Landschaftsschutzgebiet Wennetal von südlich Wenholthausen bis südlich Gut Blessenohl

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Das Landschaftsschutzgebiet Wennetal von südlich Wenholthausen bis südlich Gut Blessenohl mit 28,4 ha Größe liegt nördlich und südlich von Wenholthausen im Gemeindegebiet von Eslohe. Das Gebiet wurde 2008 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Eslohe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG besteht aus elf Teilflächen. Es handelt sich um Talbereiche der Wenne. Das LSG geht bis an den Siedlungsbereich von Wenholthausen. Wobei Wenholthausen das LSG unterbricht und teilt. Das LSG dient als Pufferzone für das Naturschutzgebiet Wennetal und umfasst keine Bereiche der Wenne selbst.

Rechtliche Rahmen

Das Landschaftsschutzgebiet Wennetal von südlich Wenholthausen bis südlich Gut Blessenohl wurde als eines von 43 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Gemeindegebiet von Eslohe, ausgewiesen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C in Eslohe besteht im LSG ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von fünf Metern vom Mittelwasserbett eingehalten werden. Im Gemeindegebiet Eslohe gibt es auch ein Landschaftsschutzgebiet vom Typ A und 35 vom Typ B mit anderen geringeren Auflagen.

Schutzzweck

Die Ausweisung erfolgte zur Ergänzung der Naturschutzgebiets-Ausweisung in den Talauen von Eslohe um ein Offenlandbiotop-Verbundsystem zu schaffen, damit Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten, und dem Erhalt der Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften.

Siehe auch

Literatur

Koordinaten: 51° 17′ 48″ N, 8° 10′ 11,1″ O