Diskussion:Domaingrabbing

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Wie oft möchte der Anbieter des hier immer wieder auftauchenden Links zu seinem kommerziellen, mit Werbung und Pop-Ups versehenen Angebotes, eigentlich noch Wikipedia für unerlaubte Werbezwecke nutzen?

Übersicht

Dieser Abschnitt: "Dies ist völlig legal und legitim, durch höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung als normale wirtschaftliche Betätigung (kein "bad faith" - unlautere Absicht wie bei Verletzung fremder Namens- oder Markenrechte - siehe Cybersquatting) anerkannt. Domains sind längst ein Wirtschaftsgut wie viele andere materielle oder immaterielle Güter auch. Handel ist auch bei zahlreichen anderen Gütern eine anerkannte Beschäftigung und ist bei Knappheit des Angebotes bzw. hoher Nachfrage lediglich etwas lukrativer. Man könnte allerdings die Frage stellen, inwieweit es sich bei Domaingrabbing nicht um eine künstliche Verknappung des Angebots handelt.", insbesondere die von mir kursiv markierten Stellen, machen keinen sehr vertrauenswürdigen Eindruck. Vielmehr legen die Formulierungen nahe, dass hier lediglich eine bestimmte Haltung gerechtfertigt werden soll. Ich schlage deshalb vor, ihn grundlegend zu überarbeiten. --Flutwind 16:54, 1. Sep. 2007 (CEST)

Gesagt,getan --Flutwind 17:23, 2. Sep. 2007 (CEST)

Mißbrauch

Ein Handel ist nicht automatisch legal. Die gehandelte Domain darf Rechte Dritter nicht verletzen. Simplicius 00:22, 14. Mai 2004 (CEST)

Wie von einem Beitragenden schon bemerkt, ist das Hamstern an sich zwar legal, aber eben auch sehr lukrativ. Mit anderen Worten: Es ist ein big business geworden. Das führt dann zumindest gelegentlich auch zu Mißbrauchsfällen in großem Stil. Legt man die Zahl von 54% gegrabbten Domains bei .eu zugrunde, dürften die 74.000 Domains von Ovidio&Co. auch nur die Spitze des Eisbergs sein. Allein dieses Netzwerk war ja beim Startschuss der .eu-TLD in der Lage, bis zu 800 Domainrequests pro Sekunde abzuschicken (im Verhältnis: ein einzelner anderer Registrar konnte 2 Requests pro Sekunde abschicken).
Und diese Grabbingoperation war ja nicht die einzige am Rande bzw. jenseits der Legalität. Es gab viele andere. Die Buycool.com/Blogdo.com/Zheng Qingying-Operation, gegen die EURid jetzt vorgeht, war da nur ein kleiner Fisch. Viel systematischer waren die von McCormac aufgedeckte rumänische Operation (xss.ro) und die Westerdal/King/Berkens Operation. Bei letzterer wurde bspw. ein ganzes Netzwerk an Firmen an einer Adresse in Hull, GB, angemeldet, die von (Fantasie-)Adressen in verschiedenen europäischen Ländern aus auf die exklusiven Dienste einer Hundertschaft von Phantomregistraren mit Namen wie bollywoodbabes.info LLC zugriffen.
Registriert wurden dabei Adressen aus unterschiedlichsten Themenbereichen, von Politikernamen wie VladimirPutin, GeorgeWBush oder FidelCastro, Schauspielernamen wie WillSmith über Berufsbezeichnungen wie Priest.eu und Rabbi.eu bis hin alltäglichen Wendungen wie goodday u.ä. oder einfachen Adjektiven, Verben oder sonstigen Bezeichnungen (z.B. papa.eu). M.a.W. einfach mal das ganze Wörterbuch durch. Und das nicht nur in einer Sprache. Besonders interessant finde ich persönlich dabei die Registrierungen von Berkens, der unter dem Namen seiner eigenen Domainauktionsfirma (aber anscheinend ohne die Phantomregistrare), jedoch unter der gleichen Adresse wie die vermutlichen Fantasiefirmen in Hull nicht nur die .eu-Namen seiner Vertriebsplattformen wie MostWantedDomains oder WorldWideMedia reserviert hat, sondern bezeichnenderweise auch Ausdrücke wie gotohell.eu, bastards.eu oder sonofabitch.eu. Da wird deutlich, wie sicher sich dieser RA seiner Sache ist und mit welchem Zynismus hier von Florida (und Bellevue/Washington) aus operiert wird.--Flutwind 10:21, 4. Sep. 2007 (CEST)

Wie verhält es sich (auch rechtlich) mit Domains, die eine Falschschreibung einer anderen, allgemein bekannten Domain sind bzw. gängige Tippfehler enthalten?--Madmaxx2 16:07, 22. Nov. 2006 (CET)

Das Typosquatting ist eine übliche (und in der Regel legale) Strategie von Grabbern, die neben häufigen Tippfehlern oder Namenskürzungen manchmal sogar Pluralbildungen verwenden. Markenrechtlich hat man nur Anspruch auf die exakte Version seines (geschützten) Namens. PriceWaterhouseCoopers, die ja erheblich an dem Verfahren für den Start der .eu-Domain beteiligt waren, wurden z.B. in der Sunrise-Phase als Antragsteller für pricewaterhouse.eu abgelehnt. Anders kann es sich bei dem u.a. von der holländischen Traffic Web Holding BV massenhaft betriebenen "Trick" mit dem kaufmännischen Und (&) handeln, der in einen Marken- oder Stadtnamen eingefügt wurde, bei der Domainanmeldung aber automatisch wieder aus dem Namen getilgt wurde. Hierzu gab es unterschiedliche ADR-Entscheidungen, das EURid hat allerdings in einem nachfolgenden Zivilgerichtsprozess einen Erfolg errungen. Hierzu gibt es einen Hinweis im Newsletter von domain-recht: [1]. --Flutwind 10:43, 4. Sep. 2007 (CEST)


Vollkommen vermisse ich die Nennung der Registrierung von (teilweise nur äußerst kurzzeitig) freigewordenen Adressen (z.B. wegen Geschäftsauf- oder Übergabe oder Providerwechsel) welche zum Zwecke des Wiederverkaufs und/oder zur Schaltung von Werbung (unter Ausnutzung der Bekanntheit bzw. des Suchmaschinenranking) der ursprünglichen Verwendung vorenthalten werden und mitunter unbedarfte Nutzer sogar in die Irre führen (können), da diese den Eigentümerwechsel nicht bemerken bzw. (wenn sie die Seite vorher nicht kannten) die Inhalte für offiziell halten, da sie Adresse und Inhalte für grundsätzlich zusammengehörig halten (aus der Adresse die Inhalte ableiten). Evershagen 20:31, 17. Jan. 2009 (CET)

Findbarkeit / Begriffe

Ich konnte den Artikel leider nicht durch die Eingabe von "Grabber" oder "Domain Grabber" finden. Vielleicht könnten diese Begriffe innerhalt des Textes irgendwo auftauchen da sie für dieses Thema gebräuchlicher sind als "Domaingrabbing". Dies würde den Artikel besser findbar machen. Gefunden habe ich ihn letztlich viel später über drei Ecken und Google. Übrigens hat Google für "Domaingrabbing" 68.000 Ergebnisse, während es bei "Domain Grabber" 236.000 Ergebnisse sind; ein weiteres Zeichen für die Wichtigkeit der oben genannten Begriffe. 88.72.218.0 03:32, 27. Aug. 2008 (CEST)

Erwähne doch bitte mal jemand die Wörter "Domain Grabber" im Artikel. Das war ja bereits kurzzeitig der Fall, bis es aus unbekannten Gründen wieder rückgängig gemacht wurde. 88.74.37.172 19:09, 13. Okt. 2008 (CEST)

Begriff "Landrush"

Der im Artikel erwähnte Begriff "Landrush" ist allgemein nicht geläufig, aber auch nirgends definiert. Das muss geändert werden. (nicht signierter Beitrag von 77.2.140.127 (Diskussion) 20:11, 6. Aug. 2011 (CEST))