Zwischen Herz und Gewissen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. April 2020 um 10:42 Uhr durch imported>Wkduiowlgmemmf(3004139) (Link korrigiert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Film
Deutscher Titel Zwischen Herz und Gewissen
Originaltitel Das fremde Leben
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1951
Länge 90 Minuten
Altersfreigabe FSK 12
Stab
Regie Johannes Meyer
Drehbuch Otto Bernhard Wendler
nach einer Idee von Rolf Meyer
Produktion Felix Pfitzner
(Herstellungsgruppe)
Musik Frank Fox
Kamera Walter Pindter
Schnitt Johanna Schmidt-Zietermann
Besetzung

Das fremde Leben, bei der stark verspäteten Uraufführung in Zwischen Herz und Gewissen umbenannt, ist ein 1944 entstandener reichsdeutscher Spielfilm von Johannes Meyer. Die Hauptrollen spielen Winnie Markus und Viktor Staal.

Handlung

Doris Hallgart hat nach einem Streit mit ihrem Vater dessen Haus verlassen und sucht nun dringend nach einem Unterschlupf. Da fällt ihr ihre Cousine Agnes Hallgart ein, und sie beschließt, diese aufzusuchen, in der Hoffnung, bei Agnes unterzukommen. Offensichtlich hat man sich schon lange nicht mehr gesehen, jedenfalls muss Doris mit Erstaunen feststellen, dass Agnes derzeit im Gefängnis einsitzt, und zwar wegen Scheckbetrugs. Ihre Entlassung steht unmittelbar bevor, und so beschließt Doris, Agnes hinter Gittern zu besuchen. Sie findet ihre nervlich stark angeschlagene Cousine in einem desolaten Zustand vor. Agnes erzählt Doris, wie es zu ihrer Verurteilung kam: Sie hatte einen Scheck gefälscht, um auf diese Weise die Forschungsstudien ihres altruistischen Verlobten in Afrika weiter finanzieren zu können. Bald starb aber der Verlobte an einem Tropenfieber, und auch mit Agnes ging es seitdem gesundheitlich stark bergab. Doris kann nicht mehr viel tun außer an ihrem Sterbebett zu wachen. In der Nacht verstirbt Agnes Hallgart schließlich, und Doris verlässt die Gefängnismauern. Draußen vor der Tür wartet bereits ein hochherrschaftlicher Wagen, und ein Chauffeur fragt nach die mit Agnes’ Koffer bewaffnete Doris, ob sie Frau Hallgart sei. Wahrheitsgemäß bejaht sie diese Frage und wird daraufhin zum prachtvollen Anwesen des Werftbesitzers Jürgen Fredersen kutschiert.

Hier erwartet man, nichts ahnend dass es auch eine Doris Hallgart gibt, deren Cousine Agnes, über dessen Ableben bislang noch nichts nach außen gedrungen ist. Herr Fredersen ist ein recht junger, gutaussehender Mann, der sogleich Gefallen an der falschen Agnes findet. Seine Absichten sind ehrenhaft: Agnes Verlobter, der Forschungsreisende, war ein guter Freund von ihm, und er zeugt gegenüber Doris, die er auch weiterhin für Agnes hält, großen Respekt, weil diese sich derart für die Arbeit ihres Verlobten eingesetzt habe; ja sogar bereit war, dafür ins Gefängnis zu gehen. Fredersen liest der falschen Agnes jeden Wunsch von den Lippen ab, und Doris findet nie den rechten Zeitpunkt, dem reizenden Gönner zu sagen, dass es sich um eine Verwechslung handele. So beginnt sie das titelgebende fremde Leben der toten Agnes zu übernehmen. Als Zeichnerin findet die stellungslose Doris sogar in Fredersens Werft einen neuen Job und die berufliche Anerkennung des Prokuristen Knopp. Bald beginnen sich Doris und Jürgen ineinander zu verlieben. Es kommt zu einer romantischen Liebesreise in die Berge. Als Fredersen beim Austausch von Zärtlichkeiten Agnes’ Namen flüstert, erkennt Doris ihren Fehler und stürmt davon. Wieder in Fredersens Villa ist inzwischen das Hab und Gut von dessen verstorbenem Freund eingetroffen. Anhand eines Fotos erkennt man, dass Doris nicht Agnes sein kann, und man nimmt an, dass Doris eine Hochstaplerin sein müsse. Der alte Knopp hilft, das Missverständnis aufzuklären und die Wogen zu glätten. Fredersen erreicht seine Doris in dem Moment, in dem sie sich im Hafen nach Afrika einschiffen will, um vor Ort ganz im Sinne ihres verstorbenen Verlobten zu wirken.

Produktionsnotizen

Die Dreharbeiten begannen am 24. Januar 1944 in den von Deutschland requirierten niederländischen Ateliers in Amsterdam und Den Haag und wurden dort drei Monate darauf, Ende Mai, abgeschlossen. Der Film passierte die Zensur im März 1945 und erhielt Jugendverbot. Die Uraufführung war für die kommenden Wochen vorgesehen, wurde aber durch das nahe Kriegsende verhindert. Erst am 16. März 1951 erlebte dieser Streifen in Stuttgart seine Premiere, vier Wochen darauf wurde er auch im Westen Berlins gezeigt.

Georg Mohr übernahm die Produktionsleitung. Alfred Bütow und Heinrich Beisenherz zeichneten für die Filmbauten verantwortlich. Oliver Hoek war für den Ton zuständig.

Kritik

Im Lexikon des Internationalen Films heißt es: „Scheinkonflikte im Stil von Frauenromanen.“[1]

Einzelnachweise

Weblinks