Diskussion:Siriusfall

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Bruch im Text

Wie kam es eigentlich zum Gerichtsverfahren ? Ging die Frau dann zur Polizei ? Haben andere Bekannte ihr geholfen ?

Rainer E. 06:15, 2. Jan. 2008 (CET)

Das würde mich auch interessieren! --84.59.47.101 15:39, 16. Mär. 2010 (CET)

überlebte die Frau jetzt oder nicht? und wie kam es zum Gerichtsverfahren??? --81.189.93.40 16:04, 14. Jul. 2010 (CEST)

Steht im weiterführendem Link --165.225.72.233 16:52, 20. Jan. 2020 (CET)

Mich wundert die Annahme im Text, eine Beihilfe zum Suizid wäre hier straffrei. Schließt nicht schon die für ihn erkennbare schwere Bewusstseinsstörung des Opfers eine straffreie Beihilfe zum Suizid aus? Oder sind wir schon so weit, dass selbst wenn die Entscheidung zum Suizid nicht frei war, die Beihilfe erlaubt ist?--88.73.38.197 19:16, 29. Mai 2011 (CEST)

User 88.73.38.197: Du hast den Fall und das Problem nicht kapiert. Beihilfe zum (wenn auch nur zum versuchten) Suizid ist STETS straflos. Wo kein Täter, da kein Gehilfe! Oder einfacher: Wer keine Straftat begeht, dem kann auch niemand bei deren Begehung helfen. Zudem litt das Opfer nicht an einer "erkennbar schweren Bewusstseinsstörung". -- Cooke1706 21:24, 28. Okt. 2011 (CEST).