Sicherheits- und Ordnungsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. Februar 2020 um 18:35 Uhr durch imported>Aka(568) (Halbgeviertstrich, Kleinkram).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Im Landesrecht mehrerer deutscher Bundesländer regelt ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei. Im Einzelnen sind das:[1]

  • Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Berlin)ASOG Bln
  • Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Hamburg) – SOG HH
  • Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – HSOG
  • Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Mecklenburg-Vorpommern) – SOG M-V
  • Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz – NPOG
  • Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt – SOG LSA

In anderen Bundesländern erfolgt die Regelung durch Polizeigesetze bzw. in Schleswig-Holstein durch das Landesverwaltungsgesetz (LVwG).

Weblinks

Einzelnachweise