Diskussion:Gewerbesteuer (Deutschland)/Archiv

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< Diskussion:Gewerbesteuer (Deutschland)
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div. Vorschläge

Man sollte wohl mal darauf hinweisen, dass vieles davon seit diesem Jahr veraltet ist.

Das gilt aber schon nur für Deutschland oder  ? Ob sich da die Oma auskennt :-)?

K@rl 22:02, 1. Dez 2003 (CET)

Leider bezieht dieser Artikel einseitig Position gegen die Gewerbesteuer, beispielsweise mit der Behauptung, sie sei für die (angebliche) hohe Steuerbelastung in Deutschland verantwortlich - nachdem einige Absätze davor die Abzugsfähigkeit dargelegt wurde. Nicht gerade ein NPOV. --Wolfgang Pohl 01:07, 22. Okt 2004 (CEST)

Als Wissenschaftler in der Tradition Max Webers dem Konzept der Wertneutralität verpflichtet nehme ich den Vorwurf des NPOV recht ernst. Wenn Du bitte so nett sein würdest, deinen NPOV-Vorwurf besser zu begründen. Sämtliche Aussagen in dem Artikel sind durch Fakten belegt, Meinungen als solche kenntlich gemacht, ohne dass der Artikel selbst Stellung nehmen würde. Die (Insich-)Abzugsfähigkeit der GewSt ändert nichts daran, dass sie die Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften von (recht moderaten) 25% auf ca. 38% anhebt. Auch die einseitige Postition gegen die GewSt kann ich nicht erkennen, es wird ausdrücklich auf die Bedeutung der GewSt als Einnahmequelle der Gemeinden hingewiesen und auf die Tatsache, dass Gemeinden und Unternehmen hier naturgemäß gegenläufige Postitionen haben werden. --Einbayer 10:33, 22. Okt 2004 (CEST)

Insgesamt ist dies ein guter Artikel - damit kein Missverständnis aufkommt. Er bezieht aber eindeutig Position: Während die Sicht der Gemeinden im Konjunktiv wiedergegeben wird, werden die Argumente gegen die Gewerbesteuer als Tatsachen dargestellt. Drei Dinge sind besonders fragwürdig:
1. Die Thesen zur Organschaft. Die gesetzlichen Regelungen führten in den vergangenen Jahren teilweise dazu, dass Unternehmen mit anderen (verlustmachenden) einen Organschaftsvertrag schlossen, nur um sich steuerlich auf Null zu rechnen. Das Argument, dadurch würden Steuern gleichmäßig verteilt, zieht dann nicht: Die Gemeinde mit dem verlustbringenden Betrieb hat nichts davon, die mit dem gewinnbringenden Betrieb verliert ihre Steuereinnahmen. Die Regelungen zur Organschaft wurde jüngst aber entschärft, dies Thema hat damit an Brisanz verloren.
2. In Deutschland würden Unternehmensgewinne im Ergebnis mit 38% besteuert. Das mag als Grenzsteuersatz stimmen, aber im internationalen Vergleich ist mindestens so wichtig, was und wieviel eigentlich besteuert wird. Das deutsche Steuerrecht kennt besonders viele Möglichkeiten, den Unternehmensgewinn herunterzurechnen. Auch bei der Gewerbesteuer gibt es (im Artikel nicht genannt) Freibeträge und eine Staffelung bei niedrigeren Gewinnen. Der Vergleich von Spitzensteuersätzen ist wenig aussagekräftig und suggestiv. Ein Vergleich müsste gegenüberstellen, was dasselbe Unternehmen im Ergebnis in dem einen und in dem anderen Land zu zahlen hätte; für eine Bewertung müssten auch andere Steuer- und Abgabearten einbezogen werden.
3. Suggestiv finde ich schließlich auch die Anmerkungen zum Anteil der größten Unternehmen am Gewerbesteueraufkommen. Was sagt es, dass 0,036% der Unternehmen ein Viertel der Gewerbesteuer zahlen? Wichtig ist doch, welchen Anteil an der Wirtschaftskraft aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen sie repräsentieren (oder meinetwegen am eingesetzten Kapital oder an der Zahl der Beschäftigten). Tatsache ist, dass in den vergangenen Jahren manch Unternehmen sich gewerbesteuerlich auf Null rechnen konnte und zugleich hohe Dividenden zahlten, also wirtschaftlich gesehen und nach Selbsteinschätzung durchaus hohe Gewinne machte. Großunternehmen haben viele Möglichkeiten, durch Rechtsformgestaltung und wirtschaftliche Beziehungen zu anderen Konzernteilen, häufig im Ausland, die Gewerbesteuerlast zu drücken, die Mittelständlern oft nicht zur Verfügung stehen.
Noch eine redaktionelle Anmerkung: Die Zerlegung wird zweimal genannt, am Ende des dritten und des fünften Absatzes, im zweiten Fall ist das präziser (Zerlegung des Messbetrages). Schließlich könnte der Artikel ein Bespiel zur Funktionsweise des Hebesatzes vertragen ähnlich dem Grundsteuer-Artikel.
Viele Grüße, --Wolfgang Pohl 19:01, 22. Okt 2004 (CEST)

Sorry, dass ich erst jetzt antworte, ist irgendwie in meiner Watchlist unter gegangen. Zunächst mal, ich habe den Artikel ins Review gestellt, davon profitiert der hoffentlich.

ad 1): In den Folgeperioden hat die Gemeinde mit dem verlustmachenden Unternehmen etwas davon, da die Verluste ja bereits zeitnah mit Gewinnen der anderen Unternehmen im Organkreis verrechnet wurden, also kein hoher Verlustvortrag verhindert, dass das verlustbringende Unternehmen die nächsten Jahre GewSt zahlt. Über mehrere Perioden betrachtet führt die Organschaft auf jeden Fall dazu, dass sich das Steueraufkommen auf die Gemeinden verteilt. Der Nachteil für die Gemeinden als Ganzes = der Vorteil für das Unternehmen besteht nur im Zinsnach/vorteil durch die sofortige Verlustverrechnung auf Ebene des Organkreises. Nur wenn ich davon ausgehe, dass verlustbringenden Unternehmen ihren Betrieb einstellen und ihre nicht geltend gemachten Verluste "mit ins Grabe" nehmen hätte ich einen Effekt in der Totalperiode, der über den Zinseffekt hinausgeht.

ad 2) Empirisch sind auch die EATR und EMTR in Deutschland recht hoch (nach Berechnung des ZEW mit die höchsten in der EU). Dazu trägt die Gewerbesteuer sehr stark bei, nicht zuletzt durch die hälftige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen. Freibeträge und Staffeltarif gelten nicht für Kapitalgesellschaften; Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind nicht so sehr im internationalen Standortwettbewerb, daneben wird für diese die Belastung durch die Gewerbesteuer durch § 35 EStG in großem Umfang neutralisiert. Die besonders vielen deutschen Steuerentlastungen sind auch kaum zutreffend, die Verlustverrechnung ist (nicht zuletzt durch die jüngsten Änderungen) insbesondere bei der Gewerbesteuer (kein Rücktrag!) nicht mehr besonders attraktiv, die Abschreibungsraten für Sachanlagevermögen nicht -wie gemeinhin angenommen- besonders hoch, die Möglichkeiten zur Vornahme von Teilwertabschreibungen sind im internationalen Vergleich recht gering, thin-capitalization-rules und CFC-Regeln exorbitant streng.

ad 3): Natürlich ist die Aussage bereits durch die ausgenutzten steuerlichen Spielräume verzerrt, da ja nur gemeldete Bemessungsgrundlage die Basis dieser Statistik liefern. Ich versuche die Statistik nochmal zu finden, dann kann man als Basis auch die (damals noch gemeldete) Gewerbekapitalsteuer heranziehen, da die sicherlich weniger Schwankungen und Spielräumen unterliegt wie der Gewerbeertrag.

Zur Position: Die Wahl des Konjunktivs bei der Darstellung der Position der Gemeinden ist dadurch bedingt, da die Gemeinden viel anführen, das sich empirisch so nicht belegen lässt, sofern Tatsachen dargestellt werden ("stellt die wichtigste Einnahmequelle dar, ist konjunkturabhängig") wird auch hier auf den Konjunktiv verzichtet.

Freibetrag und Staffel werde ich nachtragen, ebenso mal schauen, wo der Hebesatz erläutert werden kann, das mit der Zerlegung werde ich auch angehen, danke für die Hinweise!

--Einbayer 11:31, 10. Dez 2004 (CET)

Gewerbesteuer , 10. Dezember

Auch um diesen Artikel habe ich mich vor einiger Zeit gekümmert. Im Oktober hat mal Wolfgang Pohl angemerkt, die Sicht der Gemeinden käme zu kurz, auch wenn der Artikel ansonsten ganz gut sei. Auf seine Kritik gehe ich auf der Diskussionsseite des Artikels ein, insgesamt wäre ich aber froh, wenn der Artikel dann auch von anderen beurteilt wird. --Einbayer 11:11, 10. Dez 2004 (CET)

Unter diesem Lemma inakzeptabel. Solange keine allgemeine Definition nachgereicht wird, und der Artikel nicht mindestens um die anderen deutschsprachigen Länder ergänzt wird, ist er mehr als unvollständig. Alternativ wäre eine Verschiebung nach Gewerbesteuer in Deutschland oder Deutsche Gewerbesteuer denkbar. --Katharina 17:21, 12. Dez 2004 (CET)
Diese Steuer gibt es so nur in Deutschland, wie auch im Artikel steht. Entfernt vergleichbare Steuern werden im Artikel gennant, es wird auch auf die Situation in der Schweiz eingegangen. Wie Österreich seine Gemeinden finanziert, weiß ich nicht. Jedenfalls nicht mit einer "Gewerbesteuer". Somit ist das Lemma ein terminus technicus. --Einbayer 09:13, 13. Dez 2004 (CET)
Wow, für einen Rechtsartikel sehr schön transparent und verständlich. Mich persönlich stören vor allem die noch roten LInks im einleitenden Teil sowie die Quellenangaben im Text, die den Lesefluß etwas stören (evtl. auskommentieren). Um Katharinas Kritik der Deutschlastigkeit zu berücksichtigen könnte man in einem Saz in der Einleitung bereits auf Alternative Konzepte anderer Staaten eingehen, in der jetzigen Form kommt tatsächlich nicht ganz (bzw. erst spät) heraus, dass es sich um ein explizit deutsches Steuerkonzept handelt. Ansonsten wr ich kurz davor, ihn in die Wikipedia:Kandidaten für exzellente Artikel einzureihen. -- Achim Raschka 21:09, 2. Jan 2005 (CET)

Schöner Artikel. Zwei Kleinigkeiten: vielleicht kann man zur "internationalen Situation" einen Satz in die Einleitung schreiben, da man so gleich den Kontext herstellen kann. Zum anderen bin ich über den sat zgestolpert: 1995 haben die größten 136 Unternehmen (steuerpflichtige Unternehmen mit einem Gewerbeetrag >100 Mio. DM) fast 18% zum Gewerbesteueraufkommen beigetragen, obwohl sie nur 0,0143% der Steuerpflichtigen stellen. Wenn ich mich (a) recht erinnere, wurde ein Teil der möglichkeiten des gewerbesteuer-nicht-zahlen-müssens erst durch die vorletzte rot-grüne steuerreform geschaffen, also deutlich nach 1995. zweitens: ist eine der hauptmöglichkeiten des steuerherrunterechnens nicht eben senkung des gewerbeertrags durch kreative buchführung, so dass die statistik im zweifelsfall eh nur die erfasst die zahlen und drittens: der ganze absatz hat so einen leicht entsetzten tonfall: dass aber vw oder metro beispielsweise einen ähnlichen ertrag haben wie 1000 elektrogeschäfte, taxiunternehmen, bäckereien und kleindruckerein zusammen, und damit auch insgesamt auf eine ähnliche steuerhöhe kommen, überrascht doch nun nicjht wirklich, oder? -- southpark 22:46, 10. Jan 2005 (CET)

Hab die Einleitung entsprechend angepasst. Dass mit dieser Statistik ist natürlich richtig, das ist nach "kreativer Buchführung". Und es ist natürlich nicht überraschend, wenn große Unternehmen mehr Gewerbesteuer zahlen als irgendwelche kleinen Klitschen. Ein paar Dinge dazu: Erstens bezweifle ich, dass es sooo viele Unternehmen gibt, die überhaupt (auch ohne "arm rechnen") über 100 Mio. kommen. Zweitens meine ich mich zu erinnern, dass es, wenn man die Gewerbekapitalsteuer miteinbezieht, ähnlich, oder sogar noch deutlicher aussieht, und da gibt es kaum Spielraum. Das müsste ich mal nachschauen, habe aber derzeit keine Zeit dazu. (Als ich das Ganze mal angeschaut hab, gab es noch keine neuere GewSt-Statistik als die von 1995).
Des entsetzten Tonfalls war ich mir nicht bewusst. Das war jedenfalls nicht intendiert, ich bin kein Mitglied des BDI oder sowas. Mir geht es im Gegenteil darum die verzerrte Darstellung seitens der Publikumsmedien etwas abzumildern, da es eben tatsächlich eben schon so ist, dass die großen Unternehmen eine Menge Gewerbesteuer zahlen. (Nur ein Hinweis: Auch bei den "kleinen" Betrieben ist das Ganze ja nach Steuergestaltung wie z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütungen und Tantiemen etc., d.h. die haben auch Spielräume). Wie im Artikel angedeutet kämpfen bei der GewSt zwei völlig gegenläufige Postitionen gegeneinander: Die Gemeinden und die Unternehmen, und beide Seiten verwenden nicht nur redliche Argumente.
Falls es Dich interessiert: Die so dargestellten "Möglichkeiten des GewSt-nicht-zahlen-müssens" durch das StSenkG 2000 (das ist das, was Du meinst) waren entweder systematisch korrekt (Beteiligungsertragsbefreiung für Kapitalgesellschaften, ein Gewerbeertrag soll bei einem Betrieb besteuert werden und nicht mehrmals) oder sie haben Konzerne nicht betroffen (Bei Beteiligungen über 10% wurde der Beteiligungsertrag eh gekürzt). Außerdem wurde die gewerbesteuerliche Beteiligungsertragsbefreiung bei Streubesitzbeteiligungen durch das StVergAbG 2003 rückgängig gemacht. --Einbayer 14:56, 12. Jan 2005 (CET)

Bayer

Laut Frankfurter Rundschau (29.1.2002) werden Profite bei den Auslandstöchtern verbucht, während Verluste im Inland angesiedelt werden: Seit 2001 zahle Bayer keine Gewerbsteuer, obwohl er einen Gewinn von über 800 Mio. Euro ausweise. Dadurch können die Städte soziale Leistungen nicht mehr aufrecht erhalten.
  • Wo gibt es den Artikel? Im FR-Archiv ist er nicht zu finden.
    • Ein ANgabe aus einer wissenschaftllichen Arbeit muss reichen, denke ich.--^°^ @
    • Hab ihn sekundär aus einer Diss. zeitiert.--^°^ @
OK - kannst Du die Angaben nochmal prüfen? Das FR-Archiv ist mW seit 2002 komplett, kann aber wie gesagt nichts finden.
Ich habe noch mal recherchiert & nix gefunden - falls auch sonst niemand den Artikel auftreiben kann, entferne ich ihn wieder. --Coinvest 15:23, 14. Feb 2005 (CET)
Dann schau mal in ISBN 3886192887, 1 Aufl, 2004 S 119 ganz unten, oder 201 fundstellen für :bayer "keine gewerbesteuer".--^°^ @ 14:16, 15. Feb 2005 (CET)
Oder auch [1], [2], [3],[4],[5]: Der Bayer-Konzern nutzte z.B. die neu geschaffenen Möglichkeiten bei der Körperschaftssteuer zu einer ???steueroptimalen Ausschüttungspolitik`, indem er seine Gewinnausschüttung gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent auf über eine Mrd. Euro steigerte - dies führte dazu, dass Bayer 250 Mio. Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen von Nordrhein-Westfalen zurückerstattet bekam (ebd.). [...] dies führte dazu, dass Bayer 250 Mio. Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen von Nordrhein-Westfalen zurückerstattet bekam (ebd.). Passgenau verkaufte er die EC Erdölchemie zum 1.1.2001, so dass jegliche Besteuerung der Veräußerungsgewinne entfiel (ebd.).--^°^ @
Auch da kann ich den Artikel der FR nicht finden - und darum geht es ja gerade; Daß tierversuchsgegner.org Bayer nicht mag, habe ich mir schon vorher gedacht, und Artikel, die sich gegenseitig zitieren haben auch nur eingeschränkten Unterhaltungswert. Existiert der FR-Bericht nun oder nicht? --Coinvest 10:22, 16. Feb 2005 (CET)
ich hab den Artikel aus einer Diss zitiert, die als ISBN (s.o.) vorliegt, das müßte selsbt dir reichen.--^°^ @
Warum ist eine Diss vertrauenswürdiger als ein anderes Buch? Fakt ist: Irgendwie hat niemand den ominnösen FR-Artikel selbst zu Gesicht bekommen; konsequenterweise müßte der Satz daher lauten: "In der Dissertation xy wird behauptet, es gebe einen Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 29.1.2002 in dem erklärt werde, daß...". Klingt doof, oder? Wäre aber sorgfältige Quellenarbeit... Deshalb sollten wir ihn rausnehmen, wenn niemand ihn auftreiben kann. --Coinvest 11:43, 17. Feb 2005 (CET)
  • Da er (angeblich) von Anfang 2002 stammt, kann es ja nur um das Jahr 2001 gehen und nicht um "seit 2001", oder?
    • Stimmt--~~
  • Habe den soziale-Leistungen-NPOV abgeändert: Zum einen sind die meisten sozialen Leistungen gesetzlich verankert (und nicht nach Kassenlage), zum anderen wird durch Steuerausfälle der Haushalt als ganzes belastet.

Ertragskraft

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Warum heißt das nicht auf den objektiven Ertrag? Ist das ein Unterschied? Wenn ja sollte ein Artikel Ertragskraft angelegt werden. --Schwarzwald 11:40, 11. Apr 2005 (CEST)

Ja, ist ein Unterschied, v.a. historisch. Ertrag ist eine schwankende Größe, das Ergebnis einer abgelaufenen Periode. Ertragskraft ist mehr substanz- bzw. potenzialbezogen. Die Zielsetzung die Ertragskraft zu besteuern, wurde aber wohl sukzessive aufgegeben (Abschaffung der Lohnsummen- und Gewerbekapitalsteuer), mittlerweile wird nur noch der Gewerbeertrag besteuert, der aber vom Ertrag durch verschiedene Modifikationen abweicht. Meines Wissens wurde aber die Zielsetzung, die Ertragskraft zu besteuern, nicht "offiziell" aufgegeben. Einen Artikel "Ertragskraft" zu erstellen, bringt nicht viel, weil dieser Begriff nicht definiert ist und wohl nur rückwärts erschlossen werden kann. --Einbayer 14:05, 11. Apr 2005 (CEST)
Unbefriedigend, aber auch nicht besonders überraschend, dass eine Steuer auf etwas erhoben werden soll, was nicht definiert ist. --Schwarzwald 14:30, 11. Apr 2005 (CEST)
Das Problem ist grundsätzlicher Natur: Siehe Leistungsfähigkeitsprinzip. --Einbayer 16:06, 11. Apr 2005 (CEST)

Formel für Gewerbesteuer FALSCH?

Die Formel für die Gewerbesteuer ist unterschiedlich in diesem Dokument. Einerseits gibt es diese Rechnung mit der Staffelung vom Messbetrag und andererseus die Formel Nr. 2 im Dokument. Angenom,men der Hebesatz beträgt 400%, dann gelten folgende zwei Rechnungen:

  • Rechnung1
Gewerbeertrag  100.500 €
Freibetrag      24.500 €                       Messbetrag     0 €    
1. Stufe:       12.000 € x Steuermesszahl 1% = Messbetrag   120 €
2. Stufe:       12.000 € x Steuermesszahl 2% = Messbetrag   240 €
3. Stufe:       12.000 € x Steuermesszahl 3% = Messbetrag   360 €
4. Stufe:       12.000 € x Steuermesszahl 4% = Messbetrag   480 €
5. Stufe:       28.000 € x Steuermesszahl 5% = Messbetrag 1.400 €
-----------------------------------------------------------------
Messbetrag insgesamt                                    = 2.600 

GewSt = Messbetrag x Hebesatz = 2600 * 400% = 10.400 €

  • Rechnung2

GewSt = ( 0,05 x 4 ) / ( 1 + ( 0,05 x 4) ) x ( 100.500 - 24500 - 24000 ) = 8666,67 €

Also für mich kommt bei beiden Rechnungen was anders raus. Mindestens eine Formel muss also falsch sein! Was nun? --Pietz 15:19, 21. Okt 2005 (CEST)


Beide Rechnungen sind richtig:

Die erste Rechnung ermittelt die Gewerbesteuer für einen Gewerbeertrag von 100.500 € = 10.400 €. Da diese 10.400 € wieder als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, verringert sich der Gewerbeertrag um diese 10.400 € - und so fort. Für den sich schließlich ergebenden Gewerbeertrag beträgt die Gewerbesteuer letztendlich nur noch 8666.. €. Este 21:43, 21. Okt 2005 (CEST)

Müssen auch Veranstalter privaten Rundfunks Gewerbesteuer zahlen? --84.61.54.66 19:37, 25. Sep 2005 (CEST)

Formel Meiner Meinung nach stimmen die Formeln nur bei einem Gewerbeertrag von über 24.ooo. Bei kleineren müßte der zusammengefasste Staffelabzug in der zweiten Formel geändert werden und vor allem der Faktor 0,05 auf "höchste angewandte Steuermesszahl / 100". --Vinz82 21:51, 18. Jan 2006 (CET)

GewSt-Formel für Kapitalgesellschaften

Die im Beitrag angegebene Formel ist richtig. Ich verwende in der Praxis aber eine einfach zu merkende Ableitung.

GewSt=Gewerbeertrag x Hebesatz / (2000+Hebesatz)

Also bei Hebesatz 400% z.B. Gewerbeertrag x 400 / (2000+400). Das ergibt dann schon die endgültige GewSt.

--Frank Mohr 20:41, 28. Mai 2006 (CEST)

Da die Kommunen recht heftig gegeneinander konkurrieren, wird der Hebesatz oftmals unterboten. Die Stadt Frankfurt z.b. hat die 400-er Marke seit einigen Jahren unterschritten. Angeblich geschah dies mit der Begründung, dass so mehr Kapital angezogen wird, worüber allerdings Zweifel bestehen. --Umleitung 17:12, 17. Aug. 2007 (CEST)


Woher nimmst du die 2000? (nicht signierter Beitrag von 91.54.37.253 (Diskussion) 19:58, 14. Nov. 2010 (CET))

Abrunden des Gewerbeertrages?

Hallo,

was ist mit dem Abrunden des Gewerbeertrages auf volle 100 € gemeint?

Wörtlich genommen kann der Gewerbeertrag durch die "volle Abrundung" maximal 100 € betragen. Auf diesen Wege macht die Berechnung der Gewerbesteuer gar keinen Sinn. Der Freibetrag wird nie überstiegen, so dass der Steuerbetrag immer der selber ist (es sei denn der Gewerbeertrag erreicht noch nicht einmal die 100 € "Abrundungsgrenze").

--2.206.0.112 18:37, 13. Apr. 2012 (CEST)

Vielleicht liest einfach nochmal! Este (Diskussion) 16:39, 14. Apr. 2012 (CEST)

Besonderheit

3 Punkte zur Diskussion der Steuer: - Wieso ist die Gewerbesteuer eine deutsche besonderheit? Es gibt sie in ähnlicher Form in einigen Ländern. Z.b. Schweiz und Luxemburg. - Wieso führt sie international zu Standortnachteilen? Wettbewerb müsste doch gut sein-> Schweiz - Wieso kann eine Gemeinde den Satz nicht auf 200% senken um Betriebe anzulocken? (nicht signierter Beitrag von 194.235.127.40 (Diskussion) 12:45, 21. Jun. 2006 (CEST))

Einführung ein Plagiat??

Der Wortlaut der Einführungssätze ähnelt denen von dieser Seite (http://www.contentpool.de/index.php?id=1068) bis aufs Haar, wer hat nun von wem abgeschrieben? (nicht signierter Beitrag von 84.58.197.35 (Diskussion) 15:16, 28. Jul. 2006 (CEST))

Also ich würd sagen inzwischen ist das irrelevant. Der Contentpool scheint ausgetrocknet zu sein ;-) -- 85.180.177.58 23:41, 19. Mai 2009 (CEST)

Angaben zur Zerlegung falsch

Grundsätzlich wird die Gewerbesteuer zwar wie beschrieben zerlegt, jedoch gerade NICHT in den genannten Beispielen. In § 28 Gewerbesteuergesetz sind genau diese Beispiele beschrieben, die nicht berücksichtigt werden. Eisenbahninfastrukturanlagen also u.a. Bahnhöfe, Gleise, Unterwerke sind von der Gewerbesteuerzerlegung ausgenommen. Hat ein Unternehmen in einer Gemeinde z.B nur Gleisanlagen fällt für diese Anlagen sie keine Gewerbesteuer an. Ich werde die Beispiele daher entsprechend korrigieren. (nicht signierter Beitrag von 88.130.67.79 (Diskussion) 14:14, 18. Nov. 2006 (CET))

Daimler und die Gewerbesteuer

Die umsatzstarke Firma Daimler zahlt keine Gewerbesteuer, so dass die Stadt Stuttgart das Nachsehen hat. Siehe auch folgender Link: http://www.focus.de/finanzen/geldanlage/gewerbesteuer_nid_28755.html --Umleitung 17:16, 17. Aug. 2007 (CEST)

Unternehmensteuerreform 2008

Der Artikel hat mehrere verstreute Hinweise auf die Änderungen die mit der Unternehmensteuerreform 2008 ab den 01.01.2008 in Kraft treten - es wäre es sicherlich wert, dies zu vereinheitlichen und zu systematisieren und damit den Artikel grundsäztlich umzugliedern mit einer Beschreibung "vorher/nacher". Bin leider nicht Experte genug, um mich da ranzutrauen  :(( Stauffen 12:41, 28. Jan. 2008 (CET)

Die Berechnung der Gewerbesteuer vom Gewerbeertrag zum Meßbetrag und zum Gewerbesteuerbetrag

Hallo, Leute,

irgendwie scheint sich niemand wirklich an die Berechnung der Gewerbesteuer heranzutrauen, auf jeden Fall nicht für den Staffeltarif (nein, der ist nicht Schnee von gestern. Tatsächlich haben wir noch Veranlagungsjahre in den späten 90ern offen), und schon gar nicht für den Staffeltarif bei Zerlegung des Meßbetrags.

Irgendwie kapiere ich das System hier nicht so recht, jedenfalls ist das hier die erste Methode der Kontaktaufnahme, die für mich funktioniert hat.

Deswegen hier mein Angebot: ich habe eine - soweit ich feststellen kann - vollständige und KORREKTE Methode in einer Excel-Tabelle, um die Gewerbesteuer zu berechnen, auch unter Berücksichtigung der Zerlegung inclusive Staffeltarif.

Jemand interessiert? Dann schreibt an klaus@lichti.de, da weiß ich wenigstens, wie ich antworten kann :-( (nicht signierter Beitrag von 82.95.244.42 (Diskussion) 22:19, 30. Mär. 2008 (CEST))

Unternehmenssteuerreform 2008

"senkende Änderungen" die Absenkung der Steuermesszahl von 5% auf 3,5%: Diese Behauptung ist für eine große Mehrheit der Steuerpflichtigen schlichtweg falsch. Zutreffend ist das nur bei Kapitalgesellschaften, also die Firmen die sowiso besser dran sind. Einzelfirmen und Personengesellschaften sind in den meisten Fällen benachteiligt, denn für sie bedeutet das nicht Verringerung von 5% auf 3,5%, sondern Wegfall des Staffeltarifs und sofort mal 3,5% auf den Gewinn (nach Abzug des Freibetrags). Mich rufen hier nicht wenige an, und fragen wie sie das bezahlen sollen! Sollte meiner Meinung nach anders dargestellt werden! (nicht signierter Beitrag von 82.95.244.42 (Diskussion) 17:24, 27. Apr. 2008 (CEST))

Artikel auf Stand von 2008 bringen?

Beim Abschnitt Hinzurechnungen ist noch die Rede vom Stand von vor 2008, etwa von einer hälftigen Hinzurechnung der Dauerschulden was zwischenzeitlich ja bereits Vergangenheit sein sollte - Ich bin mir da zu unsicher für Veränderungen aber es ist sicherlich fraglich ob man dem Artikel ohne weiteres das Prädikat "exzellent" zubilligen kann wenn solche Ungenauigkeiten drin sind; das kann einen Leser erstmal ziemlich täuschen. --Peacemaker talk 12:26, 20. Mai 2008 (CEST)

Substanzbesteuerung

Ich halte die Formulierung: "Zudem lastet die Gewerbesteuer bereits heute auf der Unternehmenssubstanz (ertragsunabhängige Komponente)." für irreführend, da der Eindruck erweckt wird, dass es sich bei der heutigen Gewerbesteuer (primär) um eine Substanzsteuer handelt. Die Gewerbesteuer ist eine Ertragssteuer, da die Ausgangsbasis der Gewinn ist. Die Aussage sollte anderes formuliert werden. (nicht signierter Beitrag von 91.32.255.154 (Diskussion) 14:17, 31. Mai 2008 (CEST))

Hinzurechnung

Die Berechnung der Hinzurechnung ist falsch. Es werden erst die 100.000€ von der Summe aus §8 1. a)- f) abgezogen, bevor man 25% davon nimmt. --chriwi1986 (nicht signierter Beitrag von Chriwi1986 (Diskussion | Beiträge) 19:08, 18. Dez. 2008 (CET))

Steuerermäßigung nach § 35 EStG

Der Autor schreibt:

"Zur tatsächlichen Belastung wird die Gewerbesteuer damit für Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst ab einem Hebesatz von 380% (bis 2007 ca. 180%)."

Diese Aussage ist falsch, da die GewSt (ab 2008) erst ab einem Hebesatz von ca. 400% effektiv belastet. Der Grund ist folgender: die Anrechnung der Gewerbesteuer vermindert die Bemessungsgrundlage des SolZ. Somit beträgt die Anrechnung/Entlastung bei einem Gewerbesteuermessbetrag von z.B. 100:

100 x 3,8 = 380,- (ESt-Ermäßigung) zusätzlich 380,- x 5,5% = 20,90 (SolZ Ermäßigung)

Summe: 380,- + 20,90 = 400,90 (Gesamtermäßigung)

D.h. bis zu einem Hebesatz von 400% ist man nicht belastet. Freibetrag mal außen vor gelassen. (nicht signierter Beitrag von 84.57.104.52 (Diskussion) 11:32, 20. Dez. 2008 (CET))

Darstellungsproblem

Die Ermittlungschemata der Gewerbesteuer werden bei mir im Browser falsch dargestellt. Der Text geht über die Umrandung hinaus, so dass man den gesamten Text nicht lesen kann. Ich wollte da jetzt nicht einfach eine Zeilenschaltung im Artikel einfügen, da ich nicht weiß, ob sich die Darstellung auch anders verändern lässt. (Jeder betrachtet die Seite ja in einer anderen Größe) --Morgul 10:46, 25. Jul. 2009 (CEST)

Finanzielle Bedeutung der Gewerbesteuer

Die finanzielle Bedeutung der Gewerbesteuer wird in der aktuellen Fassung des Artikels mit 13 % der gemeindlichen Einnahmen angegeben. Nach Presseberichten hat die Bundesregierung am 24.02.2010 beschlossen, eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einzusetzen. Dabei geht man anscheinend von einer erheblich größeren Bedeutung der Steuer für die Gemeindefinanzen aus: Es heißt sie mit 44 Prozent die wichtigste originäre Einnahmequelle der Gemeinden. Ist das eine unklare Begriffsabgrenzung (Anteil an Gesamteinnahmen / "originären Einnahmen")? Jedenfalls wäre es angesichts der wohl anstehenden politischen Diskussionen in Deutschland schön, wenn jemand fachkundig den Wikipedia-Artikel ergänzen könnte, damit die Bedeutung klar erkennbar ist. (nicht signierter Beitrag von 91.1.33.109 (Diskussion | Beiträge) 10:19, 25. Feb. 2010 (CET))

Objektive Ertragskraft

"... auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird" Was ist eine objektive Ertragskraft? Es gibt bestimmt Leute, die die Berechnung der Bemessungsgrundlage (Hinzurechnungen, Kürzungen) eher für willkürlich als für objektiv erachten. NPOV? --Carl B aus W 20:11, 6. Jun. 2010 (CEST)

Äquivalenzprinzip

"... dass die Gewerbebetriebe die Lasten tragen sollen, die durch ihre Ansiedlung und Existenz entstehen. Tatsächlich ist bei keiner anderen Steuer das Äquivalenzprinzip derart stark ausgeprägt." Das möchte ich bezweifeln. Es gibt eben dummerweise

  • Gemeinden wie Eschborn, das riesige GewSt-Einnahmen hat, aber alle Infrastrukturlasten auf Frankfurt abwälzt
  • Städte, die keine Industrie (mehr) haben (Ruhrgebiet, Ex-DDR) aber riesige Infrastrukturkosten

Und überhaupt ist heutzutage das, was die Städte finanziell belastet, eben nicht die Kosten, die durch das ortsansässige Gewerbebe verursacht, sondern die Kosten der Arbeitslosigkeit, die durch das Fehlen von Gewerbe und Arbeitsplätzen bedingt sind. Mein Vorschlag: den Abschnitt löschen. --Carl B aus W 20:29, 6. Jun. 2010 (CEST)

Keine deutsche Besonderheit

Ich habe meinen Gewerbebetrieb als selbstaendiger Kaufmann in Japan und zahle "個人事業税" (kojinjigyouzei), was zu deutsch etwa "persoenliche Gewerbesteuer" ("persoenlich" als Gegensatz zu juristischen Personen) bedeutet und ab einem Gewerbeertrag von 3 Mio. JPY / Jahr (knapp 27.000 EUR) im Folgejahr erhoben wird und dann im selben Jahr voll von der Einkommensteuer als Betriebsausgabe absetzbar ist. Die Steuer kommt der Praefektur zugute, in der sich der Sitz des Gewerbes befindet. (nicht signierter Beitrag von 211.123.61.147 (Diskussion) 11:20, 30. Okt. 2010 (CEST))

Gewerbesteuer darf den Ertrag nicht mindern...

Es heißt im Artikel, dass

Berechnungsschema der Gewerbesteuer:
Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG
+ Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Berechnungsjahr
+ Hinzurechnungen

Dies kommt dem Anspruch, dass die Gewerbesteuer nicht gewinnmindernd ist, ziemlich nahe, da die Vorauszahlungen wieder addiert werden, allerdings sollte das im Verlauf des Artikels auch deutlich gemacht werden, sofern ich dies nicht übersehen habe.

Weiterhin sollte der Begriff des Gewinns in Bezug auf die GUV deutlicher gemacht werden, denn es handelt sich hierbei nicht unbedingt um den Jahresüberschuss, sondern um das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, oder sehe ich das falsch!? (nicht signierter Beitrag von 91.54.37.253 (Diskussion) 19:58, 14. Nov. 2010 (CET))

Festsetzung des Messbetrags

Ich bin kein Jurist oder Steuerfachmann aber ich bin der Meinung, dass die Angaben bezüglich des Freibetrages im Abschnitt Festsetzung des Messbetrags veraltet sind. Auch Kapitalgesellschaften sollten unter § 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG fallen und einen Freibetrag von 5.000 € zugesprochen bekommen. So geht es auch aus Beispiel 2 Kapitalgesellschaft hervor. -- FrogThomas 22:50, 3. Feb. 2011 (CET)

Festsetzung der Vorauszahlungen

Hallo, da ich grade (nicht meinen eigenen) einen Gewerbesteuerbescheid in der Hand habe, bei dem ich absolut nicht nachvollziehen kann, auf welcher Basis die Vorauszahlungen festgelegt werden, wäre es super, wenn da jemand Belege dafür hätte. Im vorliegenden Fall ist der Messbetrag des festgestellten Vorjahrs 2010 erhöht, die Vorauszahlungen für das laufende 2011 und nächste Jahr2012 sind nicht angepasst worden. Somit werden nur ca. 40 % des Vorjahresbetrags an Vorauszahlungen erhoben, das kann ich mir nicht wirklich logisch erklären. --Schwäbin 13:11, 22. Sep. 2011 (CEST)

Grafik "Steuerkarussel"

Bei der genannten Grafik weist Pfeil Nr. 9 auf Bund Länder und Gemeinden. Laut Artikel dazu (Gewerbesteuerumlage) müßte er aber von den Gemeinden zu Bund und Ländern weisen. Kann jemand diese Grafik entsprechend anpassen? --Engelschor 16:02, 6. Dez. 2011 (CET)

Widersprüche bei "höchste Sätzen"

Unter 5.1-5.2 sind in Tabelle und Text unterschiedliche Städte und Kriterien genannt. Bitte mal glattziehen (Bottrop in text, aber nicht in Tabelle mit 490%...).--Mideal (Diskussion) 15:21, 2. Mär. 2012 (CET)

Ungereimtheiten

Der Satz "Sie ist – aus unterschiedlichen Gründen – eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Ausland in vergleichbarer Form nicht anzutreffen.[2]" stimmt nicht, wie der Artikel selbst im Abschnitt 6.2 belegt, auch wenn dort die Behauptung erneuert wird. Außerdem, welchen Informationswert soll der Einschub "- aus unterschiedlichen Gründen -" haben, wenn er nicht weiter erläutert wird? Der Abschnitt zu den USA trifft nicht zu, da die Property Tax keine Gewerbesteuer ist, sondern eine Kommunalabgabe, hingegen die nicht erwähnten lokalen Business Licences schon, denn sie richten sich nach Umsatz und Ertrag. --Taliopo (Diskussion) 15:15, 12. Jun. 2012 (CEST)

Ausnahmeerscheinung?

In der Einleitung heißt es: "Sie [die Gewerbesteuer] ist – aus unterschiedlichen Gründen – eine deutsche Ausnahmeerscheinung und im Ausland in vergleichbarer Form nicht anzutreffen.[3]" Der Link führt zu einer Anfrage der FDP Fraktion im Bundestag als Quelle. Allerdings ohne Antwort der Bundesregierung. In der tatsächlichen Antwort Listet die Bundesregierung aber 13 OECD Länder auf die eine ähnliche Steuer erheben. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/022/1602295.pdf von einer Ausnahmeerscheinung würde ich daher nicht sprechen. (nicht signierter Beitrag von 217.68.4.39 (Diskussion) 11:55, 1. Mär. 2016 (CET))

Das sehe ich genauso. Ich habe den Satz deshalb raus genommen. --Daceloh (Diskussion) 16:54, 1. Mär. 2016 (CET)

Diskussion der Gewerbesteuer

In dem Abschnitt wird darauf hingewiesen, dass es "zu pauschal [wäre und durch die empirischen Daten nicht belegt werden könne] zu schließen, dass große Unternehmen sich generell der Gewerbesteuer entzögen". Die im Folgenden genannten Werte zur Untermauerung stammen jedoch aus dem Jahr 1995, und sind m.E. deshalb in Anbetracht der in den letzten 20 Jahren doch erheblich zugenommenen Internationalsierung/Globalisierung aber auch der tlw. deutlichen Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen kaum geeignet sind, die Vermutung, dass größere Unternehmen länderübergreifend steueroptimierende Maßnahmen ergreifen, zu wiederlegen, zumal diese dazu schon allein aufgrund ihrer Internationalität dazu deutlich mehr (legale) Möglichkeiten haben als ein kleineres, rein inländisches Unternehmen. Von daher wäre meine Empfehlung den ganzen Absatz zustreichen oder einen etwas aktuellere Beleg(und auch belastbareren - denn dass die 140 größten Gewerbesteuerzahler mehr Gewerbesteuer zahlen als es ihrer reinen Anzahl entspricht, ist ja kaum anders zu erwarten, unabhängig von deren Erwartungshaltung) dafür anzuführen. (nicht signierter Beitrag von Fronobulax (Diskussion | Beiträge) 12:14, 6. Jun. 2014 (CEST))

Hinzurechnungen

Der genannte Freibetrag von 100.000 € ist als Definition nicht korrekt. Gleiches fällt dann auch auf das Berechnungsbeispiel zurück. Ein Freibetrag wird grundsätzlich gewährt, egal um welche Summe es sich handelt. Ist die Summe niedriger als der Freibetrag wird der Freibetrag angesetzt. Ist die Summe höher wird der benannte Betrag angesetzt. Ein Freibetrag erfordert keine Nachweise. Hier ist aber in §8 GewSt gemeint, dass Hinzurechnungen hinfällig sind, wenn die Summe des Gewinns und der in dem §8 benannten Hinzurechnungen 100.000 € nicht übersteigt. Anderenfalls müssen die Hinzurechnungen berücksichtigt werden. (nicht signierter Beitrag von 217.246.101.3 (Diskussion) 00:34, 16. Aug. 2014 (CEST))

Zur Historie

Ich möchte zwei Fehler berichtigen: Erstens ist die Gewerbesteuer nicht eine der ältesten Steuern. Zweitens geht sie nicht auf die 1930er Jahre zurück (dann wäre sie sogar eine der jüngsten), sondern auf die Miquelsche Steuerreform von 1891. Der letztgenannte Artikel belegt dies, weshalb ich auf weitere Quellen verzichtet habe.--Herbert81 (Diskussion) 15:56, 27. Jun. 2015 (CEST)

Ist der Artkel wirklich exzellent?

Angesichts der Fehler, die ich zufällig in dem Artikel entdeckt habe, bezweifel ich, ob der Artikel wirklich noch das Prädikat exzellent verdient. Da Gewerbesteuer nicht mein Lieblingsthema ist, weiß ich nicht, ob ich dazu komme ihn gründlich Korrektur zu lesen. Wenn sich kein anderer findet, wäre ein Abwahlverfahren die unschöne aber unter Umständen notwendige Konsequenz. --Daceloh (Diskussion) 17:16, 1. Mär. 2016 (CET)

PDF-Export

Der PDF-Export für den Artikel wurde repariert. Derzeit kann der PDF-Generator offensichtlich nicht mit Grafiken aus verlinkten PDFs umgehen. Falls die Grafik unbedingt in der Druckversion erscheinen muss, funktioniert evtl. der separate Upload als jpg oder png der ersten Seite des PDFs (das kann das auf Commons erzeugte Bild sein). Das Bild kann mit |verweis= dann ggf. dennoch auf das PDF verlinken. Wenn in Zukunft der PDF-Generator mit dem Problemfall umgehen kann, sollte der Workaround danach wieder entfernt werden. Bis dahin hilft Vorlage:Nicht drucken bei der frustfreien Verwendung der grundlegenden Funktion des PDF-Exports, die für jeden Artikel angeboten wird (und deshalb auch für jeden Artikel funktionieren sollte..). --217.84.223.232 01:26, 4. Mär. 2016 (CET)

fachblinde, kryptische formulierungen...!

die prinzipielle einleitung, die dem unbeleckten leser ein grundverständnis vermitteln soll, beginnt so: "Hierzu wird für gewerbesteuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt, welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags mündet. Die hebeberechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben (Hebesatzminimum: 200 %)." "...welcher regelmäßig in einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags mündet." - was, bitteschön, soll das dem laien erklären?? (vielleicht hatte der autor irgendwelche an dieser stelle irrelevanten probleme der geschichte der gewerbesteuer im kopf und musste sie hier loswerden...) zur weiteren verunklärung: "Die hebeberechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben (Hebesatzminimum: 200 %)." wir wissen noch garnichts von einem "hebesatz", und schon wird von "hebeberechtigt" geredet... weiter geht's so mit dem "Messbetrag" und der an dieser stelle völlig verfrühten, unnötig komplizierten rede vom "doppelten Messbetrag" und dem "Hebesatzminimum"...

ich schlage alternativ folgende formulierung vor: "Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) wird als Ertragsteuer auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Hierzu wird durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen aus dem steuerlichen Gewinn ein sog. "Gewerbeertrag" ermittelt. Von diesem werden unterschiedliche Freibeträge abgezogen. Der daraus resultierende Betrag wird mit einer "Steuermesszahl" multipliziert (seit 2008 3,5 %), um so den sog.n "Steuermessbetrag" zu erhalten. Dieser wiederum wird mit dem sog.n "Hebesatz" der jeweiligen Gemeinde mulitpliziert (z.B. 410 %), um dadurch die "festzusetzende Gewerbesteuer" zu erhalten."

hierin sind die grundlegenden information zu wesen und methode der gewerbesteuer für den anfänger nachvollziehbar erklärt - wenn ich keinen fehler gemacht habe...

entsprechend würde ich die folgende tabelle klärend ändern:

Berechnungsschema der Gewerbesteuer:

Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG
+ Hinzurechnungen
− Kürzungen
----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
− Gewerbeverlust aus Vorjahren
----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)
− Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  bzw. 5.000 € für sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine)
  sowie gewerblich aktive nichtrechtsfähige Vereine
-----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag × Steuermesszahl (seit 2008: 3,5 %)
-----------------------------------------------------------------
= Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
-----------------------------------------------------------------
= festzusetzende Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
= Gewerbesteuerzahllast

>

Berechnungsschema der Gewerbesteuer:

Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewinn) gem. EStG bzw. KStG
+ Hinzurechnungen
− Kürzungen
-----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag (I) vor Verlustabzug
− Gewerbeverlust aus Vorjahren
-----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag (II) (abzurunden auf volle 100 €)
− Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  bzw. 5.000 € für sonstige juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine)
  sowie gewerblich aktive nichtrechtsfähige Vereine
-----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag (III) 
× Steuermesszahl (seit 2008: 3,5 %)
-----------------------------------------------------------------
= Steuermessbetrag
× Hebesatz der jeweiligen Gemeinde (z.b. 410 %)
-----------------------------------------------------------------
= festzusetzende Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
-----------------------------------------------------------------
= Gewerbesteuerzahllast

ohne den ganzen artikel detailliert durchgekaut zu haben: eine erklärung des sinns dieser merkwürdigen berechnungsmethode sprang mir nicht ins auge... (man könnte ja auch einfach den gewerbeertrag III mit einem prozentsatz multiplizieren, oder?)

auf andere unklarheiten habe ich keine zeit einzugehen...

bitte um kommentare und kritik. falls sich hier niemand meldet, nehme ich die änderungen vor. danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 19:10, 13. Jul. 2019 (CEST)

Dein Formulierungsvorschlag gefällt mir. Der Sinn des Hebesatzes liegt darin, den Gemeinden einen Spielraum bei der Höhe der Gewerbesteuer zu verleihen. Strukturschwache Gemeinden können sich durch einen niedrigeren Hebesatz attraktiver für etwaige Gewerbebetrieb stellen und somit Unternehmen anlocken. Kleinalrik (Diskussion) 10:28, 31. Jul. 2019 (CEST)

Ähm - WP:OmA ?

Die Einleitung ist Vollschrott. Beinahe komplett.

Die Einleitung soll einen Begriff so erklären, dass eine WP:OmA eine Chance hat, halbwegs zu begreifen, was der Begriff bedeutet.
Ich gehe dabei stets davon aus, dass mein 10-Jähriger Neffe ein Schulreferat - hier über die Gewerbesteuer - schreiben soll, und den Artikel zur Erst-Information aufruft. Von hiesige Einleitung verstünde er so in etwa "Bahnhof?".

Davon ist hiesige Einleitung ungefähr eine halbe Äquatorlänge entfernt.

Das geht besser. Fast jede Einleitung lässt sich so formulieren und jeder Begriff so erklären, dass der Kleine das versteht. Es geht praktisch immer, man muss sich nur Mühe geben.

Als Nicht-Fachmann bzgl. Steuer- und Unternehmensrecht würde ich das ungern selbst angehen. Dies sei daher als Bitte verstanden.

--arilou (Diskussion) 19:26, 25. Dez. 2019 (CET)

Tja, dann mach' ich's eben doch selber. --arilou (Diskussion) 11:28, 16. Mär. 2020 (CET)
@Benutzer:Tulumino: Dann mach' es besser. (Anlass: Revert).
Das hier ist in der deWP der Gewerbesteuer-"Hauptartikel". Hier muss - auch für eine WP:OmA - eine verständliche Einleitung/Erklärung stehen.
--arilou (Diskussion) 09:04, 17. Mär. 2020 (CET)