4. Jun. 2009 (CEST)


Ergänzung

Über die stinkenden Blüten, die das deutsche Urheberrecht gerade im Bereiche lebendiger Volkskultur hervorbringt (2) möchte ich nicht viel Worte verlieren, ABER darauf hinweisen, daß die hier dargestellte Version des Liedes einige Holprigkeiten des Versmaßes und der musikalischen Wortbehandlung enthält, derer sich der Volksmund in verschiedenen Regionen des deutschen Sprachraums durch volksliedtypisches "Zurechtsingen" längst entledigt hat. (3)
So existieren an den betreffenden Stellen folgende Varianten (Variante jeweils in Großbuchstaben und g e s p e r r t:

...
Jubelt und lacht und tollt. 
I C H bliebe so gerne bei der Linde,
Aber der Wagen rollt. 



...
Lacht ein Gesichtchen S O hold. 
I C H  möchte so gern noch bleiben,
Aber der Wagen rollt. ...



...
Sitzt einmal ein Gerippe
Hoch auf dem Wagen vorn,
Trägt statt D E R Peitsche die Hippe,
Stundenglas statt D E M Horn  (interessante Dativ-Verwendung, die immer seltener wird)
Ruf' ich: „Ade N U N ihr Lieben,
Die ihr noch H I E Rbleiben wollt;
Gern wär' ich selbst noch geblieben, (Apostrophierung musikalisch widersinnig! bekannt auch als: "Ich wäre ja so gerne noch geblieben ...)
Aber der Wagen rollt.




Den mechanistischen Abzählfanatikern unter den Sprachforschern sei an dieser Stelle mitgeteilt, daß das Versmaß musikbezogener Dichtung sich häufig nach anderen (weniger Sprach-, mehr musikorientierten) Gesetzmäßigkeiten entfaltet, die sich trockener. lediglich abzählender Linguistik nur selten zu erkennen geben, ja, ihr mitunter sogar direkt zu widersprechen scheinen, ohne im GESAMTkontext von Text/Musik/Vortragspraxis/Rezeptionsgeschichte als "falsch" bezeichnet werden zu können ...


Überdies: Gibt es denn überhaupt BEWEISE für die alleinige(!!!) Autorschaft des angeblichen Textdichters???? (Wenn ja, dann sollten sie konkret benannt werden (z.B. unzweifelhafte, logisch widerspruchsfreie Fakten??), oder die Behauptung als VERMUTUNG (oder Wunschdenken ;-) ) eindeutig deklariert werden. Alles andere wäre methodisch unseriös und manipulativ zu nennen, sowohl innerhaalb einer Enzyklopädie, wie auch außerhalb.
(Es ist heute "beliebte Praxis" einiger auf Zerstörung fremder Volkskulturen abzielender Kreise (4), der tradierten Volksdichtung plötzlich und im Nachhinein Authoren unterzuschieben (da eine widerlegung solcher Behauptungen meist schwierig, bis unmöglich ist - das ist ja gerade das Wesen der Volkskunst, daß ihr Autor i.d.r. anonymus bleibt(!) - deshalb ist sie der schiere Tummelplatz für Winkeladvokaten aller Art und jeden Kalibers(!), um damit die Volksdichtung fremder Völker juristisch in die eigenen Hände zu bekommen (eine besonders infame Form verdeckter Kriegführung gegen andere Kulturen und Völker, nämlich durch Unterminierung und/oder Vereinnahmung und widersinnige Instrumentalisierung der fremden Kultur für die eigenen Zwecke und Ziele - z.B.: uralte Volkslieder werden durch "Bearbeitung" plötzlich angeblich GEMA-pflichtig, Unbeteiligte ziehen Nutzen aus juristisch artifiziell konstruierten (Mit-)"Authorschaften", siehe die zahllosen "Bearbeitungen" beispielsweise(!!) uralter irischer Volksmusik!!!) und/oder aus der Kette von TEILauthoren von Volkskunst und dem eigenen Argumentationsziel dienliche Teilaspekte des Entstehungsprozesses eines Kunstwerkes willkürlich herauszugreifen (oder solche Aspekte gar zu erfinden??), der Volkskunst untergeschobene, artefakte Pseudoerfindungen von mangelhafter Erfindungshöhe als essenziell und originär für das jeweilige Werk unter Ausnutzung der Mängel des Rechtssystems juristisch zu behaupten (auf die Unkenntis der großen Masse der Bevölkerung und die Feigheit der übrigen Experten spekulierend) und damit aus einem Volkskunstwerk ein Kunstwerk im Sinne bürgerlichen (letztlich römisch - imperialen, d.h. manipulativen) Rechtes hochzustilisieren, damit dieses wahnwitzige (Un-)Recht überhaupt erst zur Anwendung gebracht werden kann, das dann durhc seine Vorschriften jegliche lebendige Volkskultur mit hinweis auf angeblich "verletzte" "Urheber""rechte" als "rechtswidrig" unterbindet.. (Pardon, aber hier kann man nur noch mit einem Übermaß an Gänsefüßchen arbeiten ...
Legt man an diese in den letzten 25 Jahren immer häufiger zu beobachtenden Vorgänge das Kriterium des Brechtschen "Wem nützt das?" und aufgrund ihrer mathematisch ausreichenden Häufigket die Regeln der Gaussschen "Normalverteilung" an, so wird schnell ersichtlich, daß es sich dabei nicht um bloße Zufälle handeln KANN und daß die Zielrichtung derartiger Machenschaften ziemlich genau zu spezifizieren ist: Die Zerstörung aller Kulturen, die nicht die "eigene" der jeweiligen Betreiber derartiger Machenschaften sind. Bei genauem Hinsehen ist dieser Kreis von Personen relativ genau zu verifizieren, allerdings aufgrund momentaner gesellschaftlicher Tabus schwierig zu benennen.
Insofern erscheint der Artikel als noch nicht einmal im Rohbau fertig.

(1), ursprünglich von den Naszis und ihren Sympathisanten ausgeheckte, von ihren (heimlichen, bzw. unheimlichen Nachfolgern aber fortgeschriebene!!)
(2)(es ist das WESEN von Volksliedern, daß sie vom Volke "zurechtgesungen" werden und es ist nicht nur logisch absurd, sondern schlichtweg verbrecherisch (also typisch faschistisch) wenn irgendjemand versucht, diesen Prozeß der Bildung einer Volkskultur zu unterbinden, indem er mittels der Prinzipien jenes seit den dreißiger Jahren praktizierten, geisteskranken Urheber"rechtes" versucht, die Kultur der Völker zu zerstören, indem die freie Entfaltung und Weitergabe der Ideen, der Überlieferung, die lebendige, nicht archivarische, sonderrn praktizierte Bewahrung und ungehinderten(!!) Verbreitung und dem Prozess lebeniger, barrierefreier Kommunikation und Verarbetigun von Kunst aus unangemessen-eigennützigen Gründen (totale Kontrolle des Kulturlebens eines Volkes durch eine Handvoll Neurotiker und Ausbeutung des kollektiven Bewußtseins ganzer Völker durch einige wenige, die sich in völliger Selbstüberschätzung als geistig unabhängig von der vor ihnen bereits erfolgten geistig-kulturellen Menschheits- und Volksleistung wähnen - sonst würden sie nicht absurderweise auf "geistiges Eigentum" als einem Individualeigentum bestehen, sondern begreifen, daß "geistiges Eigentum immer nur als kollektives eigentum von vorgängern und Nachfolgern in erscheinung tritt, mit einer Ausnahme, nämlich gesetzt den Fall, es gäbe tatsächlich einen Schöpfergott, der in der Lage wäre, völlig ohne vorbilder aus sich selbt heraus zu erfinden ;-) ) juristisch unterbunden oder an weitgehend unerfüllbare Bedingungen geknüpft wird. <3> (3)(DAS ist Volkskultur und der Beweis dafür, daß der heutige Begriff des Urheberrechtes, der genau diesen lebendigen, kollektiven und auf Naturrecht basierenden Prozeß der Kulturentstehung zu Gunsten einiger hinterhältiger Geschäftemacher zu unterbinden sucht, ein künstlicher, volksfeindlicher ist, der die Realität von kollektiver Urheberschaft, die sich schließlich in der Einzelleistung nur VORÜBERGEHEND(!!) und zum nur VORLÄUFIGEN(!!) Abschluß steigert und deshalb nicht als singuläre Leistung gelten kann, zu unterbinden sucht.
(4)(wohl nach dem Motto: "Unter Blinden ist der Einäugige König, also suchen wir, alle außer unseren eigenen Leuten im übertragenen Sinne mittels Falsch-oder Unvollständiginformationen zu "blenden", damit wir infolgedessen dann vor dem Schaden der anderen selber besser dastehen ..."), Hella, Juli 2009 (nicht signierter Beitrag von 91.14.214.156 (Diskussion | Beiträge) 04:02, 1. Aug. 2009 (CEST))

Melodie

Im mir vorliegenden Liederbuch "Neues Liederbuch" vom Thüringer Volksverlag GmbH Erfurt (1950) wird zur Komposition des Liedes vermerkt: Musik: Heinz Höhne (2. Fassung: Berlin 1921) Wenn das stimmt, sollte es bereits vor 1921 [vielleicht schon in den 1880er Jahren] eine erste, ursprüngliche, Melodie des Liedes gegeben haben. Voraussetzung ist natürlich, daß sich das Autorenkollektiv des Buches [ein sogenannter "Arbeitskreis 'Neues Liederbuch' Erfurt"] , der etwa 1947-49 wirkte, damals nicht geirrt hat.

Holger Hänsgen (20:56, 29. Mai 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Ich bin zwar kein Musiker, aber für mich klingt die Melodie sehr ähnlich wie die von "I´ve Been Working on the Railroad", anzuhören hier. Und das ist schon ein paar Jahre älter: "I've Been Working on the Railroad" in der englischen Wikipedia. --kallewirsch 14:06, 28. Okt. 2011 (CEST)
Gut, dass du kein Musiker bist. Das hat nun wirklich nicht im Entferntesten Ähnlichkeit ... --FordPrefect42 20:02, 28. Okt. 2011 (CEST)

Wanderlied eher als Volkslied

Würde das stück eher als Wander, anstatt als Volkslied bezeichnen.--88.153.188.26 14:44, 11. Mär. 2012 (CET)

Dafür gibt es keine Kategorie. --Abubiju (Diskussion) 14:52, 11. Mär. 2012 (CET)

Eher "Volkstümlicher Schlager"

Ich störe mich an der Kategorisierung Volkslied. Nach Riemann ist ein Volkslied gemeinfrei, die Verfasser nicht mehr bekannt. Daraus folgt, dass Volkslieder ein gewisses Alter haben müssen. Das ist hier nicht der Fall. Ich würde den Begriff gerne auf "volkstümlichen Schlager" präzisieren. Dazu passt, dass das Lied überhaupt erst durch die Schallplattenaufnahme Walter Scheels (Mitte der 70er) einem breiteren Publikum bekannt wurde. Pianojoe (Diskussion) 12:08, 10. Mai 2015 (CEST)

Ich denke, du solltest die Definition von Riemann noch einmal genau lesen. Gerade nach Riemann ist ein Volkslied „entweder ein Lied, das im Volk entstanden ist (d. h. dessen Dichter und Komponist nicht mehr bekannt sind), oder eins, das in Volksmund übergegangen ist, oder endlich eins, das ‚volksmäßig‘, d. h. schlicht und leichtfaßlich in Melodie und Harmonie, komponiert ist“ (Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3Dmusiklexikontheo00riem~MDZ%3D%0A~SZ%3D982~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D). Vor allem die zweite aber auch die dritte Möglichkeit seiner Definition passt sogar sehr gut auf das Lied. Auf Gemeinfreiheit konnte sich Riemann auch nicht beziehen, diesen Rechtsbegriff gab es 1882 noch gar nicht. "Volkstümlicher Schlager" passt IMHO eher weniger, weil dafür nach unserer Definition im Artikel Volkstümliche Musik ein weiteres Kriterium erfüllt sein muss, nämlich kommerzielle Verwertung, und diese ist für das Lied in den Anfangsjahren gerade nicht nachgewiesen. Und dass das Lied erst durch Walter Scheel bekannt geworden sein soll, geht nun völlig an den Fakten vorbei, das Lied war 1974 längst ein bekanntes Volkslied. In dieser Aufstellung von Liederbüchern sind z.B. mindestens 64 von 141 Treffern deutlich mit Erscheinungsjahr vor 1974. --FordPrefect42 (Diskussion) 13:02, 10. Mai 2015 (CEST)

Urheberschutz & Rechteinhaber

Hallo,

der Satz "Bei einer öffentlichen Aufführung muss die Erlaubnis des Rechteinhabers der Melodie eingeholt werden, des Richard Birnbach Musikverlags, Lochham." stimmt nicht: Richtig ist, da im Falle eines Abdrucks der Höhne-Melodie eine entsprechende Lizenz vom Verlag erworben werden muss. Bei Aufführungen genügt die Meldung an die GEMA auf einem "Musikfolge"-Formular. Das Lied, Heinz Höhne und der Birnbach-Verlag sind bei der GEMA registriert.

MfG Holger (nicht signierter Beitrag von 79.224.117.187 (Diskussion) 11:24, 3. Sep. 2018 (CEST))

Das ist nach meinem Verständnis richtig, Aufführungen von einzelnen Musikstücken (nicht Bühnenwerken) unterliegen dem „kleinen Recht“, das über die Verwertungsgesellschaften abgewickelt wird. Davon ab ist es sowieso nicht die Aufgabe der Wikipedia, Rechtshinweise dieser Art zu geben, schon gar nicht wenn sie falsch sind. --FordPrefect42 (Diskussion) 11:56, 3. Sep. 2018 (CEST)

Wenn man die 1973 produzierte und veröffentlichte Schallplatte mit Walter Scheel zu kommerziellen Zwecken öffentlich abspielt (etwa im Rahmen einer kommerziellen Werbeveranstaltung, oder im privaten Rundfunk, oder in einem gewerblichen Brauhaus, Biergarten, Tanzlokal oder Kirmeszelt), greifen selbstverständlich die von der GEMA geltend gemachten Urheberrechte. Wenn jedoch irgendeine Freizeit-Wanderguppe das Lied in seiner Originalversion von 1870 / 1922 auf einer Wanderung im Wald singt, oder wenn ein Musiklehrer mit den Kindern seiner Schulklasse das Lied in seiner Originalversion von 1870 / 1922 amateurhaft auf einem nicht-kommerziellen Schulfest singen lässt, wüßte ich nicht, wieso die Wanderer oder der Lehrer und die Schüler dafür Geld an die GEMA zahlen müßten. Vielleicht kann das hier ja aber mal jemand erklären, der sich mit solchen Dingen näher auskennt.--2003:E7:7F1D:DF01:18A9:46DC:DEBF:6E21 19:08, 9. Dez. 2019 (CET)