Bundessteuer

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Als Bundessteuern werden die Steuern gemäß Art. 106 Abs. 1 Grundgesetz bezeichnet, deren Steueraufkommen der Steuerhoheit des Bundes unterliegt.

Allgemeines

Das deutsche Finanzsystem unterscheidet zwischen Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern. Jede Gebietskörperschaft besitzt mithin ein eigenes Steueraufkommen, das im Finanzausgleich berücksichtigt wird. Der Bund kann sämtliche Regelungen zu den Bundessteuern festlegen.

Arten

Zu den Bundessteuern gehören vor allem:

Fälschlich werden zuweilen auch die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer als Bundessteuern angesehen, sie sind jedoch Gemeinschaftssteuern.

Siehe auch