Juristenausbildung in Griechenland
Die Juristenausbildung in Griechenland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für die Tätigkeit in juristischen Berufen in Griechenland. Sie ist zweistufig und gliedert sich in einen universitären und einen berufspraktischen Abschnitt. Durchschnittlich wird die Ausbildung nach 6,5 Jahren beendet.[1]
Akademischer Abschnitt
Voraussetzung für alle juristischen Curricula ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums. Erforderlich hierfür sind bestimmte Fachkombinationen beim Abschluss der griechischen Lykeios (gr. Λύκειο). Ein Jurastudium ist an drei Universitäten möglich: Athen, Thessaloniki und Komotini.[2]
Das Jurastudium dauert acht Semester (vier Jahre) und endet mit dem Ptychio Nomikis (gr. Πτυχίο Νομικής, Bachelor of Laws). An das Ptychio kann sich ein postgraduales zweijähriges Masterstudium (gr. Μεταπτυχιακο Νομικης) anschließen.[3] Prüfungen sind bestanden, wenn auf einer Notenskala von 1 bis 10 mindestens 5 Punkte erreicht wurden; sie können beliebig oft wiederholt werden.[4] Dem liegt folgende Notenskala zugrunde:
Griechenland (0.00 – 10.00) | ECTS | Verteilung in % |
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Ἀριστα (Arista, hervorragend) (8.50 – 10.00) | ECTS A | |
Λίαν Καλώς (Lian kalos, sehr gut) (6.50 – 8.50) | ECTS B | |
Καλώς (kalos, Gut) (5.00 – 6.49) | ECTS C | |
Ohne Abschluss |
Die Universität verleiht das Ptychio, wenn der Student 31 Pflichtmodule, 6 Wahlmodule und 4 optionale Module erfolgreich absolviert hat.[2] Die angebotenen Vorlesungen bzw. Prüfungen sind dabei an den drei Universitäten zu 90 % identisch.[5] Im akademischen Jahr 2012/2013 gliederten sich die Kurse in Athen wie folgt:
Pflichtfächer | Wahlpflichtfächer | Obligatorische Fächer |
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Berufsvorbereitender Abschnitt
Anwälte
Die weitere Ausbildung erfolgt getrennt für Richter, Staatsanwalts- und Rechtsanwaltslaufbahn. Bis zum Erlass des Kodikas Dikigoron (Κώδικας Δικηγόρων (N. 4194/2013, ΦΕΚ Α' 208/27-9-2013)) im Jahr 2013[6] oblag die Ausbildung zum Rechtsanwalt gemäß der Rechtsverordnung Nr. 3026 vom 6/8.10.1954 den 63 griechischen Anwaltskammern (Dikigorikos Syllogos, gr. Δικηγορικός Σύλλογος), nunmehr untersteht sie dem Justizministerium.[2]
Seit der Reform 2013 folgt für die werdenden Anwälte auf das Studium ein 18-monatiger berufsvorbereitender Abschnitt; er schließt mit der Zulassungsprüfung zur Anwaltschaft ab. Der Auszubildende arbeitet in dieser Zeit bei einem Rechtsanwalt, oder einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit Zulassung an einem griechischen Oberlandesgericht oder dem Areopag oder bei dem Nomiko Symboulio tou Kratous (gr. Νομικό Συμβούλιο του Κράτους). Einzelne Stationen können bis zu sechs Monate in der Verwaltung eines Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Rechtsanwaltskammer verbracht werden.[2]
Die Zulassungsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen in Zivilrecht, Strafrecht, Handelsrecht, Zivilprozessrecht und Strafprozessrecht. Die Prüfung kann an zwei Prüfungsterminen jährlich abgelegt werden, jeweils am 31. März und am 30. September. Besteht der Kandidat die Prüfung ist er als Dikigoros (gr. Δικηγόρος) an den Gerichten erster Instanz zugelassen.[2]
Richter
Die Richterlaufbahn erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung an der Nationalen griechischen Richterschule (gr. Εθνική Σχολή Δικαστικών Λειτουργών) in Thessaloniki. Voraussetzung für die Prüfung ist ein abgeschlossenes Jurastudium und ein Mindestalter von 27 Jahren und mindesten zwei Jahrelange Ausübung als Anwalt. Für jede Fachgerichtsbarkeit (ordentliche Gerichte und Verwaltungsgerichte) unterscheidet sich die Aufnahmeprüfung.[7]
Notar
Die notarielle Tätigkeit bedingt eine vorgehende als Rechtsanwalt. Notariatsprüfungen bietet das Justizministerium jährlich an, soweit Stellen unbesetzt sind. Rechtsgrundlage bildet der Kodikas Symvolaiografon (Κώδικας Συμβολαιογράφων (Ν. 2830/2000), ΦΕΚ Α 96/16-3-2000).[7]
Literatur
- Kalliopi Kerameos: Der Rechtsanwalt in Griechenland. In: AnwBl. 2001, S. 349–353 (Online).
- Nikolaos Kanellou Klamaris: Das rechtswissenschaftliche Hochschulstudium in Griechenland in der Epoche des Bologna-Prozesses und dessen Evaluierungs-Verfahrensregelungen nach dem Gesetz 3374/2005. In: Jahrbuch des internationalen Zivilprozeßrechts. Vol.10, 2005, S. 181–194.
- Anwaltsgesetz (Κώδικας Δικηγόρων (N. 4194/2013, ΦΕΚ Α' 208/27-9-2013), griechisch)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Hermann Stephan: Kein Ende der teuren Misere – die zweite juristische Staatsprüfung. In: NJW. 2003, S. 2800.
- ↑ a b c d e Information der International Bar Association
- ↑ Der Ausschuss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur Koordinierung der Juristenausbildung (Hrsg.): Bericht über Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur anhand unterschiedlicher Modelle einschließlich der berufspraktischen Phase unter Berücksichtigung des entwickelten Diskussionsmodells eines Spartenvorbereitungsdienstes. 2011, S. 114 (Online [PDF]). Online (Memento des Originals vom 16. Oktober 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Kalliopi Kerameos: Der Rechtsanwalt in Griechenland. In: AnwBl. 2001, S. 349–353 (Online).
- ↑ Nikolaos Kanellou Klamaris: Das rechtswissenschaftliche Hochschulstudium in Griechenland in der Epoche des Bologna-Prozesses und dessen Evaluierungs-Verfahrensregelungen nach dem Gesetz 3374/2005. In: Jahrbuch des internationalen Zivilprozeßrechts. Vol.10, 2005, S. 181–194.
- ↑ Siehe zur Ausbildung vor 2013: Kalliopi Kerameos: Der Rechtsanwalt in Griechenland. In: AnwBl. 2001, S. 349–353 (Online).
- ↑ a b Information auf Globalex