Diskussion:Fernand Sanz
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.Illegitim
Das hier bitte nicht persönlich nehmen, aber illegitim ist man höchstens im Bezug auf Erbrechte, aber nicht als Sohn als solcher. Ich wollte nicht, dass Sanz darauf reduziert wird.--† Alt ♂* 19:11, 10. Feb. 2013 (CET)
- Leven Tam, ich nehme so etwas nicht persönlich. "Illegitim" ist aber zweifellos das Fachwort dafür, siehe auch hier: Unehelichkeit, ist ja nicht dasselbe wie "illegal" :) Illegitim würde ich in diesem Falle auch vorziehen, da es sich ja nicht nur um Kinder handelte, die unehelich waren, sondern die wurden ja auch nicht als Söhne anerkannt und konnten keine königlichen Erbrechte in Anspruch nehmen. Von daher wäre es mir lieber, Du würdest das wieder ändern, aber zumindest in "außerehelich". -- Nicola - Disk 19:48, 10. Feb. 2013 (CET)