Diskussion:Vertrag an der Dragebrücke

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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. Juni 2020 um 10:49 Uhr durch imported>Étienne de Saint Germain(2327538) (→‎Herzogtum Pommern (Greifen) und Herzogtum Pommerellen (Samboriden)).
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Herzogtum Pommern (Greifen) und Herzogtum Pommerellen (Samboriden)

Beide Herzogtümer entstanden im 12. Jh. und waren immer voneinander unabhängig. Was hat nun die Belehnung des Herzogtums Pommern an die Mark Brandenburg, die übrigens von den Greifen-Herzögen von Pommern stets bestritten wurde, noch mit dem Herzogtum Pommerellen der Samboriden konkret zu tun?--Étienne de Saint Germain (Diskussion) 10:46, 9. Jun. 2020 (CEST)

  • Der von mir entfernte Textabschnitt:Letzterer Vermutung steht entgegen, dass die Markgrafen ihre früher von Friedrich II. vorgenommene Belehnung[1][2] mit dem Herzogtum Pommern noch Jahre später, lange nach dem erfolgten Vertragsabschluss an der Dragebrücke, in dem mit den Ordensrittern abgeschlossenen Vertrag von Soldin 1309 geltend machten.
  1. Scriptores rerum Prussicarum - Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit (T. Hirsch, M. Töppen und E. Strehlke, Hrsg.), Leipzig 1861, S. 708, Anmerkung 91.
  2. Friederich II. Römischer Kayser, belehnet Johannem und seinen Bruder Ottonem, seel. Marggraffen Alberti Söhne, mit der Marck Brandenburg und dem Hertzogthum Pommern, wie dieses ihrem Vater und vorigen Marggraffen zu Brandenburg von ihm und seinen Vorfahren verliehen worden. In: Friedrich von Dreger: Codex Pomeraniae diplomaticus. I. Band bis auf das Jahr 1269 incl. Haude und Spener, Berlin 1768, S. 149–152, Nr. LXXXVII.