Hasericher Pflege

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Januar 2020 um 16:06 Uhr durch imported>Scholless(2066242) (Halbgeviertstrich).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Hasericher Pflege war ein vom 14. Jahrhundert bis zum Ende des 18. Jahrhunderts bestehender Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im Kurfürstentum Trier. Sie war im 18. Jahrhundert dem Oberamt Zell nachgeordnet.

Die Hasericher Pflege war ein buntes Gemisch an Rechten Kurtriers, Beilsteins und Sponheims. Die Grafen von Sponheim besaßen bis zum Jahr 1788 in der „Hasericher Pflege“ die hohe Gerichtshoheit sowohl über die trierische, beilsteinischen und eigenen Untertanen. Die Landeshoheit lag in Bezug auf Tellig bei Kurtrier, in den anderen Beilstein als Clevesches Lehen.

Nach einer Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1784 bestand die Pflege aus:

Ort Häuser Trierische Untertanen Sponheimer Untertanen Beilsteiner Untertanen
Haserich 16 11 4 85
Panzweiler 2 23 ./. 10
Schauren und Wallhausen 17 10 12 91
Tellig 21 ./. ./. 85
Blankerad und Reidenhausen 32 35 5 157
Sosberg 14 ./. ? 75

Siehe auch

Literatur

  • Peter Brommer: Kurtrier am Ende des alten Reichs : Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790, Mainz 2008, Band 1, ISBN 978-3-929135-59-6, S. 1285–1298.