Diskussion:Finderlohn

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Situation in Österreich

Ich habe heute den Abschnitt über die Rechtslage in Österreich etwas überarbeitet und erweitert. Leider wurde mein Edit bereits eine Minute später sofort ohne weiteren Kommentar revertet (Danke!)

Ich habe die Änderungen noch einmal eingefügt und belegt. Ich ersuche nachdrücklich um Diskussion vor einem neuerlichen Revert. Die Formulierung und textliche Gestaltung lehnt sich stark an den Gesetzestext an. -- IGreil 23:11, 6. Jun. 2011 (CEST)

Deutschland

Den folgenden Satz kann man sicherlich besser formulieren:

"Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der gefundenen Sache bis 500 EUR 5% vom Wert, bei einem Wert der gefundenen Sache über 500 EUR 5% von 500 EUR (ergibt 25 EUR) nur noch 3 % vom darüber hinausgehenden Betrag;"

--141.30.217.10 11:58, 2. Jan. 2008 (CET)

ich hab das mal ein bisschen verständlicher formuliert(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 91.33.245.193 (DiskussionBeiträge) 15:44, 19. Jan 2008) -- Blah 21:49, 18. Apr. 2008 (CEST)

Verlorene und vergessene Sachen...

"Wie in Deutschland muss auch in Österreich zwischen verlorenen und vergessenen Sachen" Was ist denn in Deutschland mit vergessenen Sachen? Im Kapitel zu Deutschland wird darauf nicht eingegangen... Leider kann mir Tante Google hier auch nicht weiterhelfen. --Dipl-Ingo 16:48, 16. Feb. 2010 (CET)

Hab den Satz abgeändert, solange niemand für Deutschland einen Unterschied beim Finderlohn zwischen verlorenen und vergessenen Sachen erklärt, den es vllt. gar nicht gibt. Hab dazu für Deutschland nur was zur Unterscheidung bei Diebstahl gefunden. Aber vllt. weiß jemand mehr, ob es in Deutschland auch beim Finderlohn eine solche Unterscheidung gibt. --Bothary 19:23, 29. Mär. 2011 (CEST)

Fund ohne Eigentumspruch

Was passiert, wenn sich kein Eigentümer findet? Erstattet die Fundbehörde den Fund dann dem Finder? (Vgl: http://salzburg.orf.at/news/stories/2515977/) -- 84.112.118.61 09:01, 8. Jan. 2012 (CET)

Hier wird darauf eingegangen: http://www.news.de/gesellschaft/855027678/ein-gluecklicher-griff-ins-klo/1/ - Der Beitrag könnte also noch etwas umfangreicher werden. Gerade in Bezug auf die Ausnahmen --79.202.25.106 20:17, 20. Aug. 2012 (CEST)
In manchen Orten zieht das Fundbüro bei der Aushändigung an den Finder eine Verwahrgebühr ab. [1] Dazu besteht aber anscheinend noch Klärungsbedarf. --Pinguin55 (Diskussion) 23:29, 8. Jan. 2014 (CET)

Fundsache Bundeswehr-Drohne

Hier gibt es einen interessanten Fall zum Thema Finderlohn: http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article130037420/Urlauber-findet-Unterwasser-Drohne-der-Bundeswehr.html (nicht signierter Beitrag von 2.240.59.39 (Diskussion) 21:51, 11. Jul 2014 (CEST))

Wetterballon-Sonden, Flug-Abfall

Dürften oft erst nach längerer Zeit im Gelände gefunden werden. Sie haben - glaub ich - einen Hinweis "bitte zurück an ..." drauf. Finderlohn? Statistik?

Wem gehört Ab-Fall von Raketen und Flugzeugen, sofern er nicht verdunstet, wie etwa Treibstoff?

Regeln gibt es ja auch für im Boden verborgene Weltkriegs-Bomben.

--Helium4 (Diskussion) 10:59, 6. Jul. 2017 (CEST)

120.000 Euro aus Neuer Donau gehen an die Stadt Wien

weil sich weder ein Finder (nochmals) noch ein Verlierer (1 Jahr) innerhalb einer Frist gemeldet hat ... Verfahren ... Berufungsfriest vorbei ...

Stadt bekommt 120.000 Euro aus Donau orf.at, 6. Juli 2017.

--Helium4 (Diskussion) 11:03, 6. Jul. 2017 (CEST)

Steuerfreiheit

Kann man darüber etwas schreiben? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:07, 28. Jul. 2020 (CEST)