Diskussion:Miranda-Rechte

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Situation in Deutschland ???

Das Recht, bei Verhören und Befragungen zu schweigen. Er muss allerdings seinen Namen nennen.

Das Recht, bei dieser und weiteren Befragungen einen Anwalt hinzuzuziehen.

Wie sieht das eigentlich in Deutschland aus ? Welche Rechte hat man da bei einem Verhör ?

_ Steht in der englischen Wikipedia (wo auch sonst):

Germany According to § 136 StPO (Strafprozessordnung = Criminal Procedure Code) a suspect, arrested or not, has to be informed before any interrogation:

about which crime he is charged with about his right to remain silent about his right to question an attorney before the interview about his right to name any evidence in his favour to be obtained It is not allowed to draw any interference from the complete silence of the accused in any stage of the criminal proceedings. However, it is allowed to draw conclusions if the accused remains silent only to certain questions about the same crime.

Foreign suspects have the following additional rights:

translation assistance consular assistance

Könnte man übersetzen und/oder einbauen. Ich versuch, dran zu denken. :) --Blah 09:18, 7. Aug 2006 (CEST)

  • Ich bezweifle, dass dies das richtige Lemma ist. Der Miranda-Fall spielte sich lang nach Entstehung der deutschen Rechtstradition ab. --CJB 10:51, 7. Aug 2006 (CEST)
Ich meinte nur als Hinweis auf die deutsche Vorgehensweise, nicht als größeres Element des Artikels. Sicher, wer sich für die deutsche Vorgehensweise bei Verhör-Belehrungen interessiert, wird nicht unter Miranda-Rechte suchen. Aber jemand, der den Artikel Miranda-Rechte liest, wird sich u. U. für die deutsche Vorgehensweise interessieren. So wie derjenige, der diese Überschrift hier gesetzt hat und auch ich. Dass das Deutsche Gesetz schon vor Mr. Miranda existiert hat, kann ja erwähnt werden.--Blah 11:01, 7. Aug 2006 (CEST)
  • Warum sollte man die englische Übersetzung der deutschen StPO wieder rückübersetzen? Da greif' ich doch gleich zum Original... --Kucharek 11:19, 7. Aug 2006 (CEST)
Das war mit "und/oder" gemeint. Stil Engl. WP (kleiner Seitenblick nach D), Inhalt StPO. Nun, vielleicht sollte das doch jemand anders machen. Mich kapiert man ja noch nicht mal auf der Diskussion... :) --Blah 11:58, 7. Aug 2006 (CEST)
  • Einen Hinweis zu der deutschen Rechtslage können wir doch locker einabauen, schlecht ist allerdings, dass der dazu passende Artikel qulitative Mängle hat... --CJB 12:14, 7. Aug 2006 (CEST)
Welcher jetzt? Der hier oder Miranda v. Arizona? -- sebmol ? ! 14:04, 7. Aug 2006 (CEST)
Strafprozessordnung? --Blah 16:54, 7. Aug 2006 (CEST)
Na der hat in der Tat "qualitative Mängel", um es nett auszudrücken. -- sebmol ? ! 16:56, 7. Aug 2006 (CEST)
Smile, ich meinte: Vernehmung. Was ich da vernehme, ist nicht so gut... --CJB 09:24, 9. Aug 2006 (CEST)

Bedeutung von warning

Den Begriff warning bedeutet in diesem Zusammenhang nicht Warnung, sondern eher (warnender) Hinweis. ich habe es entsprechend geändert. --Forevermore 12:49, 6. Aug 2006 (CEST)

Veränderungen im Wortlaut

Hallo,
in früheren US-Krimis (ich beziehe mich auf deutsch synchronisierte Fassungen) hieß es immer:
(...) Alles was Sie von jetzt an sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
In vielen neueren Kriminalfilmen (-serien) heißt es dagegen:
(...) Alles was Sie von jetzt an sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Dadurch würde ja die Vorverurteilung zum Prinzip gemacht werden und die Polizei sich selbst zur einseitigen Ermittlung auffordern. Ist das korrekt synchronisiert? Stimmt das überhaupt mit der Praxis von US-Kriminalbeamten überein? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 84.169.149.117 (DiskussionBeiträge) sebmol)

Das kann ich nicht beurteilen. Allerdings sollte beachtet werden, dass es die Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft in den Vereinigten Staaten ist, innerhalb von Recht und Gesetz die Schuld des Täters zu beweisen. Es wäre also völlig richtig, wenn der Polizeibeamte erklärt, dass die Aussagen gegen den Verdächtigen benutzt werden. Dass der Verdächtige in den Augen der Polizei schuldig ist, liegt schon darin begründet, dass es überhaupt zu einer Festnahme kam. -- sebmol ? ! 10:50, 9. Aug 2006 (CEST)
Laut enlischem Wikipedia ist der Original-Wortlaut anything you say can and will be used against you in a court of law, also kann und wird. Vielleicht war es früher nur kann, bis mal ein findiger Anwalt rausfand, dass das nicht klar genug ist... --Kucharek 19:49, 12. Aug 2006 (CEST)