Diskussion:Terror – Ihr Urteil/Archiv

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Abschnitt Rezeption

@Benutzer:Dontworry: Was soll das denn? Der Abschnitt heißt in Filmartikeln 'Rezeption'. Eine andere Zwischenüberschrift ist an dieser Stelle völlig ungeeignet.--IgorCalzone1 (Diskussion) 11:55, 21. Okt. 2016 (CEST)

Lies einfach die verschiedenen Begriffe Rezension und Rezeption in Wiktionary. Wenn Du dann noch Verständnis-Fragen dazu hast, melde Dich bitte nochmals. --Dontworry (Diskussion) 12:00, 21. Okt. 2016 (CEST)
Ich lese kein Wiktionary, aber ich kann die Richtlinien und Diskussionen der RFF in- und auswendig. Also bitte selbst wieder auf 'Rezeption' ändern. --IgorCalzone1 (Diskussion) 12:02, 21. Okt. 2016 (CEST)
Du musst es nicht lesen, nur verstehen und akzeptieren, dass Rezeption eben der falsche und Rezension der richtige Begriff für Besprechungen oder Kritiken ist. --Dontworry (Diskussion) 12:08, 21. Okt. 2016 (CEST)
Belehre mich bitte nicht, und vergreife dich auch bitte nicht im Ton. Nochmal zur Erklärung: Der Abschnitt 'Einschaltquote' passt nun ganz sicher nicht unter 'Rezension', oder siehst du das anders? By the way: Genau diese Diskussion wurde schon in zig Artikeln geführt. --IgorCalzone1 (Diskussion) 12:15, 21. Okt. 2016 (CEST)
Repariert. --Dontworry (Diskussion) 12:20, 21. Okt. 2016 (CEST)
Das war keine Reparatur, das zeigte nur eine Unkenntnis der grundlegenden Regeln, wie man einen guten Artikel schreibt. --IgorCalzone1 (Diskussion) 12:27, 21. Okt. 2016 (CEST)
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Archivierung verfrüht

Da der Artikel noch keine 10 Tage alt und die DS gerade mal 6 Absätze hat, wäre die Automat. Anlage zur Versenkung von Beiträgen -als Archivierung getarnt- vielleicht doch etwas verfrüht angelegt. Habe das Element wieder rausgenommen. Auch Kontroverses können wir gerade noch aushalten. Und aus der Seite können wir evtl. noch alle lernen. Bitte mehr Geduld im Umgang mit einander. Die Geschichte holt auch diesen Artikel noch früh genug heim. --Fr. Gr. bios 14 (Disk.), 14:54, 24. Okt. 2016 (CEST)

Es war keine offizielle Abstimmung der Zuschauer

Es ist schon eine seltsame Formulierung in der Artikeleinleitung, dieses im Rahmen der offiziellen Abstimmung im Anschluss des Films:

nach der Filmvorführung haben Menschen sich beim Sender mit ihrer Meinung ( ! ) gemeldet. Diese Menschen waren und sind keine ehrenamtlichen Richter. Ist das nicht etwas zuviel "gesunder Menschenverstand"?

Wahrscheinlich meint der betreffende Autor(-rin?), dass es eine technisch nicht bezweifelbare Abstimmung des Senders war und nicht irgendein-von einem Autor, einem Regisseur oder Intendanten ausgedachtes Ergebnis. Kann das bitte klargestellt werden, was damit ausgesagt werden soll? --Fr. Gr. bios 14 (Disk.), 22:36, 17. Okt. 2016 (CEST)

Geändert. LG --Benqo (Diskussion) 01:19, 18. Okt. 2016 (CEST)
Ja, danke. Inzwischen habe ich dazu noch folgende zwei Zitate gesehen:
a) Allerdings monierten viele Nutzer, das Onlinetool habe nicht funktioniert, die Telefone seien dauerbesetzt gewesen. Dass die ARD an einem solchen Abend die Technik nicht im Griff hat, ach, so unnötig.
und b) "Es ist eine Versuchsanordnung", hatte Autor Ferdinand von Schirach vorab betont. "Ich würde niemals auf die Idee kommen, über einen tatsächlichen Fall abstimmen zu wollen. Das wäre totaler Quatsch und irre gefährlich."
beide bei Spiegel online (hier). Evtl. könnten die noch bei dem Punkt als Referenz für entsprechende Bemerkungen dienen. --Fr. Gr. bios 14 (Disk.), 08:23, 18. Okt. 2016 (CEST)

Kritik

Was qualifiziert einen Thomas Gehringer von tittelbach.tv auf Wikipedia in der Form zitiert zu werden? Oder einen Poltiker über einen Film? Normalerweise werden bei diesem Abschnitt doch qualifizierte Filmkritiker gewählt, die den Film zwecks ihrer Handlung, Darstellung usw. beurteilen --Benqo (Diskussion) 01:19, 18. Okt. 2016 (CEST)

Thomas Gehringer arbeitet seit etlichen Jahren als Film- und Fernsehkritker für Fach- und Tagespresse. tittelbach.tv ist eine anerkannte und mehrfach ausgezeichnete Quelle. Es macht Sinn, sich sachlich zu informieren, bevor man jemandem vorschnell absprechen will, ein qualifizierter Filmkritiker zu sein. --Jens Best (Diskussion) 21:11, 18. Okt. 2016 (CEST)
Okay. Dann sollte er vielleicht einen eigenen Abschnitt auf Wikipedia verdienen ;-) --Benqo (Diskussion) 20:56, 20. Okt. 2016 (CEST)

Meinungswechsel der Schöffen (Zuschauer) während des Films

Es gab nach dem Film in der ARD noch einen Beitrag von einer Vorab-Kino-Filmvorführung, bei welcher eine begrenzte Anzahl von Zuschauern mit einem elektronischen Abstimmungsgerät jeweils ihre Meinungsänderung anzeigen konnten. Dabei kamen 27 oder 28 Meinungsänderungen zwischen „unschuldig“ und „schuldig“ während des Films zustande. Ich konnte allerdings zu dieser Meldung keinen Link iauf der ARD-Seite finden. --Dontworry (Diskussion) 13:58, 18. Okt. 2016 (CEST)

Ja, das war spannend zu sehen. Plasberg führte das in die Diskussion auch damit ein, dass viele Menschen angesichts einer solchen (ungewohnten) Aufgabenstellung schwanken. Es waren 12 Personen, die nicht in einer normalen Vorführung in Köln saßen. Jede hatte ein Abstimmungsgerät und wie oft sie zur Abstimmung aufgefordert wurden, ist nicht berichtet.
Und zwar waren immer die meisten der zwölf Personen (Auswahl ? ) für ein Unschuldig/Freispruch aber eben bei 28maligem Richtungswechsel während der Film lief. Was wäre bei einem anderen Filmaufbau und anderen Entscheidungsalternativen erst noch passiert? Das Video von der Sendung steht hier (70 Min bei wdr.de). Die fragliche Szene liegt zwischen Minute 34 und 38. So ist das auch zitierfähig. --Fr. Gr. bios 14 (Disk.), 21:50, 18. Okt. 2016 (CEST)
Es wäre auch interessant zu sehen, wenn die Abläufe in zeitlichem und grafischen Zusammenhang gezeigt würden, wie die Zuschauer dann abstimmen würden. Ich glaube weder, dass ein Jetpilot in dem ihm zur Verfügung stehenden Zeitfenster eine begründetes fundiertes Urteil und entsprechende Entscheidung - in seiner Position - über die Situation fällen, noch dass die Zuschauer - in der Kürze der ihnen gegebenen Zeit und ohne längere Beratung und Abwägung - eine einigermaßen fundiertes Urteil bilden können. So viel ist für mich jedenfalls klar, ich möchte nicht durch eine derartige Entscheidung in meiner Menschenwürde und meinem Recht selbstständig zu handeln und zu entscheiden und gegebenenfalls widerständig tätig zu sein gehindert, bzw. abgeschossen werden und unterstütze daher voll und ganz das Bundesverfassungsgerichtsurteil. --Dontworry (Diskussion) 13:24, 19. Okt. 2016 (CEST)

Widersprüchliche Details – Urteil möglich?

Die im Film genannten Einzelheiten des Ablaufs von der Entführung bis zum Abschuß des Flugzeuges sind widersprüchlich. In der Anklage heißt es, das Flugzeug sei über Wolfersdorf abgeschossen worden. Das liegt etwas mehr als 30km nördlich der Allianz-Arena. Später sagt der Zeuge aus, das Flugzeug sei in 15km Entfernung zum Stadion in den Sinkflug gegangen, erst da sei klar gewesen, welches Ziel der Terrorist habe. Kurz darauf sagt die Staatsanwältin wiederum, ab da seien noch 13 Minuten Zeit gewesen, um das Stadion zu räumen. Das geht nur, wenn sich das Flugzeug mit 70km/h auf das Stadion zubewegt. Entweder es war noch genug Zeit, das Stadion zu evakuieren, dann hätte der Kampfpilot nicht schießen müssen, oder das Stadion war nur noch 15km entfernt, dann hätten sich die Flugzeuge schon südlich von Freising befunden und das Stadion wahrscheinlich innerhalb von ein bis zwei Minuten erreicht. Da wäre einem Abschuß vielleicht zuzustimmen, die Bebauung ist da aber schon deutlich dichter als bei Wolfersdorf. Das Urteil des Zuschauers dürfte davon abhängen, welche Einzelheiten er ignoriert. Das sollte man vielleicht im Artikel erwähnen. --88.217.94.218 00:14, 19. Okt. 2016 (CEST)

Das sind sehr logische Gedanken, liebe IP-Adresse, aber da sie keine zulässige Sekundärquelle dafür anführen ist es für die Wikipedia reine eigene Theoriefindung (WP:TF)und damit nicht verwendbar. Finden sie einen Expertenaufsatz, vielleicht in einem Militär- oder Aviation-Medium oder eine juristische/fachjournalistische Analyse, dann kann über ein Einfügen nachgedacht werden. --Jens Best (Diskussion) 03:03, 19. Okt. 2016 (CEST)

Differenzierung der Kritiken hier angebracht

Der umseitig unter dem normalen Filmkritik-Abschnitt untergebrachte Richter Thomas Fischer, kritisiert, ähnlich wie der ehemalige Richter und nun SZ-Chefredakteur Heribert Prantl in seinem Artikel ("Terror als Populisten-Porn", die reduzierte Darstellung jurisitischer Entscheidungsbreite. Dies sollte einen eigenen Abschnitt bekommen. --Jens Best (Diskussion) 03:08, 19. Okt. 2016 (CEST)

Finde ich auch. Ein Versuch der Unterteilung wurde von Bios2014 rückgängig gemacht. [1] --Benqo (Diskussion) 20:48, 20. Okt. 2016 (CEST)

Mord?

Mir fehlt in dem gesamten Fall die juristische Differenzierung der Tötungshandlung. Im gesamten Film vertritt die Staatsanwältin die Anlage auf Mord. Aus meiner Sicht greift das zu kurz: Für die Konstatierung als Mord fehlen wesentliche Tatmerkmale. Als wichtigstes Merkmal fehlt hier das "Niedere Motiv", auch die Merkmale "geplant" und "heimtückisch" sind nicht ohne weiteres erkennbar. Ich kann mir vorstellen, dass ein Gericht auf persönlichen Nothilfeexzess mit vielfacher Todesfolge entscheiden und eine dementsprechende Bewährungsstrafe aussprechen könnte. Schade, dass solche Erwägungen in der Sendung nicht angestellt wurden. --Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 23:46, 21. Okt. 2016 (CEST)

Eventuell könnte das Mordmerkmal der Heimtücke greifen. Spielt aber letztlich keine Rolle, weil die Tat i.d.R. nicht schuldhaft ist -> [2]. Ein Pilot der handelt um 70.000 Menschen zu retten, würde vor Gericht freigesprochen. --Pass3456 (Diskussion) 13:52, 22. Okt. 2016 (CEST)

Weichenstellerfall

Wenn es hier wegen des Edit-Wars um den Weichenstellerfall zu einer VM kommt (beim nächsten Mal von mir), werde ich sich sicher nicht empfehlen, den Artikel zu sperren, sondern beide beteiligte. --IgorCalzone1 (Diskussion) 16:53, 22. Okt. 2016 (CEST)

Also bitte! Der Verweis auf das Trolley-Problem ist sauber bequellt. Da kann nicht einfach irgendein User eine Löschung vornehmen, nur weil er selbst der Meinung ist, das sei falsch. Hier gilt WP:Q, somit ist die Löschung purer Vandalismus.--Squarerigger (Diskussion) 17:04, 22. Okt. 2016 (CEST)
Der Weichenstellerfall ist halt der Klassiker. Gründe für eine Löschung sehe ich nicht. --Pass3456 (Diskussion) 17:05, 22. Okt. 2016 (CEST)
Eben, zumal ja eine entsprechende Quelle dabei steht.--Squarerigger (Diskussion) 17:10, 22. Okt. 2016 (CEST)
Mein Hauptargument steht in der Diskussion zum Trolley-Problem:
Terror ist eben kein anders verpackter Weichenstellerfall. Wenn Terror noch als Variante des Weichenstellerfalls durchgehen soll, betreibt man schon Theoriefindung bzw. Begriffsetablierung: Bei keiner der etablierten Varianten des Weichenstellerfalls gibt es Totgeweihte oder eine Gefahrengemeinschaft.
In Fachartikeln, die ich als juristischer Laie auf Anhieb finde, wird das Luftsicherheitsgesetz daher auch nur im Zusammenhang mit anderen Gedankenexperimenten diskutiert (z. B. dem Bergsteigerfall).
Terror und der Weichenstellerfall behandeln zwei unterschiedliche ethische Probleme.
--Thomas Leske (Diskussion) 19:49, 23. Okt. 2016 (CEST)
Nochmal: "Terros" und die Verbindugn zum Weichenstellerfall sind sauber bequellt.--Squarerigger (Diskussion) 19:53, 23. Okt. 2016 (CEST)
Welche Aussage willst Du mit der Quelle belegen? Dass *irgendeine* Verbindung besteht, ist wohl eine ziemliche Nullaussage.
Der ORF schreibt lapidar: "Die Frage, ob man eine kleine Gruppe Menschen im Zweifelsfall zugunsten einer größeren opfern darf, beschäftigt Rechtsphilosophen seit Jahrzehnten."
Es ist nicht ganz klar, ob man im Falle von Terror davon sprechen kann, dass die ohnehin todgeweihten Flugzeuginsassen geopfert werden. Auf jeden Fall hat man eine Bedeutungsverschiebung gegenüber dem Opfer im Weichenstellerfall.
Die Position "Flugzeug abschießen ja, Weiche umstellen nein" lässt sich ebenso rational begründen (entgegen dem Bundesverfassungsgericht, das auf die Menschenwürde Todgeweihter abstellt) wie die Umgekehrte "Flugzeug abschießen nein, Weiche umstellen ja" (Grund: Der Abschuss stellt eine neue Gefahr dar, das Weichenumstellen lenkt nur eine vorhandene Gefahr um).
Es mag ja sein, dass sich manche Lehren aus dem Weichenstellerfall für Terror übernehmen lassen. Die ORF-Quelle gibt uns nur keinerlei Hinweis darauf, welche das sind. Und warum muss man überhaupt von hinten durchs Auge mit dem Weichenstellerfall argumentieren, wenn z. B. die Verbindung von Bergsteigerfall und dem Luftsicherheitsgesetz viel enger ist?
--Thomas Leske (Diskussion) 13:28, 24. Okt. 2016 (CEST)
"Die Frage, ob man eine kleine Gruppe Menschen im Zweifelsfall zugunsten einer größeren opfern darf, beschäftigt Rechtsphilosophen seit Jahrzehnten. Im Jahr 1951 entwickelte der deutsche Strafrechtswissenschaftler Hans Welzel den „Weichenstellerfall ... Im englischen Sprachraum entwickelte die britische Philosophin Philippa Foot aus Welzels Beispiel das „Trolley-Problem“.“ Klar liegt der Fall bei der Flugzeugentführung insofern anders, als die Flugzeuginsassen so oder so sterben würden. Aufgrund der formalen Betrachtungsweise der Rechtsprechung würde der Pilot Koch das Leben der Flugzeuginsassen um ein paar Minuten verkürzen, somit wäre es eine ihm zuzurechnende Tötung. Natürlich ist das eine ziemlich theoretische und realitätsferne Sichtweise der Rechtsprechung, die ja auch dazu führt, dass Ärzte Krebspatienten im Endstadium nicht adäquat medikamentös ruhig stellen dürfen ... --Pass3456 (Diskussion) 19:15, 24. Okt. 2016 (CEST)

Die Rolle des Weichenstellerfalls im Plädoyer der Staatsanwältin

(Ich gehe jetzt ohne Nachzuprüfen davon aus, dass der Film sich beim Plädoyer an die Vorlage hält.)

Im Vorfeld behauptet die Staatsanwältin

Es geht in unserem Fall tatsächlich nur um die eine Frage: Dürfen wir Unschuldige töten, um andere Unschuldige zu retten?

und dass die Verteidigung damit übereinstimmt. Wenn das zutrifft, wäre diese Übereinstimmung doch ein wichtiger Schritt in der Handlung, und sollte erwähnt werden. (Mir leuchtet nach wie vor nicht ein, dass dies das ethische Problem beim Abschuss ist: Selbst wenn den Passagieren die letzte Überlebenschance genommen wird, und die Überlebenschance der Stadiongäste damit steigt; ist der Abschuss der Passagiere entweder für die Rettung der Stadiongäste unnötig (Sie sterben einen sinnlosen Tod) oder sie sterben sowieso. Sie sterben aber nicht, *um* die Stadiongäste zu retten.)

Dass der Weichenstellerfall sich mit dieser Frage befasst, ist unstrittig. Irgendeine andere Parallele vom Weichenstellerfall zum Flugzeugabschuss zieht sie aber nicht.

Sie nutzt den Weichenstellerfall, um gegen moralische Intuition zu argumentieren (in einer intellektuellen Geisterfahrt gegen Thomson, welche die moralische Intuition in den unterschiedlichen Fällen ernst nimmt und die Prinzipien dahinter ergründet.) --Thomas Leske (Diskussion) 20:11, 26. Okt. 2016 (CEST)

Hi Thomas, ja das tut sie. Das sollte uns aber nicht nötigen als Geisterfahrer oder sonstwie die Diskussion darum hier zu führen. wir können uns, meine ich, damit auseindersetzen, warum die Zuschauenden sich zumeist weigern, das Unrecht als solches festzustellen? Die individuelle Schuld ist doch davon zunächst nicht abhängig. Das ist vielleicht eine Schwäche in der Anlage des Stücks durch Autor und die Regie. Hätte die Richter-Rolle da nicht eine Bringschuld für die Laien im Publikum? --Fr. Gr. bios 14 (Disk.), 11:23, 6. Nov. 2016 (CET)
Ich meine, dass sich die Zuschauer nicht das Vertrauen in ihre moralische Intuition ausreden lassen. Sie müssen ja gar nicht über das Trolley-Problem und seine Varianten urteilen, sondern über einen viel weniger umstrittenen Fall:
Genau in dem philosophischen Fachaufsatz The Problem of Abortion and the Doctrine of the Double Effect, in dem Philippa Foot den ursprünglichen Trolley-Fall beschreibt (aber nicht unter dem Stichwort trolley sondern runaway tram), beschreibt sie auch folgende Fragestellung, die sich offensichtlich mit dem Flugzeugabschuss deckt: „… consider the story, well known to philosophers, of the fat man stuck in the mouth of the cave. A party of potholers has imprudently allowed the fat man to lead them as they make their way out of the cave, and he gets stuck, trapping the others behind him. Obviously the right thing to do is to sit down and wait until the fat man grows thin; but philosophers have arranged that flood waters should be rising within the cave. Luckily (luckily?) the trapped party have with them a stick of dynamite with which they can blast the fat man out of the mouth of the cave. Either they use the dynamite or they drown. In one version the fat man, whose head is in the cave, will drown with them; in the other he will be rescued in due course. Problem: may they use the dynamite or not?“
Zur ersten Variante schreibt sie: „Given the certainty of the outcome, as it was postulated, there is no serious conflict of interests here, since the fat man will perish in either case, and it is reasonable that the action that will save someone should be done.“
--Thomas Leske (Diskussion) 19:57, 22. Jan. 2017 (CET)

Zeitgeschichtliches Umfeld

… uuups, noch nicht im Artikel berücksichtigt, wird bisher das zeitgeschichtliche Umfeld. Schirach hat sein Theaterstück 2014/15 vor allem als Kriminalfall gedacht, angelegt und geschrieben (meine Behauptung; ähnlich wie G. Baum, W. Schild oder T. Fischer - mögl. Ref.). Die dem Stück zugrundeliegende Folie ist ein Mix aus irgendeinem Attentat von Einzeltätern und dem 11. September im Jahr 2001, wo zwei Personenflugzeuge von kleinen Tätergruppen als Waffe gegen die Tausenden Zivilisten in zwei New Yorker Hochhäusern eingesetzt wurden. Zugleich haben sie damit und der Entführung zwei weiterer Flugzeuge ja auch eine Serie in den Folgejahren von weiteren Anschlägen gegen Zivilisten begonnen. (Bush´s Antwort auf Al Kaida ist ja ein konventioneller Krieg geworden und wird hier nicht berücksichtigt) Man spricht dabei etwas sperrig von Asymmetrischer Kriegführung. Waren in früheren Jahrzehnten die Gegner der Terroristen(Attentäter oft Monarchen oder andere Alleinherrscher, die selbst besten bewacht diesen Angriffen als “letzter Waffe" nicht immer entkommen konnten (die Zaren und 1914-Sarajewo fallen uns schnell dazu ein) — so sind nun Menschenmengen das Ziel, die mit Waffen oder Technikeinsatz gar nicht 100prozentig geschützt werden können. Siehe bei Wikipedia dazu die Liste von Terroranschlägen. Nach London (U-Bahnlinien), Madrid (Bahnhöfe), Paris (Fußballstadion, Redaktionsbüro, Disko) und Brüssel (Bahnhof) sind wir in den letzten 24 Monaten von einer Nachrichtensendung zur nächsten mit Alarmmeldungen überflutet worden. Kaum eine Woche ohne Schusswaffen oder Sprengstoffe - selbst wenn wir die größte Opfergruppe, nämlich die arabischen Menschen zwischen Marokko und Pakistan, mit unserer subjektiven Brille ausblenden. Ob politischer Hintergrund oder seelische Erkrankung einzelner (Amokläufe) ist für das Erschrecken, den Schrecken von uns als Individuen zunächst einerlei. Auch die NSU-Taten versuchten auf dieser Klaviatur Politik auszumanövrieren. Es hätte doch auch mich treffen können. Psychologen reden inzwischen davon, dass wir lernen müssen, mit diesem "Risiko allüberall" zurechtzukommen. Ich (pesönl. Meinung) glaube nicht, dass wir es als gesellschaftliche Grundbedingung akzeptieren sollten. Insofern ist Schirachs Denk-Anstoß und Diskussions-Anstoß zu loben.

Nach Al-Qaida gibt es im Nahen Osten und Nordafrika seit wenigen Monaten eine Verbrecherorganisation mit Territorialanspruch: den Islamischen Staat - IS in Syrien und Irak. Aus "Islamistischen" Attentaten und den Sprengstoffgürtel-Attentätern wird seit einem Jahr zunehmend eine internationale Krise. Schirach hat mit Terror (zufällig? eher nein?) ein Schlagwort als Titel gewählt, das heute kaum reißerischer ist als historisch "der Terror" zur Zeit der franz. Revolution (1793/94: Terrorherrschaft/Schreckensherrschaft/französisch la Grande Terreur), die Verfolgungen bei Stalin mit Berija oder unter Hitlers Schreckensherrschaft mit der Gestapo. Dass Schirach das Stück nicht auf die Prävention einer Flugzeugentführung in Zeiten des sogenannten IS oder auf den berechtigten inneren Konflikt eines Polizisten bei einem tödlichen Waffeneinsatz (Rettungsschuss) eingrenzt, spielt den derzeit überall aktiven Stammtisch-Politikern mit ihrer Rübe-Ab-Scheinradikalität doch auf billige Weise den Ball zu. Er will die Verteidigung der Zivilgesellschaft und stellt aber nur den "Heldenmut" eines Offiziers, der allein in einer Zwickmühle kaum anders konnte, dafür zur Abstimmung.

Weder ist eine Flugzeugentführung Sache irgendeiner militärischen Führung, noch die gerichtliche Nachprüfung eines "finalen" polizeilichen Waffeneinsatzes Sache einer Volksbefragung. Der Verfassungsvorbehalt im Grundgesetz in der BRD (Die Artikel 1, Art. 20 und Art. 79 GG), ja in jeder aufgeklärten Demokratie, sollte auch in der Kunst, auch von jedem Buchautor, etwas mehr berücksichtigt werden. Die "Versuchsanordnung" oder auch nur ihre Überschrift muss da wohl überlegt werden. -- Ein frdl. Gruß bios 14, 17:03 Uhr, 20. Okt. 2016 (CEST)

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