Diskussion:Schifffahrtspolizei

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Es gibt nicht nur in Österreich ein Schifffahrtspolizei, sondern auch in Deutschland, und die dann ist nicht nur für die Donau zuständig Daher ist dieser Artikel dringend überarbeitugsreif.--Wuffff 10:33, 26. Sep 2004 (CEST)
Lieber Wuffff, du irrst. Es gibt in Deutschland keine Schifffahrtspolizei, es gibt eine Wasserschutzpolizei. Überararbeitet werden müsste der Artikel IMO in Bezug auf Tippfehler und einige Fakten wie Gliederung, personelle u. technische Ausstattung usw. Grüße --Dundak 11:17, 26. Sep 2004 (CEST)

Lieber Dundak, da irrst Du Dich nun wieder. Schließlich gibt es genügend deutsche hoheitliche Schiffe, die ich schon selber oft genug gesehen habe, die genau die Aufschrift "Schiffahrtspolizei" tragen, so z.B. die "Neuwerk", die "Mellum" und die "Scharhörn" Mehrzweckschiffe. Die gesetzlichen Regelungen gibt es hier juris.de. Du hast allerdings insofern Recht, als dass diese Schiffe jeweils der Küstenwache zugeordnet sind, ABER sie üben die Aufgabe der Schiffahrtspolizei aus. Ach ja und ausgerechnet Wikipedia selber sagt das auch noch: WSA. Das hätte ich jetzt natürlich auch gleich in den Artikel einarbeiten können, mache ich dann auch noch, morgen oder so. In der Schweiz gibt es dann auch noch eine Schiffahrtspolizei, wie Google gerade verrät...... Liebe Grüße --Wuffff 20:06, 26. Sep 2004 (CEST)

So, ich habe das ganze nun in die einzelnen Länder aufgeteilt und die ersten Angaben zu Deutschland eingetragen. Es wäre schön, wenn sich nun noch ein echter Seemann :-) findet, der die folgenden Angaben ergänzt - Aufgaben der Schifffahrtspolizei in Deutschland - Wer ist für die Binnenschifffahrt zuständig? - Abgrenzung Strompolizei / Schifffahrtspolizei - Schweiz und evtl. auch die Schweizer Hochseeschifffahrt.

--Wuffff 14:00, 27. Sep 2004 (CEST)

--Der österreichische Teil ist aber von der Seite des Verkehrsministeriums wörtlich abgeschrieben. das müßte umformuliert werden. -- K@rl 14:50, 28. Sep 2004 (CEST)

Ich verstehe unter Strompolizei das Entsprechende der unteren Straßenbehörde. Die ist für die Verkehrsschilder und die Nutzung wie Wochenmätkte zuständig. Das sind in Berlin die Ordnungsämter. Auf Binnenwasserstraßen sind das die Länder- oder Bundeswasserstraßenverwaltungen. Für den fließenden Verkehr sind auf den Straßen die Landespolizeien zuständig. Auf den Binnenwasserstraßen ebenfalls. Unklar sind die Seewasserstraßen und der sonstige Küstenbereich. Ich vermute mal, dass auf den Seewasserstraßen die Bundespolizei (Küstenschutz, Bundesgrenzschutz) zuständig ist und sonst die Wasserschutzpolizeien der Länder.

-- Der Link zum Schiff Sehestern ist defekt. Mit Stand 25.6.2020 ist dies der korrekte link: https://www.wsa-kiel.wsv.de/Webs/WSA/WSA-Kiel-Holtenau/DE/4_Das_WSA/7_Unsere_Schiffe/3_Sehestedt/sehestedt_node.html -- OiledAmoeba (nicht signierter Beitrag von 2A00:20:402B:44D2:E163:C77C:CBAB:52C5 (Diskussion) 13:27, 25. Jun. 2020 (CEST))

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 10:34, 3. Dez. 2015 (CET)