Rechtsanwaltsfachangestellter

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Rechtsanwaltsfachangestellter ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren (§§ 1 und 3 ReNoPatAusbV). Die Ausbildung umfasst alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Bis 1995 lautete die offizielle Berufsbezeichnung Rechtsanwaltsgehilfe.

Ausbildung

Der Ausbildungsberuf ist in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zum Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPat-Ausbildungsverordnung – ReNoPatAusbV) geregelt. Die Ausbildungszeit kann bei entsprechender Vorbildung und guter Leistung in der Berufsschule verkürzt werden.

Eine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung ist nicht Voraussetzung für den Zugang zu dem Ausbildungsberuf, meist wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder Abitur vorausgesetzt. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auszubildenden abgeschlossen, der von der zuständigen Rechtsanwaltskammer in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen wird.

Die Ausbildungsvergütung ist in § 17 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Die regionalen Kammern können für die Ausbildungsvergütung Mindestsätze festlegen. Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München gelten seit dem 1. Januar 2017 folgende Empfehlungen:

  • 700,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr (Grundausbildung),
  • 800,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr (Fachausbildung) und
  • 900,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.[1]

Die Ausbildung umfasst alle Arbeiten, die in einer Anwaltskanzlei anfallen. Dazu gehören beispielsweise Aktenführung, Mandantenempfang und Telefonate, Wiedervorlagen, Erledigung von Schriftverkehr nach Diktat oder eigenständig (Anspruchsbegründungen, Klageerwiderungen, Klageeinreichungen), Überwachung von Terminen, Berechnung von Fristen (Berufung, Revision), Buchführung und Kassenwesen, Führen des Terminkalenders, Vorbereiten von Mandantenbesprechungen und Zwangsvollstreckungen (Pfändungen, Mobiliarvollstreckung) und das Organisieren und Abrechnen von Geschäftsreisen.

Am 30. September 2012 wurden in Deutschland 4161 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste 2012 der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland – Frauen – steht der Ausbildungsberuf damit in den alten Bundesländern auf Rang 14 und in den neuen Bundesländern (einschl. Berlin) auf Platz 17.[2]

Beruf

Neben der Beschäftigung in einem Anwaltsbüro sind beispielsweise Anstellungen in Inkassobüros, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in Mahnabteilungen von Versandhäusern, Warenhausketten sowie bei Banken, Sparkassen und Versicherungen möglich.[3]

Nach zwei Jahren Ausbildung kann man eine Weiterbildung zum Rechtsfachwirt, Notarfachwirt, Notarassistent, Notarfachreferent oder Notarinspektor anstreben; hier bestehen Unterschiede zwischen den Bundesländern. Ein verwandter Beruf ist der Kanzleiassistent in Österreich.

Literatur

  • Markus Jakoby, Sabine Jungbauer, Wolfgang Boiger: Handbuch für Rechtsanwaltsfachangestellte. 19. Auflage. Luchterhand-Verlag, 2010, ISBN 978-3-472-07626-1.
  • Kurt Kähler, Wilhelm Nolte, Elmar Erlemann, Klaus Steffen, Alfred Zöller: Fachkunde für die Rechtsanwaltspraxis. 21. Auflage. Merkur-Verlag, Rinteln 2011, ISBN 978-3-8120-0283-7.
  • Elisabeth Schwärzer: Eine kleine Geschichte der Rechtsanwaltsgehilfen in Deutschland. In: Mitteilungen der RAK München. 3/2012, S. 12f.[4]

Weblinks

Einzelnachweise