Arnulf Schmitt-Kammler

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Juni 2020 um 20:25 Uhr durch imported>Wikinger08(578683) (QS erledigt).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Arnulf Schmitt-Kammler (* 1942 in Wien) ist ein emeritierter, deutscher Rechtswissenschaftler.[1]

Leben

Nach der Promotion 1977 an der Universität Erlangen-Nürnberg und der Habilitation an der Universität Marburg 1983 wurde er Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität zu Köln, zum Wintersemester 2007/2008 wurde er emeritiert.[2] Er war Mitverfasser des Kommentars zum Grundgesetz.[3]

Auszeichnungen

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Die Schaffensfreiheit des Künstlers in Verträgen über künftige Geisteswerke. Erlanger juristische Abhandlungen Bd. 21. Köln: Heymann, 1978, ISBN 3-452-18458-7.
  • Elternrecht und schulisches Erziehungsrecht nach dem Grundgesetz. Berlin: Duncker & Humblot, 1983, ISBN 3-428-05440-7.

Weblinks

Einzelnachweise