Diskussion:Betriebsanweisung

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Sollte man nicht die Betriebsanweisung spezifizieren nach gesetzl. Forderung? Also Betriebsanweisung nach Gefahrstoffverordnung, etc.


Abkürzung

Ich hör gerade, dass "Betriebsanweisung" bei der Bahn mit BetrA" abgekürzt wird. Vielleicht sollte man das in den Artikel einfließen lassen. Ich weiß nicht, wie offiziell BA als Abk. ist.--VinylVictim 12:04, 19. Mai 2009 (CEST)


Die Abk. "BetrA" bei der Bahn bedeutet aber NICHT "Betriebsanweisung" sondern "Betriebs- und Bauanweisung" (vermutliche eine branchenspezifische Bahn-Betriebsanweisung für die Baustellen der Bahn ... daher sollte dieses spezielle Abk. dieser speziellen Bahn-Betriebsanweisung NICHT für den allgemein-gültigen Oberbegriff "Betriebsanweisung" übernommen werden) Quellen-Nachweiß der Zuordnung der Abk. "BetrA" siehe [www.https://xn--abkrzung-85a.info/] [1] --80.187.105.124 17:54, 3. Jun. 2020 (CEST)

Beiträge ohne Überschrift

Der Begriff Betriebsanweisung ist je nach Quelle unterschiedlich besetzt. Die Verwendung wie im Artikel dargestellt ist nur eine einer ganzen Reihe. Im Rahmen der Abwassertechnik umfasst eine BA durchaus mehr als nur reine Gefahrenhinweise und Schutzmaßnahmen. s. DWA-Regelwerk z.B. die notwendige Überwachung technischer Anlagen, Instandhaltung, Aufbau und Funktion usw.

---Carchaias (Diskussion) 13:45, 5. Feb. 2013 (CET)

In Österreich ist nur mehr für Krane bzw. für selbstfahrende Arbeitsmittel eine schriftliche Betriebsanweisung notwendig. Siehe www.arbeitsinspektion.gv.at (nicht signierter Beitrag von Erich Birgmayer (Diskussion | Beiträge) 16:46, 27. Mai 2015 (CEST))


Der Artikel "Betriebsanweisung" hier ist vom Umfang her noch völlig unzureichend.

Der Artikel gibt aber die Grundlagen zum Begriff "Betriebsanweisung" wieder und wenigstens (das macht mich glücklich) wird der Unterschied zwischen "Betriebsanweisung" (die Dinger die i.d.R. so einen komischen farbigen [Farbe in Abhängigkeit von der Zuordnung] Rand [sowie farbige Rand-Querstriche zwischen den Kapiteln] erhalten und möglichst auf einer A4-Seite max auf 2 drauf passen sollte und welche am Arbeitsplatz ausgehängt werden müssen) und Betriebsanleitung (was eine Bedienungsanleitung/Gebrauchsanleitung ist, und sehr viele Seiten haben kann) gut dargestellt - weil das ZU VIELE verwechseln.

Leider bin ich kein aktiver Wiki-Schreiber, weshalb ich mir nicht zutraue, diesen Artikel zu verbessern.

Als Gast-Schreiber bringe ich aber manchmal bei Fach-Wissen ein, als Anregung für einen aktiven Wiki-Schreiber, in welcher Richtung Ergänzungen des Artikels empfehlenswert sind.

Die im Artikel benannten Anwendungsfälle sind m.E. nur beispielhaft, von einer ganzen Reihe ...

Das in Österreich NUR in den von dir benannten Fällen eine "Betriebsanweisung" "notwendig" ist, wage ich zu bezweifeln, ... vermutlich bist du nur diesen begegnet.

... Im Prinzip ist der Begriff "Betriebsanweisung" NUR der allgemeine Oberbegriff.

Im Anwendungsfall, ist der Begriff IMMER mit der entsprechenden Vorschrift genauer zu definieren.

In meiner beruflichen Tätigkeit als "Befähigte Person" habe ich vor allem mit 2 Varianten zu tun, und beschreibe die in meinen Prüfprotokollen so:

"Betriebsanweisung nach § 14 (GefStoffV)" für die Gefahrstoffe [Anwendung bei mir: Technische Gase],

sowie "Betriebsanweisungen nach § 12 (BetrSichV)" für die Arbeitsmittel nach § 9 (BetrSichV) [Anwendung bei mir: Arbeitsmittel Druckanlagen].

Genauso müssten im konkreten Anwendungsfall des Begriffs "Betriebsanweisung" mit der entsprechenden Vorschriften ergänzt werden.

Wenn hier andere Gäste oder Wiki-Aktive zunächst mal eine Sammlung von Anwendung-Varianten anlegen würden ... könnte ein Wiki-Schreiben irgendwann es in einer Tabelle darstellen. ...

PS: ich habe mal recherchiert und z.B. noch folgende Anwendung-Varianten gefunden:

"Betriebsanweisungen nach § 14 (BioStoffV)" und ... und ... weiter eigentlich keine ... ... ...

PPS.: ... bin auf was anderes gestoßen (Lernprozess)

... da die individuellen "Betriebsanweisung" ja resultierend aus der individuellen "Gefährdungsbeurteilung" "gebastelt" werden (sollten) ... basieren diese ja auf der "Ermittlung der Gefährdung" ... und da habe ich gerade gefunden, dass selbige im wesentlichen sich unterscheiden nach den "relevanten gefährlichen Eigenschaften": "physikalisch, chemisch, biologisch" (oder gibt's noch weitere?)!!!

Daraus ergeben sich (NUR) 3 verschiedene Arten von "Betriebsanweisungen":

1. die auf der Basis der Gefährdung durch biologische Eigenschaften: das sind dann die "Betriebsanweisungen nach § 14 (BioStoffV)" (Rand-Farbe: Grün);

2. die auf der Basis der Gefährdung durch chemische Eigenschaften: das sind dann die "Betriebsanweisungen nach § 14 (GefStoffV)" (Rand-Farbe: Rot);

3. die auf der Basis der Gefährdung durch physikalische Eigenschaften (mechanisch): das sind dann die "Betriebsanweisungen nach § 12 (BetrSichV) für die Arbeitsmittel nach § 9 (BetrSichV)" (Rand-Farbe: Blau)

... ... ... das sind die 3 wesentlichsten Bereiche ... ... ... und die meisten Sachen, scheinen sich da einzuordnen ... ... ...

PPPS: da ist mir doch noch eingefallen, bei meiner Selbststudium-Recherche (in Vorbereitung meiner TÜV-Qualifikation) weitere "Betriebsanweisungen" begegnet zu sein:

4. "Betriebsanweisung" bezüglich Kernkraft & Strahlung (gesetzliche Bezüge habe ich nicht greifbar ... bitte jemand anderes recherchieren) (Rand-Farbe: Gelb);

5. "Betriebsanweisung" die eine Tätigkeit "anweisen" (Eine Arbeitsanweisung wie was gemacht [Handlung] werden soll), z.B. wie eine bestimmte Arbeit gemacht werden soll, z.B. die extra gesteigerte/geänderte Art von Reinigungsarbeiten (wegen Coroa z.B.) ... beschrieben und definiert wird in dieser Art "Betriebsanweisungen" eine Arbeits-Tätigkeit (welcher gesetzlicher Bezug lässt sich da zuordnen? keine Ahnung) (Rand-Farbe: lila);

6. "Betriebsanleitung" zur PSA (Persönlichen Schutzausrüstung) (Rand-Farbe: unklar ... habe alle verschiedenen Farben gesehen ... Farbe-Zuordnung (ob grün, rot, blau, gelb oder lila) vielleicht abhängig von der Anwendung ...

--80.187.105.124 22:12, 3. Jun. 2020 (CEST) --80.187.105.124 22:15, 3. Jun. 2020 (CEST)