Benutzer Diskussion:MauriceKA/Archiv

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§97a UrhG

Hallo MauriceKA, Im Artikel Filesharing hast du den von mir gestrichenen Satz

„Nach der seit 1. September 2008 geltenden Vorschrift § 97a UrhG sind Abmahngebühren in einfach gelagerten Fällen auf 100 Euro beschränkt. Ausgenommen davon ist die Tauschbörsennutzung im gewerblichen Ausmaß.“

wieder in den Artikel aufgenommen, obwohl ich sowohl im Bearbeitungskommentar als auch in der Artikeldiskussion darauf hingewiesen habe, dass der Inhalt des Satzes nicht dem Inhalt des dort zitierten § 97a UrhG entspricht. Der Gesetzestext lässt sich leicht nachlesen und er ist auch nicht sehr lang. Nur weil ich kein Registrierter Benutzer bin, bedeutet das nicht, dass meine Änderungen keinen Sinn haben (Dein Kommentar dazu war: "gelöschter abschnitt wieder hinzugefügt. relevante information" ungeachtet dessen, dass es mir gar nicht um mangelnde Relevanz geht, sondern dass es sich schlicht und ergreifend um ein falsches Zitat handelt).

Es gibt zwar Tatsächlich eine mögliche Beschränkung des Aufwendungsersatzes auf 1000€ (nicht auf 100€!), das ist aber nur ein Teilposten der gesamten Abmahnsumme und für viele Leser ist der Satz daher hochgradig irreführend. Auch der zweite Satz ist nicht wirklich korrekt, da der Absatz 3 des §97a UrhG eine Vielzahl an Einschränkungen für die Begrenzung des Aufwendungsersatzes nennt und speziell für den Absatz 3 ausnahmsweise mal nicht der gewerbsmäßige Umfang sondern die tatsächliche Gewerbsmäßigkeit eine Rolle spielt. --77.20.248.30 19:17, 5. Sep. 2016 (CEST)

Nach kurzer Recherche: Du hast da leider etwas falsch verstanden. Die neue Fassung des Gesetzes deckelt in § 97a den "Gegenstandswert" (auch "Streitwert") auf 1000 €. Anwälte berechnen ihre Gebühren in Abhängigkeit des Gegenstandswertes, also des Wertes, bei dem es in der Sache geht. Der ist jetzt auf 1000 € gedeckelt, während früher Abmahner oft 10000e € Gegenstandswert angesetzt haben, indem sie Pi mal Daumen geschätzt haben wie oft z. B. ein Film heruntergeladen wurde und wieviel Lizenzkosten dadurch verloren gegangen sind. Ein Gegenstandswert von 1000 € führt zu "Abmahngebühren" von ungefähr 160 € nach Gebührenordnung. Also ist das sehr wohl gedeckelt. Natürlich hast Du Recht damit, dass der alte Satz falsch und irreführend war. Habe aber gerade keine Zeit, das durch etwas Korrekteres zu ersetzen. Siehe auch https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/44124587_kw16_vorschau/211918 zur damaligen Bundestagsdebatte. --mauriceKA (Diskussion) 13:46, 8. Sep. 2016 (CEST)
Die Aufwendungen umfassen eben nicht nur die Anwaltskosten sondern z.B. auch den Ermittlungsaufwand (potentiell auch die Kosten für das in der Regel vorangegangene Auskunftsverfahren nach §101 UrhG, da bin ich aber nicht ganz sicher). Der Gegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch ist etwas anderes, der wird hier nicht gedeckelt. Es wird der Ersatz anwaltlicher Gebühren anhand des Gegenstandswertes in bestimmten Fällen gedeckelt. Der Gegenstandswert könnte dabei Theoretisch auch 1 Mio € sein. Die Frage des Durchschnittslesers "Welche Forderung ist Angemessen" lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Der fragliche Satz im Artikel ist wie du selbst zugibst "falsch und irreführend" und ich verstehe nicht, wieso man einen komplett falschen Satz nur deshalb stehen lassen sollte, weil man nicht in der Lage ist einen richtigen Satz zu formulieren. Die tatsächlich mögliche Betragsdeckelung ist ein winziges Detail eines komplexen Abmahnverfahrens und ist in einem Artikel über Filesharing meiner Meinung nach absolut verzichtbar. Das gehört höchstens in einen Artikel über den Ablauf von Abmahnverfahren in bestimmten Fällen des Urheberrechts --95.90.251.68 22:01, 13. Sep. 2016 (CEST)

Dein Einwand

Hallo,

lese gerade Deinen Einwand gegen den Begriff Schwulen-Sauna. Der ist wirklich nicht besonders schön, aber immer noch besser als "Schwule Sauna". Das ist ein grundsätzliches grammatikalisches Problem und hat nichts mit irgendwelcher Diskriminierung oder dgl. zu tun. Wenn der Begriff gebräuchlich ist, so ist er doch genauso schwachsinnig wie im Falle des "Schwulen Museums". Zwar wird sich das dort kaum mehr ändern lassen, weil es zum Eigennamen geworden ist, aber weder Museum noch Sauna können "schwul" sein: das bleibt Männern vorbehalten... --Triebhaus (Diskussion) 01:37, 23. Mai 2017 (CEST)

Ich kann Deine Argumentation nicht nachvollziehen. Ich finde in diesem Fall gilt, dass Gängigkeit vor Grammatik geht. Das Jüdische Museum Berlin ist auch nicht jüdisch. Nach Deiner Argumentation wäre es das Juden-Museum Berlin. Das sagt auch keiner, obwohl es grammatikalisch korrekter wäre. --mauriceKA (Diskussion) 08:25, 23. Mai 2017 (CEST)

VEBU

Könntest Du für Deine Verschiebungen auch eine Quelle benennen? Laut Impressum [1] heißt der VEBU nämlich immer noch so.Oliver S.Y. (Diskussion) 14:42, 13. Jul. 2017 (CEST)

Ich war gerade dabei eine umfangreiche Änderung der Seite zu machen und wollte gerade abspeichern. Das ging Aufgrund eines Bearbeitungskonfliktes mit Deinem Revert nicht. Danke für's Kaputtmachen einer Viertelstunde Arbeit! Hättest Du nicht erst mal was in die Diskussion schreiben können. Deine hektischen Reverts gehen mir echt auf den Sack! --mauriceKA (Diskussion) 14:50, 13. Jul. 2017 (CEST)
Fürs Protokoll. Die Umbenennung ist bislang noch nicht erfolgt. Es gibt lediglich einen Beschluss der Mitgliederversammlung dazu. Wenn der VEBU die erfolgte Änderung entsprechend veröffentlicht, folgen wir. Jedoch schaffen wir keine Parallelrealität vor dem Verein. Deine Änderungen waren dazu teilweise sinnentstellend, wenn Du an allen Stellen die Begriffe austauschst, obwohl es so nicht erfolgte.Oliver S.Y. (Diskussion) 16:53, 13. Jul. 2017 (CEST)

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2017-07-13T17:31:15+00:00)

Hallo MauriceKA, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 19:31, 13. Jul. 2017 (CEST)

Erinnerung an die Spielregeln

Hallo MauriceKA, bitte nochmal WP:KPA nachlesen und verstehen; angenommen, du hättest Oliver in einer kontroversen Diskussion in der Kneipe (oder bei einer Podiumsdiskussion) gegenüber gesessen, dann hättest du dich bestimmt nicht so geäußert (oder wenn doch, wärst du mutmaßlich rausgeflogen) - und hättest dazu deine eigene Position durch die unsachlichen persönlichen Untergriffe sehr geschwächt. Siehe dazu Ergebnis der VM. --Rax post 20:14, 13. Jul. 2017 (CEST)

Danke für die Erinnerung --mauriceKA (Diskussion) 10:19, 14. Jul. 2017 (CEST)