Arbeitsbedingung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Mai 2020 um 09:15 Uhr durch imported>Hoss(2595).
Arbeitsbedingung steht für:
- Voraussetzungen zur schöpferischen Auseinandersetzung des Menschen, siehe Arbeit (Philosophie)
- den sozialen Rahmen der Erwerbstätigkeit, siehe Arbeit (Sozialwissenschaften)
- die volkswirtschaftlichen Kofaktoren der Produktion, siehe Arbeit (Volkswirtschaftslehre)
- den betriebswirtschaftlichen Rahmen der Arbeit, siehe Arbeit (Betriebswirtschaftslehre)
- arbeitswissenschaftlich die Strukturen zur Arbeitsausführung, siehe Arbeitssystem, Arbeitsgestaltung und Ergonomie
- im deutschen Arbeitsrecht die für ein Arbeitsverhältnis wirksamen Konditionen, siehe Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)
Siehe auch:
Wiktionary: Arbeitsbedingung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
__DISAMBIG__