Benutzer:MarkusGeier1991/Vollspaltenboden

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Vollspaltenboden

Die Vollspaltenbodenhaltung ist eine weit verbreitete Haltungsform von Schweinen und Rindern in der konventionellen Landwirtschaft. In der Regel handelt es sich beim Vollspaltenboden um einen Betonboden in den Spalten eingelassen sind. Durch diese Spalten fällt bzw. rinnt der Kot und Urin der Tiere in die darunter befindliche Güllegrube. Anders als beim Teilspaltenboden, der auch einen planbefestigten Bereich aufweist, ist beim Vollspaltenboden die gesamte Fläche mit Spaltenbodenplatten ausgelegt.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Schweine

Im 5. Abschnitt der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung[1], Anforderungen an das Halten von Schweinen, wird festgeschrieben, dass die maximale Spaltenbreite für Saugferkel 11 mm, für Absetzferkel 14 mm und für Mastschweine 18 mm betragen darf. Die Auftrittsbreite zwischen den Spalten muss für Ferkel 50 mm und für Mastschweine 80 mm betragen. Der Boden darf aus Metallgitter oder Beton bestehen.

Rinder

Abschnitt 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lautet: Anforderungen an das Halten von Kälbern. Kälber werden als Rinder bis zu einem Alter von 6 Monaten definiert. Die maximale Spaltenbreite beträgt 25 mm, die Mindestauftrittsbreite der Balken 80 mm.

Gesetzliche Regelungen in Österreich

Schweine

Rund 60 % der Schweine in Österreich werden auf Vollspaltenboden gehalten.[2] Stroh wird bei dieser Haltungsform nicht eingestreut. Lediglich 11 % der Schweine in Österreich werden auf Stroh gehalten.

In der sogenannten Schweineverordnung, Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung[3], ist festgeschrieben, dass die Spaltenbreite für Ferkel 10 mm und der Abstand zwischen den Spalten 50 mm betragen muss. In der Mastschweinehaltung sind die Spalten 18 mm breit und im Abstand von 80 mm zueinander angeordnet. Ferkel werden in der Regel auf Kunststoffgittern und Metallrosten, Mastschweine auf Betonboden gehalten.

Übersetzungsfehler in der „Schweineverordnung“

Die EU-Richtlinie 2008/120/EG[4] zur Haltung von Schweinen wurde aus dem Englischen falsch ins Deutsche übersetzt.

In der englischen Version lautet die entsprechende Passage wie folgt:

„The accommodation for pigs must be constructed in such a way as to allow the animals to have access to a lying area physically and thermally comfortable […].“

COUNCIL DIRECTIVE 2008/120/EC

In der deutschen Version heißt es hingegen:

„Die Schweineställe müssen so gebaut sein, dass die Tiere Zugang zu einem größen- und temperaturmäßig angemessenem Liegebereich haben […].“

RICHTLINIE 2008/120/EG

Die Phrase physically comfortable wurde falsch mit größenmäßig angemessen übersetzt. Laut Verein gegen Tierfabriken (Österreich) wurde der Sachverhalt der Volksanwaltschaft mitgeteilt, welche ein Prüfverfahren einleitete und in weiterer Folge einen Missstand feststellte.[5] [6] Laut der Volksanwaltschaft muss der Übersetzungsfehler vom Gesetzgeber ausgebessert und die österreichische Schweinehaltung der Verordnung entsprechend angepasst werden.

Rinder

In der Anlage 2 der 1. Tierhaltungsverordnung sind die Mindestanforderungen für die Haltung von Rindern festgeschrieben. Der Vollspaltenboden darf aus Beton, Kunststoff und Metallrosten bestehen. Die Spaltenbreite für Rinder bis 200 kg ist mit 25 mm, für Rinder über 200 kg mit 35 mm und für Mutterkühe mit Kälbern mit 30 mm festgeschrieben. In Kombination mit der Anbindehaltung darf die Spaltenbreite 40 mm betragen. Dabei wird dem Tier eine Bewegungsfreiheit von 60 cm in Längsrichtung und 40 cm in Querrichtung geboten.

Kritik am Vollspaltenboden in der Schweinehaltung

Wissenschaftliche Erkenntnisse

Mehrere Studien schlussfolgern, dass die Vollspaltenbodenhaltung bei Schweinen zu einer erhöhten Verletzungs- und Mortalitätsrate führt.

Gelenksentzündungen

Wissenschaftliches Personal der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität München hat im Jahr 2015 in drei verschiedenen Schlachthöfen insgesamt 948 Schlachtkörper von Schweinen obduziert. Dabei wurde festgestellt, dass 92 % aller Schweine, die zuvor auf Vollspaltenboden gehalten wurden, Entzündungen an den Gelenken entwickelten.[7]

Eine weitere wissenschaftliche Untersuchung ergab, dass von insgesamt 720 untersuchten Schweinen, im Mittel alle Vollspaltenboden-Schweine an Gelenksentzündungen litten. Schweine, die auf Stroh gehalten wurden, wiesen hingegen keine Gelenksentzündungen auf. [8]

Erhöhte Mortalität

Durch die Exkremente in der Güllegrube bildet sich Ammoniak, welches die Augen und Atemwege der Schweine reizt. Folglich entwickeln Vollspaltenboden-Schweine häufiger Augen- und Lungenentzündungen, als Schweine, die auf Stroh gehalten werden. Schweine auf Vollspaltenboden haben höhere Stresswerte und entwickeln häufiger Magengeschwüre, als Schweine, die alternativ gehalten werden. Die Strukturlosigkeit der Buchten und das Fehlen von abwechslungsreicher Beschäftigung führt zu Kannibalismus, bspw. in Form von Ohren- und Schwanzbeißen.[9] Die Mortalitätsrate in der Vollspaltenbodenhaltung ist dreimal so hoch wie bei Schweinen, die auf Stroh gehalten werden.[10]

Tierschutzarbeit in Österreich

Der Verein gegen Tierfabriken führt eine Kampagne für ein Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung.[11] Laut einer Umfrage, durchgeführt vom Gallup-Institut, befürworten 83 % der österreichischen Bevölkerung ein Verbot des Vollspaltenbodens. 96 % der Befragten wollen, dass Schweinen Stroh eingestreut wird.[12] Im Sommer 2019 wurde insgesamt dreimal über ein Vollspaltenbodenverbot im Nationalrat abgestimmt. Jedes Mal wurde der Antrag von den Abgeordneten der ÖVP und FPÖ abgelehnt.[13]

Im Februar 2020 kündigte das Tierschutzministerium an, die Verordnung zur Haltung von Schweinen zu reformieren. Der Übersetzungsfehler der EU-Richtlinie soll korrigiert werden.[14]

Einzelnachweise

  1. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abgerufen am 19. Mai 2020.
  2. Haltungsverfahren für Schweine Website der Statistik Austria. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  3. 1. Tierhaltungsverordnung Website des Rechtsinformationssystems des Bundes. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  4. EU-Richtlinie 2008/120/EG EUR-Lex Online-Portal zum EU-Recht. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  5. Volksanwaltschaft stellt Missstand in Schweinehaltung fest Webnews des Verein Gegen Tierfabriken. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  6. Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 297/J Abgerufen am 13. Mai 2020.
  7. Untersuchungen zum Vorkommen von akzessorischen Bursen bei Mastschweinen Dissertation (2015) von Sabine Oberländer. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  8. Guy et al. 2002, Livestock Production Science 75, 233-243.
  9. Scott et al. 2006, Livestock Science 103, 104-115.
  10. Guy et al. 2002, Livestock Production Science 75, 233-243.
  11. Kampagne für ein Vollspaltenbodenverbot in der Schweinehaltung Website des Verein Gegen Tierfabriken. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  12. Gallup-Umfrage zur Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden Präsentation von DDr. Martin Balluch. Abgerufen am 13. Mai 2020.
  13. FPÖ lehnt Tierschutzanträge der Liste JETZT ab Abgerufen am 13. Mai 2020.
  14. Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 297/J Abgerufen am 13. Mai 2020.

Kategorie:Nutztierhaltung Kategorie:Schweine Kategorie:Rinder