Diskussion:Aufsichtspflichtverletzung (BGB)

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URV-Verdacht (erledigt)

Dieser Artikel sieht mir auf Grund Formatierung, sowie Formulierung, sehr stark nach einer Urheberrechtsverletzung aus. Ich konnte aber bislang keine Quelle finden. --nick-zug ••• 17:54, 23. Jul. 2007 (CEST)


Der Vorwurf ist albern! Da müht man sich mal, eine Lücke in der mit Recht viel gerühmten Wikipedia zu füllen, weil man darauf hingewiesen wird, dass eine Begriffsbestimmung zu diesem Thema dort fehlt; und dann wird gleich Urheberrechtsverletzung vermutet. Schließlich habe ich nur in knappen Worten den Inhalt der Regelung des § 832 BGB wiedergegeben. Wird eigentlich regelmäßig der Verdacht einer URV erhoben? Ich versichere, dass ich den Text selbst verfasst und nirgendwo abgekupfert habe; sonst hätte ich sicherlich einen besseren eingestellt. (Ich bekomme auch noch raus, wie man sich hier an der Diskussion beteiligen kann, ohne "bearbeiten" anzuklicken!)

Es wird Dir ja nicht vorgeworfen, dass Du eine Urheberrechtsverletzung begangen hast. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass es sehr danach aussieht. Wie Du hier feststellen kannst, werden täglich zig Artikel per Copy & Paste in die Wikipedia eingefügt und falls der Artikel so bestehen bleibt, kann das rechtliche Folgen für das Projekt, sowie den einstellenden Nutzer haben. Ich denke aber, da Du es versicherst, den Artikel vollständig selber geschrieben zu haben, kann ich den Baustein morgen wieder entfernen, sofern keine Quelle vorhanden ist.
Tut mir echt Leid und natürlich würden wir uns freuen, wenn Du weiterhin an diesem Projekt weiter arbeitest.
Danke für Dein Verständnis und Grüsse: nick-zug ••• 18:33, 23. Jul. 2007 (CEST)

Alles paletti! Ich finde es ja gut, wenn die Leute wachsam sind und auf die Gefahr von unerlaubten Kopien hinweisen. Ich habe nur nicht verstanden, wieso mein simpler Text diesen Verdacht erregt hat. Grüße zurück und weiterhin viel Freude an der Arbeit hier und anderswo!

Auf Grund fehlender Quelle und Zuversicherung des Einstellers, dass der Text selber verfasst wurde und nicht von irgendeiner Seite, bzw. irgendeinem Buch kopiert wurde, kann ich den {{Urheberrecht ungeklärt}}-Baustein entfernen. --nick-zug ••• 16:14, 24. Jul. 2007 (CEST)

strafrechtliche Sanktionen?

Kann jemand ergänzen, wann bzw. warum strafrechtliche Sanktionen aus einer Aufsichtspflichtverletzung folgen können? -- Joerg 130 16:56, 14. Feb. 2012 (CET)

Das kann ich gerne machen, allerdings bezieht sich der Artikel ja ausweislich seines Titel ausdrücklich auf das BGB, also nur auf das Zivilrecht. Trotzdem ergänzen? --Jurawiki (Diskussion) 18:41, 10. Mär. 2020 (CET)

Schwer verdauliches Juristendeutsch

Ja, ich weiß, dieser Artikel behandelt ein Rechtsthema und bezieht sich sogar auf das BGB. Trotzdem: Der ganze Artikel klingt so, als wäre er von Juristen für Juristen geschrieben worden. Die sind aber sicherlich nicht die primäre Zielgruppe. Wenn ich nochmal so querlese, habe ich sogar den Eindruck, als wären die Abschnitte (z.b. Rechtspolitische Kritik) 1:1 aus einem Fachbuch oder einem Kommentar zum Gesetzt übernommen. Bitte überarbeiten! Pauli 79.193.217.245 17:24, 24. Mär. 2014 (CET)

Aufsichtspflichtverletzung

Leider wird hier nur der Aspekt "Schadensausgleich" behandelt!!! Wie sieht es aus, wenn ein Elternteil sich nicht um den Schutzbefohlenen kümmert, sondern ihn lediglich dazu nutzt eigene Vorteile zu erlangen? Fallbeispiel: Ein Paar trennt sich nach 17 Jahren, daraus gingen drei Kinder hervor. Alle drei Kinder bleiben bei der Mutter. Dem Vater fällt nach Jahren ein, dass er noch Kinder hat, Unterhalt wurde niemals bezahlt. Nun sind die Kinder allerdings erwachsen, bis auf das Jüngste. Der Vater manipuliert das Jüngste, mit der Absicht, es zu sich zu holen, da er der Meinung ist, etwaige finanzielle Vorteile daraus ziehen zu können. Er motiviert das Kind die Mutter wegen schwerer Körperverletzung anzuzeigen. Knapp dargestellt...das Kind verlässt mit dieser Begründung den Haushalt der Mutter, die aber laut Familiengericht das alleinige Sorgerecht weiterbehalten muss! Stand der Dinge jetzt, der coole Vater hat sein Kind beim Schulschwänzen unterstützt und auch in der allgemeinen Sorge lässt er dem Kind (Mädchen, 16 Jahre) freien Lauf, da er ja keine Einbussen machen möchte. Seine Vorteile sind, Finanzierung vom Jobcenter in allen Bereichen, darüber hinaus schifft er seine Persönlichkeit erfolgreich um eine Arbeitsaufnahme herum. Es stellt sich nun die Frage, warum es keine juristischen Konsequenzen für ein solch narzistisches Verhalten, was den Ruin für die Zukunft des jungen Menschen zur Folge hat, gibt? Dies ist ein bedauerlicher und zugleich unglaublicher Zustand in unserer deutschen Gesetzgebung!!! (nicht signierter Beitrag von 46.115.157.170 (Diskussion) 18:22, 23. Jul 2014 (CEST))

Elternhaftung 832

Ich finde, dass in diesem Zusammenhang der oft verwendete Begriff der Elternhaftung erläutert werden sollte (was ich als nicht-jurist nicht kann und werde) --Manorainjan (Diskussion) 20:11, 13. Apr. 2016 (CEST)