Klaus Tiedemann

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Juni 2020 um 18:05 Uhr durch imported>Reinhard Kraasch(1574) (→‎Weblinks: Vorlage korr. mit AWB).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Klaus Martin Tiedemann (* 1. April 1938 in Unna; † 22. Juli 2018[1]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht.

Leben

Klaus Tiedemann studierte nach seinem Abitur am Pestalozzi-Gymnasium Unna von 1957 bis 1961 Rechtswissenschaften in Göttingen, Freiburg und Münster sowie von 1961 bis 1962 Strafrechtsvergleichung an der Universität Paris. 1961 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen am Oberlandesgericht Hamm ab; 1966 folgte sein zweites juristisches Staatsexamen am Justizministerium Stuttgart. Er wurde 1962 an der Universität Münster mit der Dissertation über die Rechtsstellung des Strafgefangenen nach deutschem und ausländischem Verfassungsrecht zum Doktor der Rechte promoviert. 1968 habilitierte sich Tiedemann an der Universität Tübingen mit der Schrift „Tatbestandsfunktionen im Nebenstrafrecht“ und erhielt die venia legendi für Strafrecht, Strafprozeßrecht, Strafvollzug und Strafrechtsvergleichung. 1968 folgte ein Ruf auf den Lehrstuhl für Strafrecht an der Universität Gießen. 1972/73 folgten weitere Rufe auf strafrechtliche Lehrstühle an den Universitäten Mainz, Kiel, Göttingen und Freiburg, später weitere nach Tübingen.

Von 1973 bis zu seiner Emeritierung hatte Tiedemann den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie an der Universität Freiburg inne. Zudem war er Direktor des Instituts für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht. Von 1981 bis 1992 war er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg. Er hatte weitere Gast- und Titularprofessuren an mehreren Universitäten inne.

Sein Forschungsgebiet lag hauptsächlich im Wirtschaftsstrafrecht, insbesondere das Kartell-, Konkurs- und Umweltstrafrecht sowie Steuer- und Subventionskriminalität und Strafrecht der Handelsgesellschaften. Später folgte der Schwerpunkt Europäisches Strafrecht. Er war unter anderem Mitherausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. Ihm wurde von mehreren internationalen Universitäten die Ehrendoktorwürde verliehen. 1995 erhielt er den Max-Planck-Forschungspreis. Er war Gründungsmitglied der Europa-Universität Paris.

Tiedemann war verheiratet und hatte zwei Kinder.

Ehrungen und Auszeichnungen

  • 1981: Honorarprofessor der Universität del Rosario in Bogotá (Kolumbien)
  • 1983: Doctor honoris causa der Universität San Martín von Lima (Peru)
  • 1983: außerordentlicher Professor an der Universität del Externado in Bogotá (Kolumbien)
  • 1987: Ehrenmitglied der japanischen Strafrechtslehrervereinigung
  • 1989: Doctor juris honoris causa der Universität von Fribourg (Schweiz)
  • 1990: Humboldt-Forschungspreis des spanischen Wissenschaftsministeriums
  • 1992: Doctor juris honoris causa der Universität Autónoma de Madrid
  • 1995: Max-Planck-Forschungspreis für internationale Kooperation
  • 1996: Doctor juris honoris causa der Universität Jaume I (Valencianische Gemeinschaft)
  • 1999: Doctor honoris causa der Universidad Peruana Los Andes (Huancayo)
  • 2003: Doctor honoris causa der Staatlichen Universität Rio de Janeiro – UNIRIO
  • 2004: Doctor honoris causa der Universität Antenor Orrego von Trujillo (Peru)
  • 2004: Honorarprofessor der Universität San Marcos (Lima)
  • 2012: Doctor honoris causa der Universität San Marcos (Lima)

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Traueranzeige Klaus Tiedemann. In: Badische Zeitung. Abgerufen am 27. Juli 2018.