Zustellung (Österreich)

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Der Begriff Zustellung im rechtlichen Sinne bezeichnet die Bekanntgabe eines Schriftstückes an einen bestimmten Adressaten in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form. Das Zustellwesen ist im Zustellgesetz geregelt.[1] Teilweise abweichende Bestimmungen enthält die Zivilprozessordnung.[2]

Die grenzüberschreitende Zustellung in der Europäischen Union gelten aufgrund der Zustellverordnung vom 29. Mai 2000 besondere Bestimmungen. Diese Zustellverordnung findet im Zustellverkehr mit fast allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Ausgenommen ist Dänemark aufgrund einer Ausnahmeregelung.[3]

Weblinks

Quellen