Diskussion:Schweizer Heimatschutz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Dezember 2019 um 19:36 Uhr durch imported>Hadi(37328) (erl.).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Einspracherecht

Ich bin kein Wikipedianer, daher möchte ich keine Änderung verfassen und überlasse dies geübteren Autoren...

Meiner Ansicht nach müsste die real vorhandene Mächtigkeit des Schweizer Heimatschutzes auf Bau- und Planungsprojekte im Artikel detailiert dargestellt werden. Als eine von nur 25 Organisationen (http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.076.de.pdf) ist der Heimatschutz bei beliebigen Bauprojekten beschwerdeberechtigt. Dies sind sonst nur vom Projekt direkt betroffene Parteien. Zwar setzt der Heimatschutz dieses Mittel nach eigener Angabe "so selten wie nötig" (Zitatquelle fehlt.../ Formulierung?) ein, was aber die bauliche Entwicklung in der Schweiz aber massiv im Sinne der (konservativen) Haltung des Heimatschutzes beeinflusst.

(Die Zahl 25 müsste anhand folgender Punkte überprüft und verifiziert werden: SR 451 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, Art. 12, Abs. 2: "Das Beschwerderecht steht den Organisationen nur für Rügen in Rechtsbereichen zu, die seit mindestens zehn Jahren Gegenstand ihres statutarischen Zwecks bilden." Da dies in baulichen und planerischen Fragen (Rechtsbereichen) deutlich weniger Organisationen sein dürften ist die Stellung des schweiz. Heimatschutzes vermutlich noch viel stärker dominant.) (nicht signierter Beitrag von 83.173.212.40 (Diskussion) 12:54, 16. Dez. 2010 (CET))