Diskussion:Thomas Auerbach
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Wehrdienstverweigerung
Im Artikel steht der Satz: Im gleichen Jahr (1965) verweigerte Auerbach den Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee, obwohl es in der DDR kein Recht auf Wehrdienstverweigerung gab. Ab 1964 gab es aber die Möglichkeit, als Bausoldat den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Die Formulierung müsste geändert werden. --2003:ED:6706:6B62:CCD7:1880:60ED:3638 18:24, 8. Jun. 2020 (CEST)
- Die Formulierung stimmt schon: es gab kein Recht auf (totale) Wehrdienstverweigerung. Bausoldaten leisteten Wehrersatzdienst; das erfolgte aber immer noch als Dienst in der NVA, nur eben ohne Waffe. Insbesondere gab es auch keinen Zivildienst (die allerletzten Monate der DDR mal außen vor gelassen). - Der Satz ist allerdings etwas schwammig formuliert. Heißt das, er war Totalverweigerer? Hatte das Konsequenzen - üblichwerweise ja (Haftstrafe), aber das würde dann doch sicher im Artikel stehen? Oder keine - das wäre zu diesem Zeitpunkt jedenfalls bemerkenswert. Oder war er Bausoldat? Dann war es aber keine (bedingungslose) Wehrdienstverweigerung, sondern eine des Dienstes an der Waffe. Auf die Schnelle habe ich bei einer Internetsuche nichts Klärendes gefunden. (PS: Natürlich war Wehrdienst in der DDR sowieso kein "Kriegsdienst", sondern per Definition Dienst am Frieden :-)) --46.114.0.51 02:39, 9. Jun. 2020 (CEST)